{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123194,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123194,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3194","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fortbestand und Entwicklungsm\u00f6glichkeiten von \u00f6ffentlichen Nabelschnur-Blutbanken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das \u00f6ffentliche Nabelschnur-Blutangebot von allgemeinem Interesse ist?</p><p>2. Falls ja: Ist er bereit, Massnahmen zu treffen, um die Finanzierung der \u00f6ffentlichen Nabelschnur-Blutbanken zu regeln und um mehr Sammelstellen zu schaffen - dies mit dem Ziel, die genetische Diversit\u00e4t der Best\u00e4nde zu erh\u00f6hen und spendewilligen Frauen die entsprechenden M\u00f6glichkeiten zu bieten?</p>","ReasonText":"<p>Plazentarestblut, das nach der Geburt des Kindes der Nabelschnurvene entnommen wird, enth\u00e4lt Blutstammzellen (BSZ), mit denen Patientinnen und Patienten, die an Leuk\u00e4mie oder an einer anderen Blutkrankheit leiden und f\u00fcr die keine Spenderin oder kein Spender gefunden wird, behandelt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die erste \u00f6ffentliche Nabelschnur-Blutbank der Schweiz wurde 1999 im Universit\u00e4tsspital Basel geschaffen. Die Genfer Universit\u00e4tsspit\u00e4ler folgten im Jahr 2001. In Genf werden die Spezimen der kantonalen Frauenklinik entgegengenommen, in Basel diejenigen der spitaleigenen Frauenklinik sowie die Spenden aus Liestal, Bern und Lugano.</p><p>Diese BSZ-Quelle wird bei 9 Prozent aller allogenen Transplantationen in der Schweiz genutzt. Sie bietet zahlreiche Vorteile. Dazu geh\u00f6ren die genetische Diversit\u00e4t des Bestandes, die rasche Bereitstellung und eine h\u00f6here Toleranz bei Unvertr\u00e4glichkeiten zwischen Spenderinnen und Spendern und Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4ngern. Ausserdem erlauben die \u00f6ffentlichen Nabelschnur-Blutbanken sowohl die anonyme Spende wie auch die direkte Spende zugunsten eines kranken Geschwisters. Diese Banken werden jedoch von den privaten Banken, die gewinnorientiert arbeiten und die das Nabelschnurblut im Hinblick auf einen wenig wahrscheinlichen Eigenbedarf kostenpflichtig aufbewahren, stark konkurrenziert (das Risiko, an Leuk\u00e4mie zu erkranken, betr\u00e4gt 1 zu 20 000). Zudem widerspricht diese Politik dem Solidarit\u00e4tsprinzip, das bei Transplantationen eine grosse Rolle spielt. Da die gesetzlichen Grundlagen fehlen, haben die beiden \u00f6ffentlichen Banken, die bis Ende 2011 haupts\u00e4chlich von Blutspende SRK Schweiz finanziert wurden, mit finanziellen Problemen zu k\u00e4mpfen. Ihr Fortbestand ist damit infrage gestellt, und auch die Entwicklungsm\u00f6glichkeiten sind eingeschr\u00e4nkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit mehr als zwanzig Jahren werden Blutstammzellen aus dem Nabelschnurblut bei Leuk\u00e4mien als therapeutische Alternative zu Knochenmarktransplantationen eingesetzt. Der Vorteil von Stammzellen aus eingelagertem Nabelschnurblut ist, dass sie schneller und in einer gr\u00f6sseren genetischen Diversit\u00e4t verf\u00fcgbar sind. Oft kann jedoch bei erwachsenen Patienten aufgrund einer niedrigen Gesamtmenge an Stammzellen das Nabelschnurbluttransplantat nicht verwendet werden. Die Spenden werden im nationalen Stammzellenregister registriert und international koordiniert, wodurch sie der \u00d6ffentlichkeit weltweit zur Verf\u00fcgung stehen. So kommen die in der Schweiz gespendeten und eingelagerten Nabelschnurbluteinheiten nicht nur Personen in der Schweiz zugute, sondern werden bei weltweiten Suchen ber\u00fccksichtigt. Auch f\u00fcr Schweizer Patienten wird weltweit nach passenden Blutstammzellen gesucht. In den Jahren 2009 und 2010 wurden z. B. 23 Nabelschnurbluteinheiten aus dem Ausland in die Schweiz importiert und 27 Einheiten ins Ausland exportiert. F\u00fcr den Bundesrat ist somit das \u00f6ffentliche Interesse an Nabelschnurblutbanken gegeben.</p><p>2. Die Kosten der Entnahme, Typisierung und Einlagerung der Nabelschnurblutspenden in \u00f6ffentlichen Banken gehen nicht zulasten der Eltern des Kindes. Sie werden in der Schweiz insbesondere von Non-Profit-Organisationen getragen. Momentan wird zwischen der Blutspende SRK Schweiz, die eine gemeinn\u00fctzige Gesellschaft mit dem Schweizerischen Roten Kreuz als Mehrheitsaktion\u00e4r ist, und den \u00f6ffentlichen Nabelschnurblutbanken von Genf und Basel ein neues Finanzierungsmodell ausgearbeitet, das vorsieht, weitere Geldgeber zu suchen und l\u00e4ngerfristig auf einen h\u00f6heren Selbstfinanzierungsgrad hinzuarbeiten. Der Bund seinerseits f\u00fchrt gem\u00e4ss Artikel\u00a062 des Transplantationsgesetzes das Stammzellenregister und finanziert so bereits die Registrierung entnommener Nabelschnurbluteinheiten und die Suche von Blutstammzellen f\u00fcr eine bestimmte Empf\u00e4ngerin oder einen bestimmten Empf\u00e4nger mit. Es bleibt abzuwarten, ob das obenerw\u00e4hnte neue Finanzierungsmodell die beabsichtigte Wirkung haben wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat im Moment keinen Handlungsbedarf.</p><p>In der Schweiz ist der Bestand an gelagertem Nabelschnurblut zur allogenen Transplantation (spendende und empfangende Person sind nicht identisch) in den vergangenen f\u00fcnf Jahren kontinuierlich von 1600 auf rund 3600 Einheiten per Ende 2011 gestiegen. Der ausschlaggebende Faktor, um Patienten in der Schweiz einen Zugang zu Stammzellen in einer m\u00f6glichst hohen genetischen Diversit\u00e4t zu erm\u00f6glichen, ist jedoch nicht die Anzahl der Entnahmespit\u00e4ler in der Schweiz, sondern das weltweite Netzwerk \u00f6ffentlicher Nabelschnurblutbanken. Wegen der notwendigen \u00dcbereinstimmung und der sehr grossen Vielfalt der Gewebemerkmale ist bei Blutstammzellen der internationale Austausch die Regel. Somit gehen fast 90 Prozent der Schweizer Blutstammzellspenden an Personen im Ausland - genau wie umgekehrt fast 90 Prozent der Spenden f\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer aus dem Ausland stammen. So gesehen ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass in der Schweiz Massnahmen f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Zahl der Entnahmezentren getroffen werden m\u00fcssen.</p><p>Die Lagerung von Blutstammzellen zur allogenen Transplantation ist in der Schweiz im Transplantationsgesetz geregelt, damit insbesondere die Qualit\u00e4t und Sicherheit der gelagerten Zellen gew\u00e4hrleistet ist. Es ist nicht Sache des Bundes zu bestimmen, mit welchen und welcher Anzahl Geburtskliniken die Nabelschnurblutbanken zusammenarbeiten oder allen Geb\u00e4renden die M\u00f6glichkeit einer Nabelschnurblutspende anzubieten. Organisatorische Massnahmen in Geburtskliniken fallen in die Kompetenz der Kantone.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338768000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490730320)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331769600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}