{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123259,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123259,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3259","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ein Privatbankier in der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Herbstsession 2010 hat die Vereinigte Bundesversammlung zum ersten Mal die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft gew\u00e4hlt. Diese hat ihre T\u00e4tigkeit am 1. Januar 2011 aufgenommen. Die Beh\u00f6rde soll unabh\u00e4ngig sein. Sie besteht aus sieben Mitgliedern. Darunter sind drei Fachleute, die weder einer eidgen\u00f6ssischen richterlichen Beh\u00f6rde angeh\u00f6ren noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind. Die Gerichtskommission der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te hat als Mitglied der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft David Zollinger vorgeschlagen, beschr\u00e4nkt haftender Teilhaber an der Privatbank Wegelin &amp; Co. und in dieser Bank Verantwortlicher f\u00fcr die neuen M\u00e4rkte.</p><p>Diese Kandidatur wurde von einer Reihe von Mitgliedern der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te kritisch beurteilt. Es wurde ein Gegenkandidat ins Spiel gebracht, ein Professor f\u00fcr Verfassungsrecht, dessen einziger Makel darin bestand, dass er nicht Mitglied einer Partei ist. In der Vereinigten Bundesversammlung rief Dick Marty, damals noch St\u00e4nderat, in Erinnerung, dass die Unabh\u00e4ngigkeit sich auf zwei grundlegende Pfeiler st\u00fctzt: auf die pers\u00f6nliche Unabh\u00e4ngigkeit, die man hat oder nicht hat, sowie auf den Anschein von Unabh\u00e4ngigkeit, mit dem sich die Unabh\u00e4ngigkeit gegen aussen zeigt. W\u00e4hrend also die Unabh\u00e4ngigkeit und die pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t von David Zollinger als solche nicht bestritten sind, f\u00fchrt der Einsitz eines Bankiers, der in seinem Institut mit operationellen Kompetenzen ausgestattet ist, in einem Aufsichtsgremium dennoch unweigerlich dazu, dass der Anschein von Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit dieses Gremiums in den Augen der \u00d6ffentlichkeit, namentlich im Ausland, Schaden nimmt (AB 2010 N 1699ff.).</p><p>Leider hat diese Argumentation, die uns f\u00fcr die Glaubw\u00fcrdigkeit einer Institution grundlegend scheint, in der Vereinigten Bundesversammlung nicht verfangen. Diese hat David Zollinger in die Aufsichtsbeh\u00f6rde gew\u00e4hlt. Inzwischen ist die Bank Wegelin &amp; Co. die erste Schweizer Privatbank, die sich mit einer Strafverfolgung durch die US-Justizbeh\u00f6rden konfrontiert sieht. Angesichts dieser Entwicklung hat die Bank entschieden, ihr gesamtes nichtamerikanisches Gesch\u00e4ft auf die Raiffeisen-Bank zu \u00fcbertragen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die Schweiz steht unter enormem Druck vonseiten der USA, im Banken- und im Steuerbereich. Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat in diesem Kontext den Einsitz eines hohen Verantwortungstr\u00e4gers der Privatbank Wegelin &amp; Co. in der Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft ein?</p><p>2. Ist er bereit, eine \u00c4nderung der gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft vorzulegen, damit die Unabh\u00e4ngigkeit dieser Institution besser gewahrt und so verhindert werden kann, dass sich solche f\u00fcr den Ruf dieser Aufsichtsbeh\u00f6rde sch\u00e4dlichen Situationen k\u00fcnftig wiederholen?</p><p>3. W\u00fcrde David Zollinger der Glaubw\u00fcrdigkeit dieser wichtigen Beh\u00f6rde nicht dadurch am besten dienen, dass er seinen R\u00fccktritt aus diesem Gremium einreichen w\u00fcrde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Artikel\u00a023 Absatz\u00a02 des Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetzes (StBOG; SR 173.71) umfasst die Aufsichtsbeh\u00f6rde sieben Mitglieder und setzt sich zusammen aus: je einem Richter oder einer Richterin des Bundesgerichtes und des Bundesstrafgerichtes, zwei in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anw\u00e4lten und Anw\u00e4ltinnen und drei Fachpersonen, die weder einem eidgen\u00f6ssischen Gericht angeh\u00f6ren noch in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sein d\u00fcrfen. Die Mitglieder der Aufsichtsbeh\u00f6rde werden von der Vereinigten Bundesversammlung f\u00fcr die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt. Die Wahl wird von der Gerichtskommission vorbereitet. Es ist daher Aufgabe des Wahlorgans und seiner vorbereitenden Kommission abzuw\u00e4gen, welche beruflichen Aktivit\u00e4ten der Kandidaten und Kandidatinnen, insbesondere der drei Fachpersonen, mit diesem Amt im Einklang stehen.</p><p>2. Dem Gesetzgeber war es ein wichtiges Anliegen, die Aufsichtsbeh\u00f6rde als Fachgremium und nicht etwa als politisches Gremium auszugestalten. Bei der Aufsicht geht es nicht nur um Fragen der Strafverfolgung, sondern auch um solche der Organisation und des Einsatzes von Ressourcen. Die Mitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit im Nebenamt aus, gehen somit im Regelfall einer beruflichen T\u00e4tigkeit nach, was es ihnen wiederum erm\u00f6glicht, ihr Fachwissen in die Aufsichtsbeh\u00f6rde einzubringen. Aufgrund dieser Wechselwirkung kann nicht g\u00e4nzlich ausgeschlossen werden, dass sich die beruflichen T\u00e4tigkeiten der Mitglieder in irgendeiner Form auf die Aufsichtst\u00e4tigkeit auswirken k\u00f6nnen. Gleiches gilt f\u00fcr das Privatleben der Mitglieder.</p><p>F\u00fcr solche F\u00e4lle sieht das StBOG - vergleichbar mit anderen Gesetzen - Folgendes vor: Einerseits kann die Vereinigte Bundesversammlung ein Mitglied der Aufsichtsbeh\u00f6rde vor Ablauf der Amtsdauer des Amtes entheben, wenn es vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig Amtspflichten schwer verletzt oder die F\u00e4higkeit, das Amt auszu\u00fcben, auf Dauer verloren hat (Art. 26 StBOG). Andererseits gelten die Bestimmungen der Strafprozessordnung \u00fcber den Ausstand (Art. 56 StPO) f\u00fcr die Mitglieder der Aufsichtsbeh\u00f6rde sinngem\u00e4ss (Art. 28 StBOG). Der Bundesrat erachtet diese Bestimmungen als ausreichend. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnte eine allzu starre und restriktive Regelung die Suche nach geeigneten Fachpersonen sehr stark einschr\u00e4nken oder teilweise sogar nahezu verunm\u00f6glichen.</p><p>3. Herr Zollinger ist ein von der Vereinigten Bundesversammlung gew\u00e4hltes Mitglied der Aufsichtsbeh\u00f6rde. Diese ist nicht Teil der allgemeinen Bundesverwaltung und untersteht daher auch nicht der Aufsicht des Bundesrates, sondern derjenigen des Parlamentes. Unter diesen Umst\u00e4nden obliegt es nicht dem Bundesrat, sich zur Frage eines allf\u00e4lligen R\u00fccktritts eines Mitglieds dieser Beh\u00f6rde zu \u00e4ussern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"Seydoux-Christe Anne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338854400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690528767733)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331856000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}