{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123494,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123494,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3494","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wieso missachtet das EHB die in der BBV festgelegten Zulassungsbedingungen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das System der dualen Berufsbildung ist ein Erfolgsmodell, dar\u00fcber sind sich alle einig. Um diesen Erfolg zu erhalten, ist es wichtig, \u00fcber gen\u00fcgend Berufsfachschullehrerinnen und -lehrer zu verf\u00fcgen. Viele werden am Eidgen\u00f6ssischen Hochschulinstitut f\u00fcr Berufsbildung (EHB) ausgebildet.</p><p>Leider gehen die Zulassungsbedingungen des EHB weiter als jene, die in der Berufsbildungsverordnung (BBV) festgelegt sind. Um f\u00fcr den Diplomstudiengang f\u00fcr Lehrpersonen der h\u00f6heren Fachschulen (DHF; 1800 Stunden) des EHB zugelassen zu werden, muss die Kandidatin oder der Kandidat \u00fcber eine Berufsmaturit\u00e4t oder eine gymnasiale Maturit\u00e4t (erster Fall), einen Abschluss einer Fachhochschule (zweiter Fall) oder einer h\u00f6heren technischen Lehranstalt (dritter Fall) verf\u00fcgen. Personen mit Abschluss einer h\u00f6heren Fachschule oder einem Fachausweis oder einem Meisterdiplom (vierter und f\u00fcnfter Fall) m\u00fcssen einen Nachweis der Gleichwertigkeit von zwei beziehungsweise vier Maturit\u00e4tsf\u00e4chern erbringen, wobei Franz\u00f6sisch obligatorisch ist.</p><p>Nun geht diese letzte Anforderung jedoch weiter als die, die in Artikel\u00a046 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a BBV als vorausgesetztes Niveau festgelegt wird, n\u00e4mlich ein entsprechender Abschluss der h\u00f6heren Berufsbildung (= Fachausweis/Meisterdiplom oder h\u00f6here Fachschule) oder einer Hochschule.</p><p>Diese zus\u00e4tzlichen Bedingungen, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind, zeugen meiner Meinung nach vom Willen, die Berufsbildung zu akademisieren, was ein hohes Risiko birgt, da es dadurch weniger Kandidatinnen und Kandidaten g\u00e4be. Folglich w\u00fcrden die Berufsfachschulen einen Teil der beruflichen Erfahrung verlieren, die Personen mit Fachausweis oder Meisterdiplom im Allgemeinen mitbringen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat also folgende Fragen:</p><p>1. Ist es rechtm\u00e4ssig, zus\u00e4tzliche Zulassungsbedingungen zu stellen, die in der Berufsbildungsverordnung nicht vorgesehen sind?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass zus\u00e4tzliche Bedingungen, die nicht in der Verordnung vorgesehen sind, Personen entmutigen k\u00f6nnten, die sich berufen f\u00fchlen, und dadurch langfristig ein Mangel an praktisch qualifizierten und sozial, insbesondere bei den Organisationen der Arbeitswelt, engagierten Berufsfachschullehrerinnen und -lehrern entstehen k\u00f6nnte?</p><p>3. Wann und in welcher Art gedenkt der Bundesrat beim EHB einzugreifen:</p><p>a. um die derzeitigen Aufnahmebedingungen aufzuheben und die Bedingungen in der BBV anzupassen?</p><p>b. damit die Abschl\u00fcsse der h\u00f6heren Berufsbildung (Fachausweis/Meisterdiplom oder h\u00f6here Fachschule) f\u00fcr die Zulassung zu der Studienrichtung DHF am EHB vollst\u00e4ndig anerkannt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lehrpersonen an Berufsfachschulen einen wichtigen Beitrag zur Qualit\u00e4t der Berufsbildung leisten. Er geht mit dem Interpellanten einig, dass f\u00fcr diese Funktion Berufsleute mit fundierten praxisorientierten Qualifikationen gewonnen werden m\u00fcssen. </p><p>Die gestellten Fragen beantwortet er wie folgt:</p><p>1. Vorab gilt es, zwei Sachen zu unterscheiden: Artikel\u00a046 der Verordnung \u00fcber die Berufsbildung (BBV; SR 412.101) bestimmt, welche Voraussetzungen jemand erf\u00fcllen muss, um als Lehrkraft t\u00e4tig zu sein. Er regelt also Mindestanforderungen f\u00fcr die schulische Lehrt\u00e4tigkeit (vgl. hierzu auch die \u00dcberschrift des zweiten Abschnitts des 6. Kapitels). Demgegen\u00fcber regelt Artikel\u00a06 des EHB-Studienreglements (SR 412.106.12), welche Voraussetzungen jemand erf\u00fcllen muss, um einen EHB-Studiengang zu absolvieren. Die beiden Regelungen betreffen also verschiedene Fragestellungen. Auch wer die Zulassungsbedingungen f\u00fcr einen EHB-Studiengang nicht erf\u00fcllt, erf\u00fcllt unter Umst\u00e4nden trotzdem die Voraussetzungen f\u00fcr die schulische Lehrt\u00e4tigkeit.</p><p>Deshalb kann nicht gesagt werden, mit den fraglichen Zulassungsbedingungen (zu EHB-Studieng\u00e4ngen) habe das EHB Anforderungen festgelegt, die in der BBV nicht vorgesehen seien. Vielmehr hat der Bundesrat in Artikel\u00a09 der EHB-Verordnung (SR 412.106.1) dem EHB-Rat die Kompetenz \u00fcbertragen, die Studieng\u00e4nge, die Leistungskontrolle und das Pr\u00fcfungswesen zu regeln. Dieser hat in Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 des EHB-Studienreglements festgelegt, dass f\u00fcr die Diplomstudieng\u00e4nge f\u00fcr hauptberufliche Berufsfachschullehrerinnen und Berufsfachschullehrer sowie f\u00fcr hauptberufliche Lehrpersonen der h\u00f6heren Fachschulen ein Maturit\u00e4tsabschluss oder ein Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation notwendig sei. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle nebenberuflichen Lehrpersonen. Diese bringen das vom Interpellanten geforderte Savoir-faire in besonderem Mass in den Unterricht ein. </p><p>2. Eine Erh\u00f6hung der Mindestanforderungen ist vom Verordnungsgeber durchaus vorgesehen und in diesem Fall sachlich geboten: Der Beruf der Berufsfachschullehrpersonen ist h\u00f6chst anspruchsvoll. Laut der OECD-Studie zur Berufsbildung Schweiz \"Learning for Jobs\", die im April 2009 publiziert wurde, ist die Wissensvermittlung in der Berufsbildung im Vergleich zur allgemeinen Bildung anspruchsvoller (Seite 20).</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass die geltende Regelung k\u00fcnftige Lehrer und Lehrerinnen ausschliesst und so zu einem Mangel an Lehrpersonen f\u00fchrt. Sollten in bestimmten Berufen zu wenige Berufsfachschullehrpersonen beziehungsweise Lehrkr\u00e4fte der h\u00f6heren Berufsbildung \u00fcber eine Berufsmaturit\u00e4t verf\u00fcgen, so stellt der EHB-Rat \u00fcber die vorgesehenen \u00c4quivalenzanerkennungen sowie die Aufnahme aufgrund einer Dossierpr\u00fcfung (Aufnahme \"sur dossier\") sicher, dass gen\u00fcgend Lehrpersonen zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass der Status der beiden Kategorien von Lehrpersonen auf Niveau Sek II (Gymnasien und berufliche Grundbildung) vergleichbar bleibt. Es ist deswegen darauf zu achten, dass die Berufsfachschullehrpersonen nicht nur fachlich qualifiziert sind, sondern auch \u00fcber eine ihrer anspruchsvollen T\u00e4tigkeit angemessene Allgemeinbildung verf\u00fcgen.</p><p>3. Der Bundesrat hat die Regelung der Zulassung zu den Studieng\u00e4ngen an den EHB-Rat delegiert. Dieser hat hier eine BBV-konforme Regelung getroffen, die \u00fcber die Anerkennung der Studieng\u00e4nge auch vom Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie anerkannt wurde und die sachlich gerechtfertigt ist. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, hier einzugreifen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1345593600000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232391737)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339545600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}