{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123427,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123427,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3427","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Folgen der Massnahmen zur Verwendung von Mitteln aus der zweiten S\u00e4ule","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat Artikel\u00a058 Abs\u00e4tze 4 und 5 der Eigenmittelverordnung (ERV) ge\u00e4ndert, mit dem Ziel, einen Mindestanteil an Eigenmitteln festzulegen, die nicht aus der zweiten S\u00e4ule stammen, sowie die Tilgung der Hypothekarschuld einzuschr\u00e4nken.</p><p>Im Hinblick auf diese \u00c4nderung, die am 1. Juli 2012 in Kraft tritt, haben die Banken eine Selbstregulierung erarbeitet. Diese legt den Mindestanteil an Eigenmitteln, die nicht aus der zweiten S\u00e4ule stammen, auf 10 Prozent fest. Ausserdem muss die Hypothekarschuld innerhalb von 20 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden.</p><p>1. Die Verwendung des Guthabens aus der zweiten S\u00e4ule ist heute das wichtigste Mittel zur Umsetzung von Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung, der die Wohneigentumsf\u00f6rderung vorsieht. Nun wird die \u00c4nderung der ERV die Wirkung dieses Mittels sp\u00fcrbar vermindern. Gleichzeitig widersetzt sich der Bundesrat dem Bausparen und will die M\u00f6glichkeiten eines Vorbezugs aus der zweiten S\u00e4ule laut seinem Bericht zu diesem Thema einschr\u00e4nken. Wie gedenkt der Bundesrat Artikel\u00a0108 der Bundesverfassung unter diesen Bedingungen umzusetzen?</p><p>2. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf hat erkl\u00e4rt, dass die \u00c4nderung der ERV dazu diene, den Gefahren einer Immobilienblase zu begegnen. W\u00e4re es im Kampf gegen eine m\u00f6gliche Immobilienblase nicht sinnvoller gewesen, einen Mindestbetrag an Eigenkapital zu verlangen, anstatt deren Herkunft zu regulieren?</p><p>3. Wieso hat der Bundesrat kein Vernehmlassungsverfahren \u00fcber die \u00c4nderung von Artikel\u00a058 Abs\u00e4tze 4 und 5 ERV vorgesehen? Wieso ist diese \u00c4nderung im Bericht zur Zukunft der zweiten S\u00e4ule nicht enthalten? W\u00e4re eine bessere Koordination zwischen dem Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern nicht w\u00fcnschenswert?</p><p>4. Es gibt einige Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer, die ihre Hypothekarschuld indirekt amortisieren, indem sie die Amortisationszahlungen auf eine S\u00e4ule 3a einbezahlen. Bleiben die derzeitigen M\u00f6glichkeiten einer indirekten Amortisation nach der \u00c4nderung der ERV bestehen?</p><p>5. Hat der Bundesrat die Auswirkungen der \u00c4nderung der ERV auf die Steuerbelastung der Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer bedacht, angesichts der Tatsache, dass die Hypothekarzinsen vom Einkommen abgezogen werden k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat steht weiterhin zu den verfassungsm\u00e4ssigen Zielen der Wohneigentumsf\u00f6rderung. Seit einiger Zeit haben aber Finma und SNB bei den schweizerischen Banken nicht zuletzt wegen der vorteilhaften Zinssituation eine erh\u00f6hte Kreditvergabe f\u00fcr Wohnimmobilien festgestellt. Es sind Elemente vorhanden, die eine Immobilienblase beg\u00fcnstigen. In diesem Zusammenhang hat sich auch ergeben, dass heute ein bedeutender Anteil von Hypothekarkrediten f\u00fcr Wohnimmobilien unter Verpf\u00e4ndung oder unter Vorbezug von Mitteln der zweiten S\u00e4ule gew\u00e4hrt wird. Eine Finanzierung mit hohen Anteilen aus der zweiten S\u00e4ule stellt indessen f\u00fcr den Darlehensnehmer, f\u00fcr die Banken und letztlich auch f\u00fcr die Steuerzahler (wenn wegen den ungen\u00fcgenden oder fehlenden Leistungen der beruflichen Vorsorge Erg\u00e4nzungsleistungen ausgerichtet werden m\u00fcssen) ein erh\u00f6htes finanzielles Risiko dar. Die \u00c4nderung der Eigenmittelverordnung setzt bei diesem Risiko an, indem sie von den Banken eine h\u00f6here Risikogewichtung verlangt, wenn der Darlehensnehmer nicht einen Mindestanteil von nicht aus der zweiten S\u00e4ule stammenden Mitteln einbringt oder er das Darlehen nicht angemessen amortisiert. Der Einsatz von Geldern aus der zweiten S\u00e4ule ist aber auch unter der neuen Regelung im bisherigen Rahmen m\u00f6glich, sofern der Darlehensnehmer das verlangte Mindesteigenkapital ausserhalb der Vorsorgegelder der zweiten S\u00e4ule beibringt. Die Banken sind zudem in jedem einzelnen Gesch\u00e4ft frei zu entscheiden, ob sie den Mindeststandard einhalten oder ob sie den Kredit mit entsprechend h\u00f6heren Eigenmitteln unterlegen wollen.</p><p>2. Mit den Geldern aus der zweiten S\u00e4ule ist es bei den heutigen Verh\u00e4ltnissen relativ leicht m\u00f6glich, den von den Banken in sehr unterschiedlicher H\u00f6he verlangten Anteil an Eigenmitteln beizubringen. Von daher w\u00e4re eine Regelung, die nicht an der Herkunft der Gelder aus der zweiten S\u00e4ule ansetzt, klar weniger wirksam.</p><p>3. Die vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement in die Anh\u00f6rung geschickte Regelung zur Risikogewichtung f\u00fcr Wohnliegenschaften sah ein Abstellen auf klassische Tragbarkeitskriterien im Bereich der Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse vor. Gest\u00fctzt auf die eingegangenen Stellungnahmen wurde aber festgestellt, dass allgemeing\u00fcltige und effizient umsetzbare Kriterien zur Beurteilung der Tragbarkeit angesichts der in dieser Hinsicht sehr unterschiedlichen Kreditnehmer nicht definiert werden k\u00f6nnen. Die \u00dcberhitzungstendenzen im Hypothekarmarkt sollen sofort angegangen werden. Daher sollen die notwendigen Schritte zeitlich nicht mit den Massnahmen koordiniert werden, die im Bericht \u00fcber die Zukunft der zweiten S\u00e4ule erst zur Diskussion gestellt und allenfalls Gegenstand der k\u00fcnftigen Reformen der Altersvorsorge werden. Sie greifen diesen Massnahmen inhaltlich aber auch nicht vor.</p><p>4./5. Die \u00c4nderungen in der ERV haben keinen direkten Einfluss auf die dem Hypothekarkreditnehmer belasteten Hypothekarzinsen. Obwohl dies der Wortlaut von Artikel\u00a058 Absatz\u00a05 ERV nicht ausdr\u00fccklich sagt, kann die Amortisation weiterhin direkt oder indirekt \u00fcber die S\u00e4ule 3a erfolgen. Dadurch kann auch der Schuldbetrag aufrechterhalten werden, sollte dies aus steuerlichen Gr\u00fcnden gew\u00fcnscht sein. Die \u00c4nderung hat also keine Auswirkung auf die Steuerbelastung der Hauseigent\u00fcmer.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531486613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1338768000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}