{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123337,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123337,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3337","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Grenzkontrollen, wenn Dublin nicht eingehalten wird","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, an den Grenzen zu jenen Staaten, die das Dublin-Abkommen nicht befriedigend umsetzen, insbesondere Italien, die Kontrollen zu verst\u00e4rken.</p><p>Eine Minderheit (Amarelle, Gl\u00e4ttli, Gross, Leuenberger-Gen\u00e8ve, Schenker Silvia, Tsch\u00e4pp\u00e4t, Tsch\u00fcmperlin) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die vom Bundesrat propagierten Chancen betreffend Schengen und Dublin der Realit\u00e4t diametral entgegenstehen. Dies hat die Schweiz im Rahmen der \"Fl\u00fcchtlings\"-Str\u00f6me aus Nordafrika deutlich zu sp\u00fcren bekommen. Obwohl praktisch alle Zuwanderer aus Afrika \u00fcber den Dublin-Staat Italien einreisen, k\u00f6nnen diese nicht oder viel zu sp\u00e4t an Italien \u00fcberstellt werden. Um diesen Missstand zu beheben, m\u00fcssen die Grenzen zu Italien wieder st\u00e4rker kontrolliert werden. </p><p>Dies l\u00e4sst sich auch mit dem Schengen-Abkommen vereinbaren, in welchem in Artikel\u00a023 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Schengener Grenzkodex festgehalten wird, dass ein Mitgliedstaat im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit wieder systematische Kontrollen an den eigenen Grenzen einf\u00fchren kann. Der massive Migrationsstrom von Personen aus Nordafrika kann definitiv als ausreichende Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit bezeichnet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Dublin-System sieht einerseits zum Schutz der asylsuchenden Person und andererseits zur Verhinderung des Missbrauchs der staatlichen Asylsysteme vor, dass lediglich ein Dublin-Staat f\u00fcr die Behandlung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndig ist. Der zust\u00e4ndige Dublin-Staat ist auch verpflichtet, die betreffende Person aufzunehmen oder wieder aufzunehmen, sollte sie sein Staatsgebiet unbefugt verlassen haben. Kann die \u00dcberstellung innerhalb von sechs Monaten nicht durchgef\u00fchrt werden, geht die Zust\u00e4ndigkeit zur Pr\u00fcfung des Asylantrags grunds\u00e4tzlich auf den Aufenthaltsstaat \u00fcber. Damit wird zum Schutz der asylsuchenden Person vermieden, dass eine \u00fcberm\u00e4ssig lange Unsicherheit \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit zur Pr\u00fcfung eines Asylgesuchs entsteht.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Dublin-Zusammenarbeit mit Italien gut, wenn auch nicht immer reibungslos funktioniert. Im Jahr 2011 wurden 2365 Personen nach Italien \u00fcberstellt, was einem monatlichen Schnitt von etwa 190 \u00dcberstellungen entspricht (2010: 114 \u00dcberstellungen pro Monat). Die 2365 Personen entsprechen 65 Prozent aller \u00dcberstellungen der Schweiz, die sie im Jahr 2011 im Rahmen von Dublin durchgef\u00fchrt hat (Total \u00dcberstellungen: 3621). Im selben Zeitraum musste die Schweiz 4 Personen von Italien \u00fcbernehmen.</p><p>Der aufnehmende Staat kann gem\u00e4ss Dublin-Verordnung den \u00dcberstellungsort bestimmen; in Italien werden nicht nur der Flughafen Rom Fiumicino, sondern auch die Flugh\u00e4fen Mailand Malpensa, Florenz, Venedig, Bologna, Bari und Palermo f\u00fcr \u00dcberstellungen genutzt.</p><p>Die Schweiz pflegt regelm\u00e4ssigen Kontakt mit den zust\u00e4ndigen italienischen Beh\u00f6rden und setzt sich daf\u00fcr ein, dass die Dubliner Bestimmungen m\u00f6glichst umfassend und konsequent vollzogen werden.</p><p>Artikel\u00a023 des Schengener Grenzkodex erm\u00f6glicht es den Schengen-Staaten, im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ausnahmsweise und f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum von h\u00f6chstens 30 Tagen oder f\u00fcr die vorhersehbare Dauer der schwerwiegenden Bedrohung Binnengrenzkontrollen an bestimmten Grenz\u00fcberg\u00e4ngen oder Grenzabschnitten lagebezogen wieder einzuf\u00fchren. Die Schengen-Staaten nutzen diese M\u00f6glichkeit entsprechend dem Zweck der Ausnahmebestimmung sehr zur\u00fcckhaltend, etwa im Falle von politischen oder sportlichen Grossanl\u00e4ssen zum Schutz der Teilnehmer und der Bev\u00f6lkerung vor Anschl\u00e4gen. Auch im Falle terroristischer Anschl\u00e4ge kann diese Bestimmung angerufen werden, wie es Norwegen anl\u00e4sslich der Anschl\u00e4ge vom 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utoya getan hat.</p><p>Aus der Tatsache, dass die Schweiz auf der Grundlage der Dubliner Bestimmungen wegen einer fehlgeschlagenen \u00dcberstellung allenfalls f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines Asylgesuchs zust\u00e4ndig werden k\u00f6nnte, ergibt sich keine schwerwiegende Bedrohung der \u00f6ffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit. Eine Wiedereinf\u00fchrung von systematischen Grenzkontrollen gest\u00fctzt auf Artikel\u00a023 des Schengener Grenzkodex ist in diesem Fall deshalb ausgeschlossen.</p><p>Da die Schweiz mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) keine Zollunion bildet, bleiben aber die Zoll- und Warenkontrollen an den Grenzen weiterhin bestehen. Diese beinhalten die Schmuggelbek\u00e4mpfung sowie die Fahrzeug- und Sachfahndung. Die Zollkontrolle beinhaltet ferner wirtschafts-, fiskal-, handels-, gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Aufgaben. Aus Sicherheitsgr\u00fcnden oder bei einem konkreten polizeilichen Verdacht k\u00f6nnen im Einzelfall zus\u00e4tzlich zu den Zollkontrollen auch Personenkontrollen vorgenommen werden.</p><p>Auch unter den Schengener Bestimmungen kann das Grenzwachtkorps (GWK) gezielte Massnahmen treffen: Aufgrund der laufenden Lageanalysen werden bereits seit l\u00e4ngerer Zeit die statischen Zollkontrollen an der Grenze und die mobilen Kontrollen im Grenzraum im Kanton Tessin durch zus\u00e4tzliches Personal des GWK verst\u00e4rkt. Damit k\u00f6nnen Schwerpunktkontrollen f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der illegalen Migration und der grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t durchgef\u00fchrt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1337731200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1465776000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110281937)\/","SubmissionDate":"\/Date(1334707200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}