{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3407","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vermittlung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern. Aufhebung der Seco-Weisung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf der Grundlage einer Weisung des Seco m\u00fcssen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) seit dem 1. April 2012 auch die Anmeldung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern annehmen und somit ihre Dienstleistungen auch Letzteren anbieten. Sollte diese Weisung wirklich strikt umgesetzt werden, so w\u00fcrde den Grenzkantonen, an erster Stelle dem Tessin, durch die Personenfreiz\u00fcgigkeit zum x-ten Mal ein erheblicher Schaden zugef\u00fcgt. F\u00fcr die Umsetzung m\u00fcsste das Personal in den RAV substanziell und mit den entsprechenden Kostenfolgen aufgestockt werden. Es m\u00fcssten also neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden, deren Aufgabe es w\u00e4re, Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger zu vermitteln.</p><p>Eine solche Vermittlung jedoch kann, zumindest im Tessin, nur auf eine Weise vonstatten gehen: auf Kosten der einheimischen Bev\u00f6lkerung. Der Arbeitsmarkt ist ges\u00e4ttigt, und im Tessin ist - wie die steigende Zahl von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern insbesondere im terti\u00e4ren Sektor zeigt - eine inakzeptable Entwicklung im Gang: die Verdr\u00e4ngung der einheimischen Arbeitskr\u00e4fte durch Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger. Die Weisung des Seco f\u00fchrt dazu, dass sich die Situation noch verschlimmert. Diese Regelung ist deshalb auf der ganzen Linie unhaltbar.</p><p>Die negativen Auswirkungen sind also zahlreich: Die Seco-Weisung umsetzen hiesse zulasten der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung mehr f\u00fcr die Vermittlung von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern ausgeben, was wiederum die Arbeitslosigkeit der ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung erh\u00f6ht. Die neue Regelung kann also nur g\u00e4nzlich negativ bewertet werden. Dar\u00fcber hinaus stellt sich die Frage, ob das Seco die durch die Weisung bedingten Mehrkosten sowie den zus\u00e4tzlichen Schaden f\u00fcr den Arbeitsmarkt der Grenzkantone, insbesondere des Tessins, ber\u00fccksichtigt und berechnet hat. </p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>- Beabsichtigt er, die betreffende Weisung aufzuheben oder wenigstens bei ihrer Anwendung f\u00fcr die Grenzkantone Ausnahmen vorzusehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 1. Juni 2002 sind das Abkommen \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit (FZA) und dessen Anhang II in Kraft getreten. Dieses Abkommen sieht mit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 die \u00dcbernahme der europ\u00e4ischen Koordinationsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit durch die Schweiz vor. F\u00fcr die Arbeitslosenversicherung erlaubte diese Verordnung den durch den Wohnstaat entsch\u00e4digten Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern, sich auch bei der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung des letzten Besch\u00e4ftigungsstaates einzuschreiben. Die Kantone konnten jedoch freiwillig entscheiden, ob sie diese M\u00f6glichkeit anbieten wollten oder nicht.</p><p>Die neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die seit dem 1. Mai 2010 in den EU-Mitgliedstaaten gilt, gibt arbeitslosen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern nun das Recht, sich gleichzeitig sowohl der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung des Wohnstaates, in dem sie ihre Arbeitslosenentsch\u00e4digung beziehen, als auch der Arbeitsvermittlung des letzten Besch\u00e4ftigungsstaates zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sie m\u00fcssen dies dem Wohnstaat allerdings mitteilen und sich an die geltenden Bestimmungen beider Staaten halten. </p><p>Seit dem Inkrafttreten des revidierten Anhangs II zum FZA am 1. April 2012, welcher die \u00dcbernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 durch die Schweiz vorsieht, haben Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger das obenerw\u00e4hnte Recht und d\u00fcrfen dieses auch aus\u00fcben. Das Seco hat f\u00fcr den Bereich der Arbeitslosenversicherung ein entsprechendes Kreisschreiben erlassen (\"Kreisschreiben \u00fcber die Auswirkungen der Verordnungen; EG; Nr. 883/2004 und 987/2009 auf die Arbeitslosenversicherung, KS ALE 883\").</p><p>Mehrere Grenzkantone sowie der Verfasser der vorliegenden Interpellation \u00e4usserten die Bef\u00fcrchtung, dass die RAV mit einem massiven Zustrom von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern auf Arbeitssuche rechnen m\u00fcssten und gezwungen w\u00e4ren, einer Grenzg\u00e4ngerin bzw. einem Grenzg\u00e4nger wie einer arbeitslosen ans\u00e4ssigen Person eine Stelle zu vermitteln.</p><p>a. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein wesentlicher Grundsatz des FZA die Gleichbehandlung von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern der Europ\u00e4ischen Union und schweizerischen Staatsangeh\u00f6rigen ist. Deshalb ist die Diskriminierung von (ans\u00e4ssigen oder nichtans\u00e4ssigen) Arbeitskr\u00e4ften verboten.</p><p>b. Es k\u00f6nnen sich ausschliesslich Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger in der Schweiz bei einem RAV anmelden, deren letzter Besch\u00e4ftigungsstaat die Schweiz war. Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger m\u00fcssen zus\u00e4tzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnstaates die schweizerischen Kontrollvorschriften einhalten, ohne von zus\u00e4tzlichen Entsch\u00e4digungen profitieren zu k\u00f6nnen. Dieses Verfahren ist f\u00fcr die Stellensuchenden aufwendig, weshalb sich bis dato nur wenige Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger bei einem RAV eingeschrieben haben. </p><p>Es besteht wie ausgef\u00fchrt somit keine M\u00f6glichkeit, das Recht von Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern auf Anmeldung bei der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung des letzten Besch\u00e4ftigungsstaates einzuschr\u00e4nken. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232954113)\/","SubmissionDate":"\/Date(1338249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}