{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123200,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123200,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3200","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Illusionswirtschaft und Realwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der \u00fcberwiegende Teil der Geldmenge M1 wird nicht von der Schweizerischen Nationalbank (SNB), sondern von Gesch\u00e4ftsbanken mittels Kreditvergabe durch Bilanzverl\u00e4ngerung unbar in Umlauf gebracht. \"Die Banken schaffen neues Geld, indem sie Kredite gew\u00e4hren\" (Glossar der SNB). Die Mindestreserve an gesetzlichen Zahlungsmitteln betr\u00e4gt 2,5 Prozent. Dies wirft Fragen zur Entstehung, Verwendung und Sicherheit dieses Bankenbuchgeldes auf.</p><p>1. Trotz des exklusiv dem Bund zugeschriebenen Geldmonopols in Artikel\u00a099 der Bundesverfassung und in der Botschaft zum WZG \u00fcberl\u00e4sst dieser die Geldsch\u00f6pfung weitgehend den Banken und n\u00f6tigt damit sich selber, sich bei ihnen zu verschulden und daf\u00fcr auch noch Zinsen zu zahlen. Was rechtfertigt die Verschuldung und den Zinsendienst des Staates bei den Gesch\u00e4ftsbanken, welche er im Krisenfall rettet (too big to fail)?</p><p>2. Die Notenbankgeldmenge M0 hat sich zwischen 2008 und 2011 innerhalb von drei Jahren mehr als vervierfacht (von 49,5 auf 231,9 Milliarden Franken) - ohne sichtbaren Nutzen f\u00fcr die Realwirtschaft, in der die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung ihr t\u00e4glich Brot verdient.</p><p>a. Wof\u00fcr wurden diese Mittel verwendet?</p><p>b. Wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass die Geldpolitik der SNB allen B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen dient?</p><p>c. Wie gross ist der Anteil des Bankenbuchgeldes an der gesamten Geldmenge M1?</p><p>d. Wodurch ist - abgesehen von der gesetzlichen Mindestreserve - das Bankenbuchgeld abgesichert?</p><p>3. Die Geldversorgung der Finanz- und Realwirtschaft durch die Gesch\u00e4ftsbanken ist erwiesenermassen prozyklisch. In Krisenzeiten wird die Kreditvergabe an die Realwirtschaft eingeschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend die Finanzwirtschaft mit enormen Summen und Garantien der \u00f6ffentlichen Hand unterst\u00fctzt wird. Dies erm\u00f6glicht hohe Buchgewinne auf Finanzanlagen. Der Realwirtschaft, die diesem Profitdruck nicht standhalten kann, werden dringend ben\u00f6tigte Mittel entzogen. Welche geldpolitischen Massnahmen zur Unterst\u00fctzung der Realwirtschaft kann der Bundesrat veranlassen?</p><p>4. Nach vorherrschender national\u00f6konomischer Theorie besteht der Nutzen dieses Kreditgeldes darin, Geld- und G\u00fctermenge in ein Gleichgewicht zu bringen. Entscheidend f\u00fcr diesen Effekt ist allerdings die Verwendung der Kredite. Wie gross ist der Anteil der Kredite, die in die Realwirtschaft und damit in die Wertsch\u00f6pfung fliessen, und wie gross ist der Anteil, welcher der Finanzwirtschaft und Anlagewerten zugutekommt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) f\u00fchrt eine Geldpolitik im Interesse der Gesamtwirtschaft und ist damit auch f\u00fcr die Geldversorgung zust\u00e4ndig. Die Entwicklung der Geldmenge l\u00e4sst sich im Rahmen der Geldpolitik beeinflussen, wobei der Geldsch\u00f6pfungsprozess nicht grunds\u00e4tzlich einzuschr\u00e4nken ist. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass eine strikte Trennung oder gar Gegen\u00fcberstellung der Interessen von Real- und Finanzwirtschaft wenig zielf\u00fchrend ist, weil beide stark voneinander abh\u00e4ngig sind.</p><p>1. Gesch\u00e4ftsbanken k\u00f6nnen Geld in Form von Sichtguthaben sch\u00f6pfen, indem sie Kredite gew\u00e4hren, die sie entweder durch Kundeneinlagen oder durch die Ausgabe von eigenen Schuldverschreibungen finanzieren. Die Finanzpolitik des Bundes - also die Finanzierung der Staatsausgaben durch Steuereinnahmen oder durch staatliche Verschuldung - ist davon unabh\u00e4ngig; die Zinszahlungen auf die Staatsschuld erfolgen an deren Gl\u00e4ubiger, vorab Pensionskassen und private Haushalte, die den \u00fcberwiegenden Teil der Bundesanleihen halten.</p><p>2. Die Ausweitung der Notenbankgeldmenge erfolgte aufgrund von geldpolitischen \u00dcberlegungen und damit im Interesse der Gesamtwirtschaft. Sie ergab sich \u00fcberwiegend aus den Interventionen der SNB am Devisenmarkt zur Schw\u00e4chung des Schweizerfrankens. Breitere Geldmengenaggregate haben sich in der betreffenden Zeit \u00fcbrigens deutlich weniger ausgeweitet.</p><p>a. Der Gegenwert dieser Interventionen wurde in Wertpapieren, die in ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrung denominiert sind, angelegt. Die Zinsertr\u00e4ge dieser Wertpapiere tragen zum Gewinn der SNB bei, was jedoch auch mit einem h\u00f6heren Wechselkursrisiko auf diesen Anlagen verbunden ist.</p><p>b. Die SNB muss gem\u00e4ss Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 2) als unabh\u00e4ngige Zentralbank eine Geld- und W\u00e4hrungspolitik f\u00fchren, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Insbesondere muss sie als vorrangiges Ziel die Preisstabilit\u00e4t gew\u00e4hrleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Mit der Erf\u00fcllung dieses Mandates wird sichergestellt, dass die Geldpolitik der SNB allen B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen dient.</p><p>c. Die Sichteinlagen und Transaktionskonti machen gegenw\u00e4rtig 54 Prozent der breiter definierten Geldmenge M1 aus.</p><p>d. Das Bankenbuchgeld ist sowohl durch das Verm\u00f6gen der Banken als auch durch die Einlagensicherung abgesichert. Durch die Hinterlegung hochwertiger Sicherheiten sind die Banken zudem in der Lage, sich jederzeit bei der SNB mit Zentralbankgeld zu versorgen. Sie sollten damit allf\u00e4lligen Auszahlungsw\u00fcnschen ihrer Kunden jederzeit nachkommen k\u00f6nnen, solange sie solvent sind.</p><p>3. Gem\u00e4ss Gesetzesauftrag ist die SNB verpflichtet, die Preisstabilit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Erf\u00fcllung dieses Mandates unterst\u00fctzt die Realwirtschaft. Geldpolitische Massnahmen fallen aber nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundesrates. Laut Verfassung f\u00fchrt die SNB eine unabh\u00e4ngige Geldpolitik. Bei der Wahrnehmung der geld- und w\u00e4hrungspolitischen Aufgaben d\u00fcrfen die SNB und die Mitglieder ihrer Organe gem\u00e4ss Artikel\u00a06 NBG weder vom Bundesrat noch von der Bundesversammlung oder von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegennehmen.</p><p>4. Gem\u00e4ss Kreditstatistik gingen Ende 2011 5 Prozent der gesamten Kredite an finanzielle Unternehmen; 95 Prozent der gesamten Kredite wurden somit an Haushalte, nichtfinanzielle Unternehmen und \u00f6ffentliche Unternehmen vergeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1335312000000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395360000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494243843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}