{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123394,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123394,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3394","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kosten und Nutzen neuer riesiger Luxusdrohnen aus Israel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut Mitteilung des VBS vom 30. April 2012 bereitet Armasuisse die Evaluation einer neuen Aufkl\u00e4rungsdrohne f\u00fcr die Schweizer Armee vor. Im Rennen seien allein noch die israelischen Produkte Hermes 900 von Elbit und Heron 1 von Israel Aerospace Industries. Die aktuelle Aufkl\u00e4rungsdrohne der Schweizer Luftwaffe, die ADS 95 Ranger von Ruag Aerospace, gelange \"in den n\u00e4chsten Jahren an das Ende ihrer Nutzungsdauer\".</p><p>1. Bis wann bleibt die Aufkl\u00e4rungsdrohne 95 (ADS 95) in Betrieb?</p><p>2. Warum soll die ADS 95 durch ein derart viel gr\u00f6sseres, weiterreichendes und teureres System der Male-Klasse (Medium Altitude, Long Endurance) abgel\u00f6st werden?</p><p>3. Welche Kosten verursachten Beschaffung und Betrieb des ADS 95? Welcher Etat ist f\u00fcr die Beschaffung und f\u00fcr den Betrieb des Nachfolgesystems vorgesehen?</p><p>4. Wie gestalten sich die Lebenslaufkosten (LCC) und die Gesamtbetriebskosten (TCO) f\u00fcr die ADS 95 bzw. f\u00fcr das Nachfolgesystem?</p><p>5. Das jetzige Drohnensystem ADS 95 leistet neben seinen Eins\u00e4tzen zugunsten der Armee auch Dienste zuhanden von zivilen Sicherheitsbeh\u00f6rden. Mit welchen Kostenfolgen f\u00fcr die Armee und f\u00fcr die zivilen Beh\u00f6rden? Mit welchen Kostenfolgen m\u00fcssen die zivilen Beh\u00f6rden beim Nachfolgesystem rechnen?</p><p>6. Gibt es neben der ADS 95 andere Drohnen, welche eine Zulassung zum Fliegen im zivilen Luftraum besitzen? Wie wird diese Zulassungsfrage mit einer Drohne der Male-Klasse gel\u00f6st?</p><p>7. Welchen Raum deckt die ADS 95 ab, welchen das Nachfolgesystem? Wie viele Flugr\u00e4ume (Orbits) sollen zuk\u00fcnftig abgedeckt werden?</p><p>8. Welche Nutzlasten/Sensoren nutzt die ADS 95, welche soll die k\u00fcnftige Drohne nutzen?</p><p>9. Nach welchen Rahmenvorgaben soll ein k\u00fcnftiges Drohnensystem zertifiziert werden?</p><p>10. Mit wem werden die Einsatz- und Notfallkonzepte (Beispiel: Verlust der Kontrolle \u00fcber eine k\u00fcnftige Drohne) auf europ\u00e4ischer Ebene mit den Nachbarstaaten abgestimmt?</p><p>11. Welches sind die Einsatzszenarien des k\u00fcnftigen Drohnensystems?</p><p>12. Wie wirkt sich dies auf die vorgesehenen St\u00fcckzahlen und Missionen der bemannten Kampfflugzeuge der Schweiz aus?</p><p>13. Warum ist die Predator (MQ-1) nicht in der Endauswahl, obwohl in Leistung vergleichbar und in der Erfahrung (absolvierte Flugstunden) gegen\u00fcber Hermes 900 und Heron 1 besser?</p><p>14. Wie beurteilt der Bundesrat die vom VBS geplante Beschaffung in Israel in aussenpolitischer Hinsicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Armeestab hat Armasuisse Mitte 2011 beauftragt, die Beschaffung eines neuen Aufkl\u00e4rungsdrohnensystems mit einem R\u00fcstungsprogramm (RP) 2015 vorzubereiten. Von urspr\u00fcnglich elf potenziellen Systemen sind heute noch deren zwei aus Israel im Wettbewerb. Die Angebote auf die Offertanfragen werden von beiden Firmen per Ende August 2012 erwartet. Das Beschaffungsprojekt befindet sich folglich in einer relativ fr\u00fchen Phase, so dass noch nicht alle Fragen abschliessend beantwortet werden k\u00f6nnen. Ein Typenentscheid ist keiner gef\u00e4llt, und das Parlament wird sich anl\u00e4sslich der Beratung des R\u00fcstungsprogramms detailliert mit dem Gesch\u00e4ft auseinandersetzen k\u00f6nnen. Der Bundesrat beantwortet unter diesen Rahmenbedingungen die Fragen wie folgt:</p><p>1. Nach heutiger Planung bleibt das Drohnensystem ADS 95 Ranger bis 2017 in Betrieb.</p><p>2. Die folgenden Anforderungen k\u00f6nnen neu mit dem Drohnensystem ADS 15 erf\u00fcllt werden: flexiblere Einsatzm\u00f6glichkeiten dank Allwettertauglichkeit, gr\u00f6sserer Reichweite, l\u00e4ngerer Einsatzdauer und kleineren L\u00e4rmemissionen sowie Eins\u00e4tze ohne Begleitflugzeug. Der gr\u00f6ssere und leistungsf\u00e4higere Flugk\u00f6rper erlaubt k\u00fcnftig bei Bedarf einen Ausbau der Sensoren und Daten\u00fcbertragungsleistungen. Durch die Umsetzung dieser Anforderungen ergeben sich insgesamt tiefere Lebenswegkosten als bei ADS 95.</p><p>3. ADS 95 verursachte Beschaffungskosten von insgesamt 385 Millionen Franken (RP 95: 350 Millionen Franken plus 35 Millionen Franken \u00c4nderungsdienst bis 2012). Hinzu kamen Immobilienkosten von 15 Millionen Franken. Bei ADS 15 werden Beschaffungskosten von 300 bis 400 Millionen Franken (Planwerte f\u00fcr RP 15, genauere Angaben sind nach Auswertung der Offerten m\u00f6glich) sowie Immobilienkosten von 30 Millionen Franken (Planwert) erwartet.</p><p>4. Es wird kein Unterschied zwischen Lebenslaufkosten (LCC) und Gesamtbetriebskosten (TCO) gemacht. Im Projekt ADS 15 beinhalten die prognostizierten LCC- die TCO-Anteile. ADS 95 verursacht Betriebskosten von durchschnittlich etwa 7 Millionen Franken pro Jahr (Mittel des Ersatzmaterial- und Instandhaltungsbudgets EIB bis 2012). Bei ADS 15 werden aus den vorgenannten Gr\u00fcnden (siehe Frage 2) deutlich weniger als 7 Millionen Franken pro Jahr erwartet. Genauere Angaben sind erst nach Auswertung der Offerten m\u00f6glich.</p><p>5. Aus Eins\u00e4tzen zugunsten von zivilen Sicherheitsbeh\u00f6rden entstanden der Armee bis heute keine zus\u00e4tzlichen Kosten. Solche Eins\u00e4tze konnten bisher im Rahmen der geplanten Trainingsfl\u00fcge und Eins\u00e4tze zugunsten der Armee (Flugstundenbudget) durchgef\u00fchrt werden. Die Verordnung \u00fcber Geb\u00fchren des VBS (172.045.103) regelt die Verrechnung f\u00fcr Drohneneins\u00e4tze. Bis heute wurde gem\u00e4ss Artikel\u00a07 durch das Generalsekretariat VBS auf eine Geb\u00fchrenerhebung bei Eins\u00e4tzen zugunsten ziviler Beh\u00f6rden verzichtet. Ob und wie stark sich dies bei ADS 15 ver\u00e4ndern wird, ist heute noch nicht festgelegt.</p><p>6. Nein, ADS 95 ist das einzige Drohnensystem der Armee, welches f\u00fcr mehrere zivile Luftraumklassen zugelassen ist. Die Zulassung von ADS 15 wird durch Armasuisse in enger Absprache mit dem Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt und Skyguide erfolgen.</p><p>7. ADS 95 Eins\u00e4tze m\u00fcssen ab Emmen, Payerne oder Locarno geflogen werden. Mit ADS 15 kann ab Emmen die ganze Schweiz abgedeckt werden. Dies erlaubt eine wesentliche Vereinfachung der bodenseitigen Einsatzorganisation und somit Kostenreduktionen.</p><p>8. ADS 95 hat Elektro-Optische (TV) und Infrarot (IR) Sensoren. Als Basiskonfiguration f\u00fcr ADS 15 sind mit dem RP 15 dem Stand der Technik entsprechende TV und IR Sensoren vorgesehen.</p><p>9. Die Zertifizierung erfolgt gem\u00e4ss der Anordnung f\u00fcr die Zertifizierung von milit\u00e4rischem Flugmaterial. Massgebend f\u00fcr die Zertifizierung sind die \"Nato Standardization Agreements\" (Stanag) 4671, welche von den zivilen \"European Aviation Safety Agency\" (Easa) Vorschriften CS-23 abgeleitet sind.</p><p>10. Sollte es je zu einem Auslandeinsatz mit dem ADS 15 kommen, so wird vorg\u00e4ngig mit dem entsprechenden Land eine Zusammenarbeitsvereinbarung erstellt, welche auch das Vorgehen bei Notf\u00e4llen regelt. Bei Drohneneins\u00e4tzen in der Schweiz gibt es wie beim Einsatz von bemannten milit\u00e4rischen Luftfahrzeugen keine Absprachen \u00fcber Notfallkonzepte mit den Nachbarl\u00e4ndern. Sicherheitsrelevante Systeme der Drohne sind bis zu einer dreifachen Redundanz vorhanden; dies ist bei den meisten bemannten milit\u00e4rischen Luftfahrzeugen nicht der Fall.</p><p>11. Eins\u00e4tze werden zugunsten der Armee sowie von zivilen Sicherheitsbeh\u00f6rden wie dem Grenzwachtkorps, der Polizei, der Feuerwehr oder der Nationalen Alarmzentrale sowie der kantonalen F\u00fchrungs- respektive Krisenst\u00e4be erfolgen.</p><p>12. Drohnen und Kampfflugzeuge erg\u00e4nzen sich im Einsatz und haben verschiedene Aufgaben. Deshalb wirkt sich die Beschaffung von ADS 15 nicht auf die St\u00fcckzahlen und Missionen der bemannten Kampfflugzeuge der Schweiz aus.</p><p>13. Armasuisse hat General Atomics (GA) einen sogenannten \"Request for Information\" f\u00fcr den Predator MQ-1B und MQ-1C zugestellt. GA hat vom Aussenministerium der Vereinigen Staaten jedoch keine Exportbewilligung erhalten.</p><p>14. Der Bundesrat ist sich der heiklen politischen Situation im Nahen Osten bewusst. Dennoch erachtet es der Bundesrat - wie schon unter \u00e4hnlichen Umst\u00e4nden in der Vergangenheit - als vertretbar, f\u00fcr die Ausr\u00fcstung der Armee erprobtes sowie qualitativ hochstehendes Material aus Israel zu beschaffen, zumal dieses Land weltweit f\u00fchrend in diesem Technologiebereich ist. Der Bundesrat ist der \u00dcberzeugung, dass dieses R\u00fcstungsvorhaben die Glaubw\u00fcrdigkeit und Wirksamkeit des aussenpolitischen Engagements der Schweiz in der Region ebenso wenig tangiert wie die milit\u00e4rischen F\u00e4higkeiten Israels.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1341360000000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490189950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1336003200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4903,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}