{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123309,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123309,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3309","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicherheitskriterien beim Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlager priorisieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Sachplanverfahren betreffend geologische Tiefenlagerung so anzupassen, dass die Standortwahl f\u00fcr ein Lager ausschliesslich aufgrund sicherheitsrelevanter Kriterien getroffen wird. Daf\u00fcr muss folgende Reihenfolge ber\u00fccksichtigt werden. Das Sachplanverfahren ist entsprechend zu korrigieren:</p><p>1. Die potenziellen Standorte m\u00fcssen zuerst geologisch gleich gut untersucht sein, um die Regionen miteinander vergleichen zu k\u00f6nnen.</p><p>2. Aufgrund der geologischen Untersuchungen soll danach der beste Standort f\u00fcr das Tiefenlager definiert werden. </p><p>3. Die Frage der Lager-Erschliessung (Schacht/Rampe) muss gekl\u00e4rt sein, bevor potenzielle Oberfl\u00e4chenanlagen-Standorte evaluiert werden. </p><p>4. Weiche Faktoren, wie sozio\u00f6konomische Aspekte, Entgelten und Akzeptanz in den Regionen, d\u00fcrfen erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl mitber\u00fccksichtigt werden.</p>","ReasonText":"<p>Das im Sachplanverfahren vorgesehene Vorgehen hintertreibt das Sicherheitsprimat. Um die bestm\u00f6gliche L\u00f6sung f\u00fcr die radioaktiven Abf\u00e4lle zu finden, muss die geologische und technische Langzeitsicherheit oberste Priorit\u00e4t haben: Daf\u00fcr braucht es genaue geologische Untersuchungen in allen Regionen. Nur so kann der bestm\u00f6gliche Standort im Untergrund definiert werden. Zudem muss die Frage nach der sichersten Erschliessung des Lagers gekl\u00e4rt sein (vor allem die Frage nach Schacht oder Rampe). Erst dann kann \u00fcber die Platzierung der Oberfl\u00e4chenanlage entschieden werden. </p><p>Das heutige Verfahren entspricht dieser Logik nicht: Es werden Oberfl\u00e4chenstandorte vorgeschlagen, bevor klar ist, wo das Lager in der Tiefe zu liegen kommt. Auch die Art und Weise der Erschliessung ist heute kein Thema, obwohl unter Fachkreisen klar ist, dass dies eine Sollbruchstelle f\u00fcr die Sicherheit des Lagers darstellt. Zudem befassen sich die einberufenen Regionalkonferenzen schon heute mit sekund\u00e4ren Aspekten, wie sozio\u00f6konomischen Auswirkungen, m\u00f6glichen Standorten der Oberfl\u00e4chenanlagen und deren Erschliessung, Entgelten f\u00fcr die Regionen und Akzeptanz der Tiefenlagerung. Wenn diese Regionalkonferenzen tats\u00e4chlich einen Einfluss auf den Standortentscheid haben, gef\u00e4hrden die schon heute diskutierten Themen die Eingrenzung m\u00f6glicher Standorte nach streng wissenschaftlichen, sicherheitsrelevanten Voraussetzungen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) verabschiedet. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat im Auswahlverfahren f\u00fcr Lagerstandorte oberste Priorit\u00e4t. Raumnutzung und sozio\u00f6konomische Aspekte spielen f\u00fcr die Standortwahl eine untergeordnete Rolle (SGT-Konzeptteil, Zusammenfassung S. 5). Diese Kriterien werden in Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens unter sicherheitstechnisch vergleichbaren Standorten zur Anwendung kommen.</p><p>Die sozio\u00f6konomisch-\u00f6kologische Studie (S\u00d6W), welche in Etappe 2 durchgef\u00fchrt wird, verfolgt den Zweck, die Auswirkungen auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt fr\u00fchzeitig und umfassend zu untersuchen. Die S\u00d6W dient als Grundlage f\u00fcr die betroffenen Regionen, eine Strategie, Massnahmen und Projekte f\u00fcr die nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten oder bereits bestehende Strategien, Massnahmen und Projekte zu aktualisieren. Ausserdem bildet die S\u00d6W eine Basis f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines Monitorings und damit f\u00fcr Kompensationsmassnahmen, welche ergriffen werden, wenn durch Planung, Bau oder Betrieb eines Tiefenlagers negative Auswirkungen auf eine Region festgestellt werden.</p><p>Zu den einzelnen Forderungen der Motion nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum Thema des Kenntnisstandes und der zus\u00e4tzlichen Untersuchungen hat sich der Bundesrat beider Motion Diener 11.3186, \"Fehlender Gleichstand des Wissens in den potenziellen Standortregionen f\u00fcr geologische Tiefenlager f\u00fcr hochradioaktive Abf\u00e4lle\", ge\u00e4ussert. Hinsichtlich der Erf\u00fcllung der im Sachplan festgelegten sicherheitstechnischen Kriterien stellt sich in jeder Etappe und f\u00fcr jeden Standort die Frage, ob die von den Entsorgungspflichtigen vorgelegten Daten f\u00fcr die sicherheitstechnische Beurteilung gen\u00fcgen. Entscheidend sind dabei die im Konzeptteil festgelegten Anforderungen an den Kenntnisstand und nicht die Art oder Menge der durchgef\u00fchrten Untersuchungen. Die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete haben die sicherheitstechnischen Anforderungen von Etappe 1 des SGT erf\u00fcllt und wurden deshalb am 30. November 2011 vom Bundesrat in den SGT aufgenommen.</p><p>2. In Etappe 2 muss die Nagra gem\u00e4ss Konzeptteil einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchf\u00fchren. Daf\u00fcr werden zurzeit weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen durchgef\u00fchrt. Aufgrund des sicherheitstechnischen Vergleichs und nachgeordnet der Resultate der S\u00d6W muss die Nagra eine Einengung vornehmen und mindestens je zwei geologische Standortgebiete pro Lagertyp (hochaktive Abf\u00e4lle/schwach- und mittelaktive Abf\u00e4lle) inklusive der dazugeh\u00f6renden Standortareale f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenanlage vorschlagen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, wenn weiterf\u00fchrende Untersuchungen wie z. B. Bohrungen oder 3D-Seismik durchgef\u00fchrt worden sind. Dieses schrittweise Vorgehen entspricht dem SGT.</p><p>3. Hinsichtlich der Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers sind das Lagerkonzept, die Wahl eines geeigneten geologischen Standortgebiets im Untergrund sowie, nach Beendigung des Einlagerungsbetriebes, die Versiegelungsbauwerke des Lagers in Wirts- und Rahmengesteinen von zentraler Bedeutung. Die Art der Erschliessung (Rampe/Schacht) ist prim\u00e4r unter den Aspekten der bautechnischen Machbarkeit und der Betriebssicherheit zu betrachten. Aus der heutigen Sicht der Fachbeh\u00f6rden des Bundes ist eine Erschliessung des geologischen Tiefenlagers sowohl mittels Rampe als auch mittels Schacht grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung des Entsorgungsnachweises im Rahmen des Projekts Opalinuston Z\u00fcrcher Weinland kamen das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) und die zust\u00e4ndigen Kommissionen des Bundes zum Schluss, dass eine Erschliessung mittels Rampe m\u00f6glich ist. In Etappe 1 des Sachplans wurden deshalb die Planungsperimeter f\u00fcr die Platzierung der Oberfl\u00e4chenanlagen so ausgeschieden, dass die Erschliessung des Untergrunds mit Rampe oder Schacht m\u00f6glich bleibt. Die Nagra hat im weiteren Verlauf von Etappe 2 anhand der konkreten Standortvorschl\u00e4ge nachzuweisen, dass die Oberfl\u00e4chenanlage resp. die untert\u00e4gigen Erschliessungsbauwerke die gesetzlichen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Sicherung erf\u00fcllen. Das Ensi und die zust\u00e4ndigen Kommissionen des Bundes werden die Vorschl\u00e4ge der Nagra vor der Anh\u00f6rung zu Etappe 2 im Detail pr\u00fcfen, bevor der Bundesrat \u00fcber deren Abschluss befindet.</p><p>4. Die Erfassung von nicht sicherheitsrelevanten Aspekten erfolgt aufgrund von bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland sowie intensiven Diskussionen bei der Erarbeitung des SGT fr\u00fchzeitig, d. h. bereits in Etappe 2, und nicht erst nach der sicherheitstechnischen Standortwahl.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt die \u00dcberarbeitung eines Verfahrens, welches in einem aufwendigen, mehrere Jahre dauernden Prozess erarbeitet wurde, auf breite Akzeptanz st\u00f6sst und von anderen L\u00e4ndern als beispielhaft bezeichnet wird. Das Standortauswahlverfahren erlaubt es, offene Fragen schrittweise und zeitgerecht anzugehen sowie L\u00f6sungen zu erarbeiten. Eine Verfahrens\u00e4nderung w\u00fcrde faktisch ein Moratorium f\u00fcr die Entsorgung bedeuten. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle zielgerichtet einer L\u00f6sung zugef\u00fchrt werden muss, so, wie es das Gesetz fordert. Der SGT bildet daf\u00fcr in seiner aktuellen Form eine entsprechende und zweckdienliche Grundlage.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337126400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Geri","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380153600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494569560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1331856000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4902,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}