{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123421,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123421,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3421","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Sippenhaftung f\u00fcr Neulenker. Obligatorische Weiterbildungskurse abschaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten, damit die Weiterbildungskurse gest\u00fctzt auf Artikel\u00a015a Ziffer 2 Litera b nur f\u00fcr diejenigen Neulenker obligatorisch sind, welche in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben.</p>","ReasonText":"<p>Der F\u00fchrerschein auf Probe hat sich bew\u00e4hrt. Die Unfallzahlen aller Alterskategorien gehen zur\u00fcck. Die Zahlen der Beratungsstelle f\u00fcr Unfallverh\u00fctung (BFU) sprechen eine deutliche Sprache: 2010 wurden 89 932 praktische F\u00fchrerpr\u00fcfungen erfolgreich abgelegt. Rechnet man die Kosten von etwa 300 Franken pro Kurs mal 89 932 Probef\u00fchrerausweise mal zwei f\u00fcr den zweiten Pflichtkurs, ergibt das ein Gesamtvolumen von knapp 54 Millionen Schweizerfranken, die die oft jungen B\u00fcrger zus\u00e4tzlich berappen m\u00fcssen. F\u00fcr Auszubildende ist das eine \u00fcberdurchschnittlich hohe Belastung. Es ist nicht notwendig, Fahrsch\u00fcler nach bestandener Pr\u00fcfung nochmals zur Kasse zu bitten und die praktischen Weiterbildungskurse als obligatorisch zu erkl\u00e4ren. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Qualit\u00e4t und die Anforderungen der Fahrpr\u00fcfung sinken. Die Fahrpr\u00fcfung muss als Reifepr\u00fcfung f\u00fcr eine sichere Fahrt gelten. Die Tatsache, dass sich einzelne Neulenker fehlerhaft verhalten, darf nicht dazu f\u00fchren, alle Neulenker als potenziell gef\u00e4hrlich einzustufen und entsprechend zu kriminalisieren. F\u00fcr Neulenker, welche sich fehlerhaft verhalten, soll der Wiederholungskurs eine Chance sein, Bildungsl\u00fccken zu schliessen und das Fahrverhalten zu korrigieren. Im Normalfall erh\u00e4lt dann jeder Neulenker ohne Verfehlung mit dem Ablauf der Probezeit automatisch den unbefristeten F\u00fchrerausweis. Damit wird die Sicherheit verbessert, ohne fl\u00e4chendeckend alle Neulenker unn\u00f6tig zu diskriminieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Neulenkenden stellen im Strassenverkehr eine Hauptrisikogruppe dar: Zum einen verf\u00fcgen sie \u00fcber eine h\u00f6here, jugendtypische Risikobereitschaft, zum anderen fehlt den Neulenkenden die n\u00f6tige Erfahrung im Verkehr, um auch schwierige Situationen richtig einsch\u00e4tzen und angemessen reagieren zu k\u00f6nnen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das Parlament den F\u00fchrerausweis auf Probe und die Zweiphasenausbildung eingef\u00fchrt. Mit dem F\u00fchrerausweis auf Probe sollen Widerhandlungen w\u00e4hrend der Probezeit strenger geahndet werden. Die Weiterausbildung w\u00e4hrend den ersten Jahren nach der F\u00fchrerpr\u00fcfung soll die fehlende Fahr-Erfahrung kompensieren. Ziel dieser Zweiphasenausbildung ist, durch pr\u00e4ventive Massnahmen die hohe Unfallbelastung der Junglenkenden abzusenken. Allgemein wird davon ausgegangen, dass das tiefste Unfallrisiko der Motorfahrzeuglenkenden erst nach sieben Jahren erreicht wird. Die zweite Ausbildungsphase soll diese Zeit verk\u00fcrzen.</p><p>Die Zweiphasenausbildung wird laufend evaluiert: Die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden haben ein Qualit\u00e4tssicherungssystem eingerichtet, das eine Auditierung der Kurse und eine Auswertung der R\u00fcckmeldungen der Teilnehmenden sicherstellt. Aufgrund dieser Ergebnisse werden laufend Optimierungen vorgenommen, wie beispielsweise eine Verbesserung der F\u00e4higkeiten der Moderatorinnen und Moderatoren. Eine abschliessende Beurteilung der Wirkung der Zweiphasenausbildung kann noch nicht vorgenommen werden, da wegen der langen \u00dcbergangsphase (Neulenkende, die noch nach dem alten Recht einen Lernfahrausweis beantragt hatten, waren nicht zur Weiterausbildung verpflichtet) bisher nur zwei Jahrg\u00e4nge praktisch ausnahmslos an den obligatorischen Kursen teilgenommen haben. Falls die Evaluation zeigen sollte, dass die Zweiphasenausbildung M\u00e4ngel aufweist, wird der Bundesrat Korrekturen beschliessen oder diese, wenn sie das Gesetz betreffen, dem Parlament beantragen.</p><p>Die Motion\u00e4rin schl\u00e4gt vor, dass nur diejenigen Neulenkenden einen Weiterausbildungskurs besuchen m\u00fcssen, die eine Widerhandlung begangen haben. Dieser Ansatz geht in die falsche Richtung. Ziel ist es, Unf\u00e4lle und Widerhandlungen pr\u00e4ventiv zu vermeiden und nicht erst zu reagieren, wenn diese bereits passiert sind oder begangen wurden. Das Modell der obligatorischen Nachschulung f\u00fcr Verkehrsteilnehmende, die wiederholt in verkehrsgef\u00e4hrdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben, gibt es zudem bereits heute (Art. 40 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976, VZV; SR 741.51).</p><p>Die in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnten finanziellen Kosten, die die Neulenkenden zu tragen haben, sind im Verh\u00e4ltnis zum erzielten Sicherheitsgewinn angemessen. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Zweiphasenausbildung nicht nur f\u00fcr die Junglenkenden finanzielle Auswirkungen hat. Die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden und vor allem die privaten Kursanbieter haben Investitionen in dreistelliger Millionenh\u00f6he get\u00e4tigt, um den damaligen Beschluss des Parlamentes zur Einf\u00fchrung der Zweiphasenausbildung umzusetzen.</p><p>Die Bedenken der Motion\u00e4rin, dass durch die Zweiphasenausbildung die Qualit\u00e4t und die Anforderungen an die Fahrpr\u00fcfung sinken, sind unbegr\u00fcndet. Die Fahrpr\u00fcfung stellt immer noch die finale Pr\u00fcfung vor der Erteilung des F\u00fchrerausweises dar. Im Projekt Opera-3 (Optimierung der ersten Ausbildungsphase und Pr\u00fcfung der \u00dcbernahme der 3. F\u00fchrerschein-Richtlinie der EU) werden zurzeit die obligatorischen Ausbildungs- und Pr\u00fcfungsteile kritisch durchleuchtet, wobei auch Interaktionen zwischen der ersten und der zweiten Ausbildungsphase \u00fcberpr\u00fcft und allenfalls auch die heutige Zweiphasenausbildung verbessert werden soll.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1395273600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557405853)\/","SubmissionDate":"\/Date(1338422400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}