{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123438,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123438,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3438","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vorkaufsrecht der Kantone und Gemeinden f\u00fcr Boden und Immobilien bundesnaher Betriebe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a013 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes so anzupassen, dass die bundesnahen Betriebe wie SBB, Post, Armasuisse, ETH, Swisscom usw. explizit der Verordnung ebenfalls unterstellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Kantone und Gemeinden das Vorkaufsrecht zu Marktpreisen f\u00fcr Boden und Immobilien auch von den bundesnahen Betrieben erhalten.</p>","ReasonText":"<p>Kantone und vor allem die Gemeinden in belasteten Regionen verzeichnen zunehmend Probleme, Immobilien und neues Land f\u00fcr ihre mannigfachen Infrastrukturbauten zu finden, wie Spit\u00e4ler, Schulh\u00e4user, industrielle Anlagen der Ver- und Entsorgung, Bauten f\u00fcr kulturelle Zwecke usw. Zudem kennen fast alle Kantone - so wie der Bund auch - in ihren Verfassungen Verpflichtungen zur F\u00f6rderung des gemeinn\u00fctzigen Wohnbaus.</p><p>Die bundesnahen Betriebe geh\u00f6ren zu den gr\u00f6ssten Immobilien- und Landbesitzern in der Schweiz. Es ist nicht einzusehen, weshalb sie nicht explizit in der Verordnung aufgef\u00fchrt sind und ihre Immobilien den Bundesimmobilien nicht gleichgestellt sind. Die Zielrichtung der Verordnung entspricht sodann der guteidgen\u00f6ssischen kooperativen Zusammenarbeit zwischen allen staatlichen Ebenen. Den bundesnahen Betrieben erw\u00e4chst dabei kein Nachteil, da die Immobilien zu Marktpreisen (und nicht etwa zum Anlagewert) angeboten werden m\u00fcssten. Daf\u00fcr w\u00fcrde den Gemeinden und Kantonen die Erf\u00fcllung ihrer Kernaufgaben erleichtert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das in der Verordnung \u00fcber das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (Vilb; SR 172.010.21) postulierte Vorkaufsrecht der Kantone und Gemeinden gilt f\u00fcr die Immobilien der Bau- und Liegenschaftsorgane der Bundesverwaltung sowie des ETH-Bereichs im Bereich des Immobilienmanagements. </p><p>Die Verordnung gilt jedoch nicht f\u00fcr die Immobilien im Eigentum der Einheiten ausserhalb der Bundesverwaltung (z. B. Post, SBB, Swisscom, Ruag). F\u00fcr diese Einheiten gelten die in den jeweiligen Organisationserlassen (z. B. Postorganisationsgesetz, Telekommunikationsunternehmungsgesetz, Bundesgesetz \u00fcber die Schweizerischen Bundesbahnen) festgelegten Grunds\u00e4tze. Demnach sind diese Unternehmungen im Rahmen der strategischen Vorgaben des Bundesrates selbstst\u00e4ndig verantwortlich f\u00fcr den Entscheid, welche Liegenschaften zur Erf\u00fcllung ihrer unternehmerischen T\u00e4tigkeit erforderlich sind. Vorkaufsrechte f\u00fcr Kantone und Gemeinden sind in den Organisationserlassen nicht vorgesehen. F\u00fcr eine Verpflichtung der betroffenen Unternehmen ist daher keine gesetzliche Grundlage vorhanden. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs von Artikel\u00a013 Absatz\u00a02 Vilb kann die fehlende gesetzliche Grundlage nicht ersetzen. </p><p>Im \u00dcbrigen k\u00f6nnte die vorgeschlagene Erweiterung des Geltungsbereichs problematisch sein: Die Verordnung schreibt vor, dass bei einem Verkauf (in dieser Reihenfolge) zun\u00e4chst der Bund, dann die Kantone, dann die Gemeinden und schliesslich Private anzufragen sind. Demnach m\u00fcsste jedes Unternehmen vor einem Liegenschaftsverkauf jeweils zun\u00e4chst den Bund anfragen, ob er ein Interesse an der Liegenschaft hat und ob er bereit ist, den (teilweise noch nicht eruierten) Marktpreis zu bezahlen. Dies kann zu einem Konflikt zwischen den Interessen der Bundesverwaltung und den Interessen des Bundes als Mehrheitsaktion\u00e4r oder Eigner der Unternehmen f\u00fchren. Sollte das Vorkaufsrecht dazu f\u00fchren, dass die verselbstst\u00e4ndigte Einheit die Immobilie nicht zum Marktpreis, d. h. in der Regel zum h\u00f6chstm\u00f6glichen Gebot, verkaufen kann, k\u00f6nnte sich das Unternehmen \u00fcberdies dem Vorwurf aussetzen, nicht im Interesse des Aktionariats bzw. des Eigners zu agieren. Dies w\u00e4re besonders dann problematisch, wenn neben dem Bund auch Dritte am Unternehmen beteiligt sind (Swisscom). </p><p>Schliesslich k\u00f6nnte die vorgeschlagene Regelung die Aussichten der Kantone und Gemeinden auf den Kauf geeigneter Liegenschaften in gewissen F\u00e4llen sogar erschweren, da die Bau- und Liegenschaftsorgane bzw. die anderen bundesnahen Betriebe vor den Kantonen und Gemeinden ihr Vorkaufsrecht geltend machen k\u00f6nnten und diese somit in der Rangfolge weiter nach hinten rutschen w\u00fcrden.</p><p>Die verwaltungsexternen Einheiten, die \u00fcber gr\u00f6ssere Immobilienbest\u00e4nde verf\u00fcgen (insb. Post, SBB, Swisscom, Ruag), sind sich indes ihrer \u00f6ffentlichen Aufgabe bewusst und haben bei fr\u00fcheren Verk\u00e4ufen (s. Antworten auf die Dringliche Einfache Anfrage Strahm Rudolf 00.1096 und die Einfache Anfrage Grobet Christian 01.1069) die Anliegen der Standortkantone und Gemeinden so weit wie m\u00f6glich ber\u00fccksichtigt. Soweit heute \u00fcberhaupt Immobilien zum Verkauf gelangen, haben die Gemeinwesen im Rahmen der Ausschreibungen Gelegenheit, sich darum zu bewerben. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547037517)\/","SubmissionDate":"\/Date(1338940800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}