{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123373,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123373,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3373","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00c4nderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung sowie der Krankenversicherungsverordnung per 1. Mai 2012","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Ank\u00fcndigung der \u00c4nderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung sowie der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) haben in Standortkantonen der Pharmaindustrie Sorge ausgel\u00f6st. Gute Rahmenbedingungen f\u00fcr die Pharmaindustrie, die ein Drittel der Exporterl\u00f6se generiert, sind zentral. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Medikamentenpreise in der Schweiz nach dem Willen des Gesetzgebers zwar an das Niveau des Auslandes angeglichen werden sollen, dass aber Preissenkungen in der Schweiz, die allein wegen Wechselkursschwankungen (St\u00e4rkung des Frankens) erfolgen, selbst wenn sich am Preis im Ausland nichts ge\u00e4ndert hat, nicht vorgesehen sind?</p><p>Wenn der Bundesrat diese Ansicht nicht teilen sollte, ist er gebeten darzulegen, worauf er seine Meinung st\u00fctzt.</p><p>2. Hat er eine Diskussion \u00fcber die volkswirtschaftlichen Auswirkungen seiner Verordnungs\u00e4nderungen gef\u00fchrt?</p><p>3. Wie erkl\u00e4rt er den Widerspruch zwischen der Annahme der Motionen f\u00fcr eine Revitalisierung des Forschungs- und Pharmastandortes und dem negativen Signal von rein w\u00e4hrungsbedingten Preissenkungen?</p><p>4. Teilt er die Sorge um die Auswirkungen auf Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz, wenn der Pharmaindustrie, die wegen des starken Frankens eine relative Kostensteigerung von 20 Prozent f\u00fcr Forschung und Produktion in der Schweiz verkraften muss, eine durch die Toleranzmarge kaum abgefederte Preissenkung aufgezwungen wird?</p><p>5. Ist es richtig, dass die vom Bundesrat in der KVV beschlossene Streichung des therapeutischen Quervergleichs mit anderen Arzneimitteln nicht Bestandteil der Vernehmlassung zu den geplanten Verordnungs\u00e4nderungen war und mit den betroffenen Kreisen nicht diskutiert wurde?</p><p>6. Was waren die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese \u00c4nderung?</p><p>7. Ist er nicht auch der Meinung, dass eine alleinige Abst\u00fctzung auf die Preise im Ausland - vor allem in Ber\u00fccksichtigung der heutigen W\u00e4hrungssituation - problematisch ist?</p><p>8. Ist es richtig, dass gem\u00e4ss Verordnungstext nur diejenigen Firmen Anspruch auf eine Toleranzmarge von 5 Prozent haben, die freiwillig eine Preissenkung beantragen?</p><p>9. Wie stellt sich der Bundesrat in diesem Zusammenhang zur in der Verfassung verankerten Rechtsweg- und Rechtsschutzgarantie?</p><p>10. Ist er nicht auch der Meinung, dass das zust\u00e4ndige Departement bem\u00fcht sein sollte, mit den betroffenen Stakeholdern (Krankenkassen und Pharmaindustrie) doch noch eine einvernehmliche L\u00f6sung f\u00fcr die Anpassung der Grundlagen f\u00fcr die Preis\u00fcberpr\u00fcfung gefunden wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat am 21. M\u00e4rz 2012 Massnahmen verabschiedet, die rein wechselkursbedingte Preissenkungen abfedern sollen. So wurde bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre die bisherige Toleranzmarge von 3 Prozent auf 5 Prozent f\u00fcr das Jahr 2012 angehoben. Weiter sind zur Berechnung des durchschnittlichen Wechselkurses die Monate Februar 2011 bis Januar 2012 massgebend. Durch diese Massnahmen wird der reale Wechselkurs von aktuell Fr./Euro 1.20 (Durchschnitt April 2012) auf Fr./Euro 1.29 angehoben. Bei allen \u00fcbrigen Preis\u00fcberpr\u00fcfungen wird neu zum Ausgleich von Wechselkursschwankungen ebenfalls ein durchschnittlicher Wechselkurs \u00fcber 12 Monate statt wie bisher \u00fcber 6 Monate eingef\u00fchrt.</p><p>Zudem bleibt beim Auslandpreisvergleich der in Deutschland gew\u00e4hrte Zwangsrabatt von 16 Prozent auf nicht patentabgelaufenen Arzneimitteln weiterhin unber\u00fccksichtigt. Dies f\u00fchrt zu einer zus\u00e4tzlichen Erh\u00f6hung der Vergleichsbasis mit dem Ausland.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der Pharmaindustrie f\u00fcr das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaft bewusst. Aus diesem Grund hat er auch die drei Motionen (SVP-Fraktion 11.3844, Forster/Gutzwiller 11.3923 und Barthassat 11.3910) zur St\u00e4rkung des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz angenommen. In seiner Antwort hat er aufgezeigt, dass bereits Massnahmen beschlossen wurden, welche die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Forschenden deutlich verbessern. Auch die unter Ziffer 1 dargelegten Massnahmen tragen diesem Anliegen Rechnung. Hinzu kommt, dass der Parallelimport f\u00fcr patentierte Arzneimittel aus dem Ausland nach wie vor untersagt ist, was ebenfalls zum Schutz der Schweizer Pharmaindustrie beitr\u00e4gt.</p><p>4. Die in der Schweiz produzierenden Pharmaunternehmungen kaufen die Rohmaterialien zur Herstellung der Arzneimittel zu einem \u00fcberwiegenden Teil im Ausland ein und profitieren dadurch direkt vom starken Schweizerfranken. So tragen die Wechselkursvorteile zur Verbesserung der Margen bei und k\u00f6nnen h\u00f6here Produktionskosten in der Schweiz ausgleichen. Zudem profitieren Schweizer Niederlassungen ausl\u00e4ndischer Pharmafirmen vom starken Schweizerfranken insofern, dass sie Arzneimittel importieren und diese in der Schweiz verkaufen. Die Wechselkursvorteile fallen bei der Tochtergesellschaft in der Schweiz an, deren Gewinne wiederum bei der Muttergesellschaft im Ausland.</p><p>Im Jahr 2010 entsprach der Verkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln der Schweizer Firmen von Interpharma in der Schweiz nur 0,9 Prozent ihres weltweiten Pharmaumsatzes. Dies zeigt, dass Standortkosten nicht zwingend mit dem Umsatz im Standortland gedeckt werden m\u00fcssen und demnach ein direkter Vergleich von Standortkosten mit dem Umsatz aus dem Standortland nicht sachgerecht ist. Da die Pharmaunternehmen ihre Kostenrechnungen nicht offenlegen, ist nicht ersichtlich, welchen Einfluss allf\u00e4llige Preissenkungen im Arzneimittelbereich in der Schweiz auf die Arbeitspl\u00e4tze im In- oder Ausland haben k\u00f6nnten. Andere Einflussfaktoren wie Patentabl\u00e4ufe oder Strukturoptimierungen k\u00f6nnen sich zudem negativ auf den Gesch\u00e4ftsgang einer Unternehmung auswirken.</p><p>Insgesamt ist festzustellen, dass der Bundesrat mit seinem Entscheid die vorgesehenen Preisanpassungsmechanismen zugunsten der Pharmaindustrie gelockert hat. Unter den starken Wechselkursschwankungen haben zahlreiche Wirtschaftszweige unseres Landes zu leiden, und der Bundesrat hat bislang keine Sonderregelung f\u00fcr einzelne Branchen zugelassen. Das Vorgehen hat denn auch Kritik bei den Versicherern und den Konsumentenorganisationen ausgel\u00f6st, welche die beschlossenen Massnahmen als Sonderbehandlung der Pharmaindustrie wahrnehmen und dagegen opponiert haben.</p><p>5./6. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre gelangt der therapeutische Quervergleich (TQV) nur dann zur Anwendung, wenn ein Arzneimittel in keinem der sechs Referenzl\u00e4nder im Handel ist und ein Auslandspreisvergleich (APV) daher nicht m\u00f6glich ist. Bereits die periodischen Preis\u00fcberpr\u00fcfungen der Jahre 2010 und 2011 sowie die beiden ausserordentlichen Preis\u00fcberpr\u00fcfungen der Jahre 2007 und 2009 wurden einzig gest\u00fctzt auf den APV durchgef\u00fchrt. Die Vertreter der Pharmaverb\u00e4nde wurden damals vorg\u00e4ngig angeh\u00f6rt und sie erkl\u00e4rten sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Indem der Passus in alt Artikel\u00a035b Absatz\u00a09 KLV \"in begr\u00fcndeten F\u00e4llen\" nun in Artikel\u00a065d Absatz\u00a01bis KVV explizit definiert wird, \u00e4ndert sich an der praktischen Umsetzung nichts. Aus diesen Gr\u00fcnden erfolgte keine separate Diskussion zu diesem Thema. Die Einschr\u00e4nkung des TQV erfolgt zudem nur im Rahmen der dreij\u00e4hrlichen \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen. Bei den \u00fcbrigen Preis\u00fcberpr\u00fcfungen kommt der TQV nach wie vor zur Anwendung.</p><p>7. Die Anpassung der Preise \u00fcber die n\u00e4chsten drei Jahre erfolgt jeweils per 1. November gestaffelt. Viele Arzneimittel sind bis heute und bis zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Massnahmen im Jahr 2014 zu einem Wechselkurs von faktisch Fr./Euro 1.58 bewertet, sodass die Pharmaindustrie von diesem hohen Wechselkurs teilweise noch bis ins Jahr 2014 profitieren wird; dies, weil bei der ausserordentlichen Preis\u00fcberpr\u00fcfung des Jahres 2009, bei welcher alle Arzneimittel mit SL-Aufnahmedatum 1955 bis 2006 \u00fcberpr\u00fcft wurden, ein Wechselkurs von 1.52 zuz\u00fcglich einer Toleranzmarge von 4 Prozent galt.</p><p>8. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre k\u00f6nnen die Zulassungsinhaberinnen beantragen, dass eine Toleranzmarge zum durchschnittlichen Fabrikabgabepreis der Referenzl\u00e4nder hinzugerechnet wird. Von dieser M\u00f6glichkeit k\u00f6nnen alle Zulassungsinhaberinnen Gebrauch machen, die von einer allf\u00e4lligen Preissenkung betroffen sind. Die Toleranzmarge muss bis zum 31. Mai beim Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt elektronisch \u00fcber eine Internet-Applikation. Folglich ist die Beantragung der Toleranzmarge freiwillig, eine allf\u00e4llige Preissenkung ist hingegen Pflicht.</p><p>9. Nach Artikel\u00a029a der Bundesverfassung (BV) hat jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Beh\u00f6rde. Werden demnach bei \u00f6ffentlich rechtlichen Streitigkeiten Verf\u00fcgungen von Bundesbeh\u00f6rden angefochten, \u00fcberpr\u00fcft in erster Instanz das Bundesverwaltungsgericht Rechts- und Sachfragen. Den einzelnen Pharmaunternehmungen steht es somit frei, gegen allf\u00e4llige Preissenkungsverf\u00fcgungen des BAG beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann im Anschluss an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Rechtsweggarantie nach Artikel\u00a029a BV ist somit gewahrt.</p><p>10. Der Bundesrat hat Vertreter der Pharmaindustrie, der Versicherer und der Konsumentenorganisationen vorg\u00e4ngig angeh\u00f6rt. Dabei hat er von den divergierenden Anliegen Kenntnis genommen und vor diesem Hintergrund f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfungen der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre bis ins Jahr 2014 eine ausgewogene Anpassung der bestehenden Regelung unter Ber\u00fccksichtigung sowohl der Zielsetzungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch des Forschungs- und Pharmastandorts Schweiz vorgenommen. Im Rahmen dieser Gespr\u00e4che hat das Departement Offenheit f\u00fcr gemeinsame Vorschl\u00e4ge der Pharmaindustrie und der Versicherer unter Beizug der Konsumentenorganisationen gezeigt, wie mittelfristig der Preisfestsetzungsmechanismus angepasst werden soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1341360000000)\/","SubmittedBy":"Frehner Sebastian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540667740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1336003200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}