{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123411,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123411,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3411","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung von s\u00e4umigen Versicherten mit ausreichenden Finanzmitteln. Abzug an der Quelle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht \u00fcber die M\u00f6glichkeit zu erstellen, die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung von Personen, die nach Artikel\u00a064a KVG s\u00e4umig sind, nach Nichtzahlung der Pr\u00e4mien an der Quelle zur\u00fcckzubehalten, wenn sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage zu der Zahlung f\u00e4hig w\u00e4ren. Der Bericht soll Folgendes eingehend pr\u00fcfen:</p><p>1. die Auswirkungen des derzeitigen Systems des Aufschubs: Analyse und Vergleich zwischen einigen Kantonen;</p><p>2. die notwendigen Kriterien und Verfahren, damit die Kantone ein System einf\u00fchren k\u00f6nnen, mit dem die Pr\u00e4mien bei s\u00e4umigen Versicherten, die \u00fcber gen\u00fcgend Finanzmittel verf\u00fcgen, an der Quelle zur\u00fcckbehalten werden;</p><p>3. die praktische Durchf\u00fchrbarkeit einer solchen Reform und ihre Auswirkungen auf die kantonalen Ausf\u00fchrungsgesetze zum KVG.</p>","ReasonText":"<p>Immer mehr Versicherte sind mit der Zahlung der Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung im Verzug. Das Ph\u00e4nomen hat in den Kantonen ein h\u00f6chst beunruhigendes Ausmass angenommen und wird sich noch weiter verschlechtern, wenn nichts unternommen wird. Um die explosionsartige Zunahme von s\u00e4umigen Versicherten einzud\u00e4mmen, ist ein Modell vorstellbar, mit dem die Pr\u00e4mien an der Quelle zur\u00fcckbehalten werden. Das exponentielle Wachstum von s\u00e4umigen Versicherten ist nicht nur auf wirklich mittellose Menschen zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern auch auf Versicherte, die objektiv gesehen in der Lage w\u00e4ren, die Pr\u00e4mien zu zahlen, die Verwaltung ihrer eigenen Finanzen jedoch nicht im Griff haben oder anderen Ausgaben Vorrang geben. Es ist inakzeptabel, dass die Gesundheitskosten dieser Personen zulasten der Allgemeinheit gehen und vor allem zulasten jener, die mit grossem Aufwand regelm\u00e4ssig die obligatorische Versicherung zahlen.</p><p>Ein System, bei dem die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenversicherung an der Quelle zur\u00fcckbehalten wird, ist vorstellbar f\u00fcr s\u00e4umige Versicherte gem\u00e4ss Artikel\u00a064a KVG. Die Beh\u00f6rden oder eine von ihr legitimierte Instanz w\u00fcrden, sobald gen\u00fcgend Finanzmittel nachgewiesen sind, eine formelle und anfechtbare Verf\u00fcgung \u00fcber den Abzug der Pr\u00e4mie erlassen und den Pr\u00e4mienbetrag direkt der betroffenen Kasse \u00fcberweisen, nach dem Modell, wie es bei Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcgern von Erg\u00e4nzungsleistungen und in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern bereits umgesetzt wird. Dieses System kommt auch in unserem Rechtssystem bereits zur Anwendung, zum Beispiel im Familienrecht bei ausbleibender Zahlung der Unterhaltsbeitr\u00e4ge an Kinder oder an die fr\u00fchere Ehepartnerin oder den fr\u00fcheren Ehepartner (Art. 132 und 291 ZGB).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Problem der Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist in Artikel\u00a064a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) geregelt. Diese Bestimmung hat in einer Revision grosse \u00c4nderungen erfahren (\u00c4nderung vom 19. M\u00e4rz 2010), die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Neu ist insbesondere, dass die Kantone 85 Prozent der Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die zu einem Verlustschein gef\u00fchrt haben, \u00fcbernehmen. Hingegen k\u00f6nnen die Krankenversicherer die \u00dcbernahme der Kosten von Leistungen bei Nichtbezahlung der Pr\u00e4mien grunds\u00e4tzlich nicht mehr aufschieben. Vorbehalten bleibt die Anwendung von Artikel\u00a064a Absatz\u00a07 KVG, der den Kantonen erlaubt, das System des Aufschubs der Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr s\u00e4umige Versicherte, die auf einer von den Kantonen erstellten Liste aufgef\u00fchrt sind, weiterzuf\u00fchren. </p><p>Bei versicherten Personen, die aus finanzieller Sicht in der Lage w\u00e4ren, ihre Pr\u00e4mien zu bezahlen, es aber nicht tun, muss der Krankenversicherer ein Betreibungsbegehren stellen. In diesem Fall f\u00fchrt das Betreibungsverfahren relativ rasch zu einer Sach- oder Lohnpf\u00e4ndung. Mit dem heutigen System, wie es seit der Revision von Artikel\u00a064a KVG gilt, wird bereits verhindert, dass das Versichertenkollektiv f\u00fcr die Schulden von Versicherten mit fehlender Zahlungsbereitschaft aufzukommen hat. </p><p>Zu erw\u00e4hnen ist auch, dass Artikel\u00a065 Absatz\u00a01 KVG nach der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Revision vorsieht, dass die Pr\u00e4mienverbilligungen f\u00fcr Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen direkt an die Versicherer bezahlt werden. Die Kantone haben bis am 1. Januar 2014 Zeit, um diese Bestimmung umzusetzen. Mit dieser System\u00e4nderung soll verhindert werden, dass die an die Versicherten bezahlten Pr\u00e4mienverbilligungen zu anderen Zwecken als der Bezahlung der Pr\u00e4mien verwendet werden. </p><p>Wie oben erw\u00e4hnt, haben die Kantone gem\u00e4ss Artikel\u00a064a Absatz\u00a07 KVG die M\u00f6glichkeit, das System des Aufschubs der Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr s\u00e4umige Versicherer, die auf einer von ihnen erstellten Liste aufgef\u00fchrt sind, weiterzuf\u00fchren. Einige Kantone haben bereits von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht (Luzern, Schaffhausen, Tessin, Thurgau und Zug). </p><p>Da Artikel\u00a064a KVG in seiner revidierten Form erst am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, ist der Bundesrat der Ansicht, dass es verfr\u00fcht ist, eine Analyse der Auswirkungen vorzunehmen und einen Bericht dazu zu erstellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1346198400000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1378944000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489130267)\/","SubmissionDate":"\/Date(1338249600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}