{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123225,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123225,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3225","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einheitliche Quellenbesteuerung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der Europ\u00e4ischen Union oder gegebenenfalls mit den Nachbarl\u00e4ndern (Deutschland, Frankreich, Italien, \u00d6sterreich) Verhandlungen aufzunehmen, damit ein \u00dcbereinkommen erzielt werden kann, das f\u00fcr alle Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger im Gebiet der Schweiz eine einheitliche Quellenbesteuerung einf\u00fchrt.</p>","ReasonText":"<p>Die j\u00fcngsten Statistiken best\u00e4tigen einen kontinuierlichen Anstieg der Anzahl Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in der Schweiz (2011 waren es \u00fcber 250 000 Personen).</p><p>Heute unterscheidet sich die Besteuerung von Kanton zu Kanton, was Unverst\u00e4ndnis und Unzufriedenheit hervorruft: So werden beispielsweise in den Kantonen Genf, Tessin und Graub\u00fcnden unterschiedliche Anteile der Quellensteuerertr\u00e4ge an den Wohnsitzstaat zur\u00fcckerstattet (38,8 Prozent im Tessin, 12,5 Prozent in Genf und Graub\u00fcnden).</p><p>In anderen Kantonen (Jura, Neuenburg, Waadt) wird die Besteuerung durch ein schweizerisch-franz\u00f6sisches Steuerabkommen aus dem Jahr 1983 geregelt. Dieses h\u00e4lt fest, dass Frankreich den am Abkommen beteiligten Kantonen, ohne steuerliche Auswirkungen auf den Bund, einen Anteil von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme der betroffenen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger zur\u00fcckerstattet.</p><p>Hinzu kommt, dass das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen seit seinem Inkrafttreten die sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen in den Grenzregionen ver\u00e4ndert hat. Unter diesen Voraussetzungen w\u00fcrde die Aushandlung einer einheitlich geregelten Quellenbesteuerung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern auf Schweizer Boden es dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden erlauben, Steuerertr\u00e4ge zu erzielen, die verglichen mit der Besteuerung von in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen gerechter und ausgewogener w\u00e4ren als bisher. Diese Quellenbesteuerung k\u00f6nnte Gegenstand der Verhandlungen \u00fcber die Doppelbesteuerungsabkommen sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei den als Arbeitnehmern in der Schweiz t\u00e4tigen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern gilt es, die Grenzg\u00e4nger gem\u00e4ss Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit (FZA) von den Grenzg\u00e4ngern gem\u00e4ss spezifischeren, bilateral mit den Nachbarl\u00e4ndern im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarten L\u00f6sungen zu unterscheiden.</p><p>Nach dem FZA (Art. 7 Abs. 1 Anhang I) ist ein Grenzg\u00e4nger \"ein Staatsangeh\u00f6riger einer Vertragspartei mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei, der eine Erwerbst\u00e4tigkeit als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aus\u00fcbt und in der Regel t\u00e4glich oder mindestens einmal in der Woche an seinen Wohnort zur\u00fcckkehrt\".</p><p>Im Unterschied zum FZA sehen die bilateralen L\u00f6sungen der Schweiz mit den Nachbarstaaten grunds\u00e4tzlich keinen Wochenaufenthalt vor, sondern gehen von der Verpflichtung der t\u00e4glichen R\u00fcckkehr an den Hauptwohnort als Grundregel aus.</p><p>Ausserdem muss einerseits die Notwendigkeit eines relativ liberalisierten Zugangs zum Arbeitsmarkt und andererseits der Zweck der Vermeidung der Doppelbesteuerung bedacht werden. Artikel\u00a021 FZA sieht deshalb vor: \"Die Bestimmungen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft bleiben von den Bestimmungen dieses Abkommens unber\u00fchrt. Insbesondere lassen die Bestimmungen dieses Abkommens die in den Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Begriffsbestimmung des Grenzg\u00e4ngers unber\u00fchrt.\" Dasselbe sieht auch Artikel\u00a019 von Anhang K des \u00dcbereinkommens zur Errichtung der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation (Efta) vor.</p><p>In Bezug auf die Grenzg\u00e4nger ist zu beachten, dass der sozio\u00f6konomische Kontext der Doppelbesteuerungsregelungen regional (Region Genf, Jurabogen, \u00f6sterreichisch-schweizerischer und italienisch-schweizerischer Alpenraum, Region Basel) definiert und auf spezifischere Besonderheiten als ein weiter gefasster europ\u00e4ischer Raum zugeschnitten ist. So wurden zwischen der Schweiz respektive den Kantonen und Frankreich \"massgeschneiderte\" L\u00f6sungen vereinbart (mit Genf wurde vereinbart: Besteuerung am Ort der unselbst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit gegen eine einseitige Ausgleichszahlung in H\u00f6he von 3,5 Prozent der Bruttolohnsumme an bestimmte Gemeinden der franz\u00f6sischen Departemente Ain und Haute-Savoie; mit weiteren acht an Frankreich angrenzenden Kantonen wurde vereinbart: Besteuerung am Wohnsitz gegen eine bilaterale Ausgleichszahlung in H\u00f6he von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme); mit Deutschland wurde die Besteuerung am T\u00e4tigkeitsort zum H\u00f6chstsatz von 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme im T\u00e4tigkeitsstaat vereinbart; mit Italien wurde die Besteuerung am T\u00e4tigkeitsort und eine einseitige Ausgleichszahlung in H\u00f6he von 38,3 Prozent der Steuereinnahmen durch die drei Grenzkantone an die grenznahen italienischen Gemeinden vereinbart; und mit \u00d6sterreich wurde eine Besteuerung am Arbeitsort und eine einseitige schweizerische Ausgleichszahlung in H\u00f6he von 12,5 Prozent der Steuereinnahmen der in der Schweiz erwerbst\u00e4tigen \u00f6sterreichischen Aufenthalter; im Falle Liechenstein gilt die Besteuerung im Wohnsitzstaat. Diese L\u00f6sungen beziehen regionale Aspekte historischer, politischer oder wirtschaftlicher Art ein. Dieser Umstand entspricht vollumf\u00e4nglich sowohl den bilateralen Regelungen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union als auch den einschl\u00e4gigen Grunds\u00e4tzen der OECD. Ziffer 10 des Kommentars zu Artikel\u00a015 des OECD-Musterabkommens (Eink\u00fcnfte aus unselbst\u00e4ndiger Arbeit) besagt, dass \"... die Besteuerung der Eink\u00fcnfte von Grenzg\u00e4ngern ... nicht Gegenstand besonderer Bestimmungen ist, weil die sich aus den \u00f6rtlichen Verh\u00e4ltnissen ergebenden Probleme zweckm\u00e4ssigerweise unmittelbar von den beteiligten Staaten geregelt werden\".</p><p>Auch wenn bilaterale Anpassungen nicht ausgeschlossen werden sollten, sondern es verdienen, gepr\u00fcft zu werden, spricht der spezifische Kontext der regionalen grenz\u00fcberschreitenden Beziehungen, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, nicht f\u00fcr die Schaffung einer einheitlichen L\u00f6sung durch alle beteiligten \u00f6ffentlichen Akteure, namentlich die Kantone, den Bund, die Nachbarstaaten und ihre mehr oder weniger dezentralisierten Institutionen. Die heutigen L\u00f6sungen funktionieren insgesamt zu deren Zufriedenheit und scheinen f\u00fcr die Verteilung der Steuereinnahmen in allen F\u00e4llen als geeignet erachtet zu werden.</p><p>Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass die vereinbarten und von den jeweiligen Parlamenten verabschiedeten Ausscheidungs- oder Ausgleichsregeln als ungerecht oder unfair erachtet werden k\u00f6nnten gegen\u00fcber in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen, f\u00fcr die sie in bestimmten F\u00e4llen wie einer Erwerbst\u00e4tigkeit beispielsweise in Deutschland oder in Frankreich ebenfalls gelten. Des Weiteren hat der Bundesrat am 24. August 2011 die Annahme des Postulats Robbiani (11.3607) beantragt und einen Kurzbericht \u00fcber die verschiedenen Arten von Quellenbesteuerungsabkommen f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger und ihre Entwicklungsperspektiven in Auftrag gegeben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Gschwind Jean-Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379289600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107848717)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331769600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}