{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3479","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"L\u00e4rmschutzvorschriften f\u00fcr den Bau und den Betrieb von Sportanlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In die L\u00e4rmschutzverordnung des Bundes sollte ein Anhang aufgenommen werden, welcher die zul\u00e4ssigen L\u00e4rmimmissionen f\u00fcr den Bau und Umbau sowie den Betrieb von Sportanlagen in solcher Weise regelt, dass sowohl die Interessen der in der N\u00e4he von Sportanlagen lebenden Bev\u00f6lkerung als auch die Bed\u00fcrfnisse der Sportvereine ausgewogen ber\u00fccksichtigt werden.</p>","ReasonText":"<p>Die immer dichtere Besiedlung und der Auslastungsdruck der immer noch knappen Sportanlagen f\u00fchren beim Bau und Betrieb von Sportanlagen zunehmend zu Auseinandersetzungen \u00fcber die zul\u00e4ssigen L\u00e4rmimmissionen. Besonders betroffen sind Fussball- aber auch andere Outdooranlagen sowie Stadien.</p><p>Das Bundesrecht enth\u00e4lt keine Vorschriften bez\u00fcglich L\u00e4rmimmissionen f\u00fcr den Bau k\u00fcnftiger und den Betrieb bestehender Sportanlagen (Ausnahme Schiessanlagen). Das f\u00fchrt dazu, dass die Beh\u00f6rden und Gerichte f\u00fcr die Bewilligung von Bau- und Umbauvorhaben sowie bei Auseinandersetzungen betreffend Immissionen aus dem Betrieb von Sportanlagen zunehmend die sehr restriktiv formulierte deutsche Sportanlagenl\u00e4rmschutzverordnung heranziehen (vgl. z. B. BGE 133 II ff. Gemeinde W\u00fcrenlos). Dadurch werden die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Bau und Umbau sowie die Nutzung von Sportanlagen \u00fcberm\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt. Zwar hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt einen Entwurf f\u00fcr eine Vollzugshilfe f\u00fcr die Beurteilung der L\u00e4rmbelastung von Sportanlagen erarbeitet. Das Papier vermag die Missst\u00e4nde aber nicht zu beseitigen. Es macht zu starke Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Bau und Betrieb von kleineren und mittleren Sportanlagen und regelt Grossanlagen (Stadien) \u00fcberhaupt nicht.</p><p>Die L\u00e4rmschutzverordnung des Bundes braucht deshalb einen eigenen \"Sportartikel\", ansonsten dem Sport unn\u00f6tige Schranken gesetzt werden und die Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern nicht angemessen ber\u00fccksichtigt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Sportf\u00f6rderung gem\u00e4ss Artikel\u00a068 der Bundesverfassung (BV, SR 101) umfasst den Auftrag, den Sport zu f\u00f6rdern, die Sport- und Bewegungsaktivit\u00e4ten auf allen Altersstufen zu steigern sowie den Stellenwert des Sports und der Bewegung in Erziehung und Ausbildung zu erh\u00f6hen. Gleichzeitig ist der Bund gem\u00e4ss Artikel\u00a074 auch beauftragt, Vorschriften zu erlassen zum Schutz des Menschen vor sch\u00e4dlichem oder l\u00e4stigem L\u00e4rm. Sportanlagen k\u00f6nnen solchen L\u00e4rm erzeugen, weshalb die Vorschriften des L\u00e4rmschutzrechts bei ihnen zur Anwendung kommen.</p><p>Was als sch\u00e4dlich oder l\u00e4stig gilt, legt der Bundesrat mit Hilfe von Immissionsgrenzwerten (IGW) in der L\u00e4rmschutz-Verordnung fest. Er muss sich dabei an die Kriterien des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) halten und die IGW so festlegen, dass die Bev\u00f6lkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gest\u00f6rt ist (Art. 15 USG). Dabei hat er auch die Wirkung des L\u00e4rms auf besonders empfindliche Personengruppen zu ber\u00fccksichtigen (Art. 13 USG). Kriterien ausserhalb dieser Vorgaben kann der Bundesrat grunds\u00e4tzlich nicht beiziehen.</p><p>F\u00fcr Anlagen wie etwa Strassen oder Eisenbahnen, deren L\u00e4rmimmissionen eine gewisse betriebliche und akustische Gleichm\u00e4ssigkeit aufweisen, lassen sich Berechnungsverfahren und Grenzwerte allgemein festlegen. Bei Sportanlagen sind die L\u00e4rmimmissionen jedoch weder gleichm\u00e4ssig, noch wiederholen sie sich regelm\u00e4ssig. So variieren das zeitliche Auftreten und die Art des Betriebs je nach Anlass stark. L\u00e4rm aus Sportanlagen wird zudem, je nach der konkreten \u00f6rtlichen und betrieblichen Situation, in der er verursacht wird, unterschiedlich stark st\u00f6rend empfunden. Der Bundesrat hat aus diesen Gr\u00fcnden bisher die Festlegung von allgemein g\u00fcltigen Grenzwerten f\u00fcr alle Sportanlagen in der L\u00e4rmschutz-Verordnung als nicht sachgerecht erachtet. </p><p>Beim L\u00e4rm von Sportanlagen m\u00fcssen die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden deshalb im Einzelfall aufgrund der gesundheitlichen Kriterien der eingangs erw\u00e4hnten Artikel\u00a013 und 15 USG eine Beurteilung vornehmen. Den Kantonen, welche die lokale Situation gut kennen, kommt dabei ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Auch bei der Festlegung der n\u00f6tigen Massnahmen kann die Vollzugsbeh\u00f6rde Erleichterungen gew\u00e4hren, wenn die Einhaltung der zul\u00e4ssigen L\u00e4rmbelastung zu einer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Einschr\u00e4nkung der Sportanlage f\u00fchren w\u00fcrde und ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an der Anlage besteht. Bei gewissen Sportanlagen kann dieses Interesse insbesondere durch Artikel\u00a068 BV begr\u00fcndet werden.</p><p>Um die Kantone im Vollzug zu unterst\u00fctzen, hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt 2011 eine Vollzugshilfe f\u00fcr die Beurteilung der L\u00e4rmbelastung von Sportanlagen vorgeschlagen. Diese soll den Vollzugsbeh\u00f6rden Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Beurteilung des L\u00e4rms zur Verf\u00fcgung stellen. Die Vollzugshilfe wird im Moment in den Kantonen erprobt und soll anschliessend aufgrund der Ergebnisse der Erprobungsphase \u00fcberarbeitet werden.</p><p>Dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt und den kantonalen Fachstellen sind die vom Motion\u00e4r angef\u00fchrten Probleme bei einzelnen F\u00e4llen bekannt. Mit der \u00dcberarbeitung der Vollzugshilfe k\u00f6nnen aber auch diese Kritikpunkte ber\u00fccksichtigt werden. Der Bundesrat ist insgesamt nach wie vor der Meinung, dass die h\u00e4ufig lokal gepr\u00e4gten Interessenabw\u00e4gungen zurzeit im Rahmen einer Vollzugshilfe flexibler beurteilt werden k\u00f6nnen, als dies im Rahmen einer vom Motion\u00e4r verlangten bundesrechtlich abschliessenden Regelung der Fall w\u00e4re.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1345593600000)\/","SubmittedBy":"Lehmann Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380153600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551232890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339459200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Umwelt"}}