{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123476,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123476,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3476","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung des Tatbestandes sexueller Bel\u00e4stigung von Minderj\u00e4hrigen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zu unterbreiten, die sexuelle Bel\u00e4stigung von Minderj\u00e4hrigen durch Worte zum Offizialdelikt erhebt und die klarstellt, dass mit sexueller Bel\u00e4stigung durch Worte nicht nur unmittelbarer oder telefonischer Kontakt, sondern beispielsweise auch unmittelbarer Kontakt durch einen Internet-Chat gemeint ist.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat die Motion 11.4002 (Grooming-Verbot) abgelehnt, unter anderem weil nicht ausgeschlossen sei, dass sexualisierte Dialoge im Internet unter den Straftatbestand von Artikel\u00a0198 zweiter Satz des Strafgesetzbuches (StGB; Sexuelle Bel\u00e4stigungen) fielen.</p><p>Hierzu stellen sich zwei Probleme: Erstens ist es laut Literatur nicht klar, dass die sexuelle Bel\u00e4stigung durch Worte via Internet-Chat unter diese Norm f\u00e4llt. Derweil technologiespezifische Gesetzgebungen schon allein wegen des Entwicklungstempos abzulehnen sind, ist umgekehrt sicherzustellen, dass eine Norm eine neue Technologie nicht ausschliesst.</p><p>Zweitens ist Artikel\u00a0198 StGB ein Antragsdelikt. Es kann gerade Kindern und Jugendlichen nicht zugemutet werden, nach einer m\u00f6glicherweise schweren und nachhaltigen psychischen Verletzung, deren Tragweite sie eventuell selbst nicht einmal erkennen, derer sie sich aber mit einiger Wahrscheinlichkeit zutiefst sch\u00e4men, sich auch noch aktiv um die Ahndung zu k\u00fcmmern. Im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes ist sexuelle Bel\u00e4stigung durch Worte zum Offizialdelikt zu erheben, sofern die Opfer der sexuellen Bel\u00e4stigung unter 16 Jahre alt sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 die Botschaft zur Umsetzung des \u00dcbereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) verabschiedet. Darin hat er die Frage, ob Kinder beim Chatten im Internet vor sexuellem Missbrauch aus strafrechtlicher Sicht gen\u00fcgend gesch\u00fctzt sind, vertieft gepr\u00fcft und bejaht.</p><p>Das geltende Strafrecht sieht eine breite Palette von Sanktionen f\u00fcr strafrechtlich relevantes Verhalten im Internet vor:</p><p>- Spricht ein Erwachsener ein Kind im Internet an, um sexuelle Kontakte anzubahnen, und nimmt er auch konkrete Handlungen f\u00fcr ein Treffen vor, liegt nach geltendem Strafrecht ein strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen oder Kinderpornografie herzustellen, vor (Grooming im engeren Sinn).</p><p>- F\u00fchrt er mit einem Kind im Internet eine Unterhaltung (Chat) mit sexuellem Inhalt, ohne dass konkrete Vorkehren f\u00fcr ein Treffen folgen (Grooming im weiteren Sinn), macht er sich namentlich strafbar,</p><p>- wenn er das Kind mit (auch eigenen) pornografischen Texten oder Abbildungen konfrontiert,</p><p>- wenn er das Kind zur Vornahme sexueller Handlungen an sich selber verleitet und dabei z. B. mittels Livecam zuschaut oder</p><p>- wenn er sexuelle Handlungen vor dem Kind vornimmt.</p><p>Der T\u00e4ter wird in diesen F\u00e4llen von Amtes wegen verfolgt.</p><p>Kommt es in einem Internetdialog zu rein verbalen sexuellen Bel\u00e4stigungen, ohne dass eine der obengenannten Handlungen stattfindet, so kommt die Anwendung von Artikel\u00a0198 StGB infrage. Dieser sanktioniert im zweiten Satz namentlich die grobe sexuelle Bel\u00e4stigung durch Worte. Als diese Strafnorm geschaffen wurde, war das Internet noch kein g\u00e4ngiges Kommunikationsmittel. Der Wortlaut der Bestimmung steht ihrer Anwendung auf Internetdialoge aber nicht entgegen. In der Lehre wird denn auch die Auffassung vertreten, entscheidend sei, dass die Bel\u00e4stigung in direktem, unmittelbarem Kontakt erfolge, was auch bei der Ben\u00fctzung des Telefons der Fall sei. Aufgrund der \u00c4hnlichkeit der Kommunikation per Telefon und in einem Chat d\u00fcrfte der Tatbestand auch bei Internet-Chats erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen. Die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung kann in diese Richtung interpretiert werden (vgl. BGE 134 IV 266ff. E. 4.7.1). Sie hat sich allerdings noch nicht explizit zur Frage ge\u00e4ussert. Bei dieser Sachlage erscheint es nicht als angezeigt, das Strafgesetzbuch sozusagen auf Vorrat zu \u00e4ndern.</p><p>Eine sexuelle Bel\u00e4stigung durch blosse Worte stellt eine geringf\u00fcgige Zuwiderhandlung gegen die sexuelle Integrit\u00e4t dar. Es besteht in der Regel kaum die Gefahr einer schweren psychischen Verletzung der Betroffenen. Der Tatbestand ist dementsprechend als \u00dcbertretung ausgestaltet und wird bloss auf Antrag verfolgt. Erwachsene und Kinder sind gleichermassen gesch\u00fctzt.</p><p>Gegen eine Ausgestaltung von Artikel\u00a0198 StGB als Offizialdelikt spricht der Grundsatz, dass geringf\u00fcgige Delikte nicht unabh\u00e4ngig vom Willen des Verletzten verfolgt werden sollen. Nebst der sexuellen Bel\u00e4stigung gem\u00e4ss Artikel\u00a0198 StGB ist dies beispielsweise auch bei Ehrverletzungsdelikten der Fall. Auch hier gilt das Antragserfordernis ohne Unterschied f\u00fcr Erwachsene und Minderj\u00e4hrige. Es w\u00e4re zudem kaum m\u00f6glich, solche Strafverfahren von Amtes wegen und systematisch durchzuf\u00fchren. Es gibt eine Unzahl von sexuell motivierten Chats im Internet, die mit keinen weiteren Handlungen verbunden sind. Um abzukl\u00e4ren, ob an solchen rein verbalen Chats ein Erwachsener ein Kind bel\u00e4stigt, w\u00e4ren prozessuale Massnahmen von grosser Eingriffstiefe wie Internet\u00fcberwachung, Durchsuchung oder verdeckte Ermittlung n\u00f6tig, welche nur zur Aufkl\u00e4rung von schweren Delikten zul\u00e4ssig sind.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motion\u00e4rin, dass sexuelle Missbr\u00e4uche von Kindern in Chatr\u00e4umen konsequent bek\u00e4mpft werden m\u00fcssen. Allerdings l\u00e4sst sich bei der Benutzung des Internets durch Kinder mit Recht fragen, wie weit die Schutzpflicht des Staates gehen soll. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern und Erziehenden, die Kinder \u00fcber m\u00f6gliche Gefahren im Internet aufzukl\u00e4ren und deren Umgang mit modernen Informationstechnologien zu \u00fcberwachen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1346198400000)\/","SubmittedBy":"Schmid-Federer Barbara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1399420800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551301020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339459200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}