{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3375","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Absichtserkl\u00e4rung der Zahlung von weiteren 10 Milliarden Franken an den IWF. Versprechen oder Versprecher der Bundespr\u00e4sidentin?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Medienberichten zufolge soll Bundespr\u00e4sidentin Widmer-Schlumpf dem IWF eine weitere Unterst\u00fctzung im Umfang von 10 Milliarden Schweizerfranken versprochen haben und eine entsprechende Absichtserkl\u00e4rung unterzeichnet haben.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Handelt es sich dabei um ein Versprechen oder eher um einen Versprecher bzw. Verschreiber?</p><p>2. Was ist der Status einer solchen Absichtserkl\u00e4rung bez\u00fcglich Verbindlichkeit?</p><p>3. Warum verzichtet die Bundespr\u00e4sidentin vor der Unterzeichnung auf jegliche Information bzw. Konsultation der zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen?</p><p>4. Beitr\u00e4ge der Schweiz wurden in der Vergangenheit damit gerechtfertigt, dass der Sitz der Schweiz im IWF so gew\u00e4hrleistet sei. Wie erkl\u00e4rt der Bundesrat die Tatsache, dass zeitgleich mit der Zusage von 10 Milliarden Schweizerfranken der Sitz k\u00fcnftig mit Polen geteilt wird, die Schweiz also f\u00fcr wesentlich mehr Geld wesentlich weniger bekommt als bis anhin?</p><p>5. Wie erkl\u00e4rt er sich, dass Deutschland mit 82 Millionen Einwohnern und einem Anteil von 14 565,5 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) einen wesentlich geringeren Kapitalanteil pro Kopf leistet als die Schweiz bei 3458,5 SZR und 7,9 Millionen Einwohnern? W\u00e4re da nicht mehr Solidarit\u00e4t derjenigen L\u00e4nder n\u00f6tig, die von der Schweiz die gleiche Solidarit\u00e4t in anderen Themen wie Steuern, Luftverkehr usw. immer lautstark einfordern? Ist der Bundesrat bereit und in der Lage, diese Solidarit\u00e4t im IWF einzufordern?</p><p>6. Ist er nicht auch der Meinung, dass derartige Handlungen eines Mitglieds des Bundesrates ohne Konsultation des Parlamentes das Vertrauen in die aussenpolitische Kompetenz unserer Landesregierung nicht gerade erh\u00f6hen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz hat im Ministerausschuss des Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF), dem Internationalen Finanz- und W\u00e4hrungsausschuss (IMFC), am 20. April 2012 einen ausserordentlichen, zeitlich befristeten Beitrag an die Erh\u00f6hung der IWF-Mittel im Umfang von 10 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt, dies unter dem expliziten Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te. Die Zusage, welche der Bundesrat am 18. April 2012 gutgeheissen hatte, wurde vorg\u00e4ngig mit anderen bedeutenden Gl\u00e4ubigerl\u00e4ndern koordiniert. Ziel der konzertierten Aufstockung der Mittel ist es in Anbetracht der auch weiterhin sehr angespannten Lage im Euroraum und den damit zusammenh\u00e4ngenden Risiken, die Stabilisierung der Weltwirtschaft und der Lage auf den Finanzm\u00e4rkten nachhaltig zu unterst\u00fctzen. Die Mitglieder des IWF haben Beitr\u00e4ge von insgesamt 456 Milliarden US-Dollar in Aussicht gestellt. Die Schweiz hatte ihre Zusage von einer Reihe von Bedingungen abh\u00e4ngig gemacht, deren Erf\u00fcllung sichergestellt werden konnte: So werden die zus\u00e4tzlichen Mittel zu den regul\u00e4ren Mitteln des IWF fliessen und nicht in einen Sonderfonds f\u00fcr Eurol\u00e4nder. Im Falle einer Aktivierung werden sie dem sogenannten \"General Resources Account\" (GRA) bereitgestellt. Dies ist das allgemeine Konto des IWF, aus dem die regul\u00e4re und marktm\u00e4ssig verzinste Kreditvergabe an die Mitgliedsl\u00e4nder erfolgt. Auch sollen in IWF-Programmen zugunsten von L\u00e4ndern des Euroraums IWF-Mittel die Mittel des Krisenbek\u00e4mpfungsdispositivs der Eurol\u00e4nder lediglich erg\u00e4nzen. Die zus\u00e4tzlichen IWF-Mittel sollen vor allem als Sicherheit f\u00fcr die L\u00e4nder ausserhalb Europas bereitstehen. Ferner wird der IWF auf die zus\u00e4tzlichen Mittel nur dann zugreifen, wenn seine ordentlichen Mittel und die Ressourcen aus den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nicht ausreichen. Schliesslich wird die konzertierte Aktion von massgeblichen Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft und im Rahmen einer angemessenen Lastenteilung mitgetragen.</p><p>2. Die Absichtserkl\u00e4rung an der IWF-Fr\u00fchjahrstagung impliziert keine Verbindlichkeit. Wie erw\u00e4hnt wurde der Beitrag der Schweiz unter dem expliziten Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zugesagt. Das W\u00e4hrungshilfegesetz vom 19. M\u00e4rz 2004 (WHG; SR 941.13) bildet die Grundlage f\u00fcr die Mitwirkung der Schweiz an einer derartigen multilateralen Hilfsaktion zur Sicherstellung der Stabilit\u00e4t des internationalen W\u00e4hrungssystems (Art. 2 WHG). Am 4. Juli 2012 hat der Bundesrat die Botschaft zur Gew\u00e4hrung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Schweizerfranken zur Weiterf\u00fchrung der internationalen W\u00e4hrungshilfe gutgeheissen. Mit Verabschiedung dieser Vorlage durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te w\u00fcrden die Voraussetzungen geschaffen, dass der Bund gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a03 WHG die Garantie f\u00fcr die in Aussicht gestellte Kreditlinie der SNB an den IWF von bis zu 10 Milliarden US-Dollar leisten kann.</p><p>3. Die internationalen Beratungen \u00fcber eine konzertierte Aktion der internationalen Gemeinschaft hatten einen l\u00e4ngeren Vorlauf. In deren Verlauf stellte die Schweiz gemeinsam mit anderen L\u00e4ndern - vor allem auch von ausserhalb der EU - ihre Bedingungen. Hier\u00fcber wurde z. B. im Newsletter des EFD zum Internationalen W\u00e4hrungsfonds vom 21. Februar 2012, der regelm\u00e4ssig an die Mitglieder der beiden APK verschickt wird, informiert. Ferner hat die Vorsteherin des EFD anl\u00e4sslich der Beratung der Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des IWF in der APK des St\u00e4nderates vom 16. M\u00e4rz 2012 auf die laufenden Beratungen verwiesen.</p><p>4. Es ist wichtig, zwischen den dringlichen Massnahmen zur Bew\u00e4ltigung der laufenden Finanz- und Wirtschaftskrise und der seit Jahren laufenden Reform der Quoten und Gouvernanz des IWF zu unterscheiden. Das \"Memorandum of Understanding\" mit Polen, das an der IWF-Fr\u00fchjahrstagung im April 2012 unterzeichnet wurde, ist ein zentrales Element der Reform der Quoten und Gouvernanz, die im Dezember 2010 vom IWF-Gouverneursrat verabschiedet wurde. Hiermit tr\u00e4gt die Schweiz in angemessener Weise zum Umbau des IWF-Exekutivrats bei, indem die Vertretung der Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4nder im Einklang mit deren gestiegener weltwirtschaftlicher Bedeutung verbessert werden kann. In Zukunft wird die Schweiz mit Polen ihren Sitz im IWF-Exekutivrat, dem operativen Entscheidungsorgan des IWF, teilen. Die Schweiz wird allerdings die \u00fcbergeordnete F\u00fchrung der Stimmrechtsgruppe sowohl im IWF wie in der Weltbank behalten. Sie wird somit die Gruppe in den zust\u00e4ndigen Ministergremien, in denen die politischen und strategischen Weichen gestellt werden, weiter vertreten. Dar\u00fcber hinaus wird sich auf Weltbankseite vorderhand nichts an der F\u00fchrungsstruktur \u00e4ndern.</p><p>5. Mit ihrem in Aussicht gestellten Beitrag \u00fcbernimmt die Schweiz einen Anteil an der Aufstockung, der knapp ihrem Anteil an den allgemein verwendbaren Mitteln des IWF entspricht. Zu bedenken ist, dass die Schweiz ein grosses Interesse an einer raschen und nachhaltigen Sicherung der Stabilit\u00e4t des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems hat. Einerseits ist die Schweiz aufgrund ihrer grossen wirtschaftlichen Offenheit, ihres bedeutenden Finanzplatzes und ihrer wichtigen W\u00e4hrung in ausgepr\u00e4gter Weise von den Entwicklungen des internationalen W\u00e4hrungs- und Finanzsystems betroffen. Andererseits w\u00e4ren im Fall einer Eskalation der Krise aller Voraussicht nach L\u00e4nder betroffen, mit denen die Schweiz finanziell und wirtschaftlich sehr eng verflochten ist. Zu bedenken ist schliesslich auch, dass die L\u00e4nder des Euroraums mit rund 200 Milliarden US-Dollar rund 44 Prozent der Gesamtsumme der ausserordentlichen Aufstockung der IWF-Mittel \u00fcbernehmen. Zus\u00e4tzlich zu diesem Beitrag haben diese L\u00e4nder ein Krisendispositiv geschaffen, das eine Vergabe von Krediten von 700 Milliarden Euro erm\u00f6glicht.</p><p>6. Wie bereits erw\u00e4hnt wird das Parlament gem\u00e4ss den Vorschriften des WHG in die Gew\u00e4hrung des Rahmenkredits einbezogen. Es ist nicht zu erkennen, inwiefern das gesetzeskonforme Vorgehen das Vertrauen in die aussenpolitische Kompetenz der Landesregierung tr\u00fcben k\u00f6nnte.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1345593600000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491738033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1336003200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}