{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123510,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123510,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3510","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Steuerprivilegien mehr f\u00fcr Expatriates","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen in DBG und StHG so zu \u00e4ndern, dass die heute in der Expatriates-Verordnung (ExpaV) vorgesehenen Steuerabz\u00fcge nicht mehr zul\u00e4ssig sind.</p>","ReasonText":"<p>Die heutige steuerliche Bevorzugung von sogenannten Expatriates (leitende Angestellte, die von ihrem ausl\u00e4ndischen Arbeitgeber vor\u00fcbergehend in die Schweiz gesendet werden, oder Spezialistinnen und Spezialisten mit zeitlich befristetem Arbeitseinsatz in der Schweiz) gegen\u00fcber in der Schweiz lebenden Steuerpflichtigen ist stossend. Auch das BJ h\u00e4lt in einer Studie vom 6. September 2011 fest, dass die Abz\u00fcge, die Expats zugestanden werden, \"stossend\" seien. Zudem ist es rechtlich fragw\u00fcrdig, dass die Expats-Privilegien nur auf Verordnungsstufe geregelt sind und eine rechtliche Basis auf Gesetzesstufe fehlt.</p><p>Das vom BJ gegen die Ungleichbehandlung vorgeschlagene Rezept ist allerdings untauglich. Es m\u00f6chte auch leitenden Schweizer Arbeitnehmenden, die von ihrem Arbeitgeber f\u00fcr ein paar Jahre in eine andere Schweizer Region geschickt werden, dieselben Steuerverg\u00fcnstigungen zugestehen. Dies w\u00fcrde zu einer zus\u00e4tzlichen Ungleichbehandlung gegen\u00fcber anderen (leitenden) Arbeitnehmenden f\u00fchren, z. B. gegen\u00fcber jenen, die wegen einer Firmenschliessung gezwungen sind, in eine andere Region der Schweiz zu ziehen. </p><p>Wir stellen fest, dass Expats immer h\u00e4ufiger in der Schweiz bleiben, hier ans\u00e4ssig werden und unsere Infrastrukturen genauso benutzen wie alle anderen. So wird die Stadt Z\u00fcrich im n\u00e4chsten Schuljahr zwei Gymnasialklassen mehr f\u00fchren m\u00fcssen, weil Kinder von Expats aus Privatschulen in die \u00f6ffentlichen Schulen \u00fcberwechseln wollen. Das w\u00fcrde eigentlich nahelegen, diese \"Schein-Expats\" mit einer Nachbesteuerung zu belegen. Das w\u00e4re auch f\u00fcr Schweizer Arbeitnehmende der Fall, die nicht mehr in ihre urspr\u00fcngliche Heimatregion zur\u00fcck ziehen. Einen solchen administrativen Aufwand sollten wir aber nicht installieren. Daher soll die Inl\u00e4nderdiskriminierung nicht durch Ausdehnung von Steuerprivilegien auf weitere Steuerpflichtige behoben werden, sondern durch deren Abschaffung.</p><p>Dass unser Steuersystem vereinfacht werden soll, ist politisch unbestritten. Die Abschaffung der Expats-Privilegien ist ein Schritt in diese Richtung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Expatriates sind leitende Angestellte, die von ihrem ausl\u00e4ndischen Arbeitgeber vor\u00fcbergehend in die Schweiz entsandt werden, oder Spezialisten und Spezialistinnen aller Art, die in der Schweiz eine zeitlich befristete T\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Als vor\u00fcbergehend oder zeitlich befristet gilt eine auf h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre befristete Erwerbst\u00e4tigkeit (Art. 1 der Expatriates-Verordnung; SR 642.118.3). Das charakteristische Merkmal dieser Personengruppe ist der von Beginn an nur befristete Aufenthalt in der Schweiz. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Mehrheit der Zuwanderer, die zwecks Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr eine unbefristete Dauer in der Schweiz Wohnsitz nehmen. </p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) sieht vor, dass Berufskosten (Gewinnungskosten) vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind. Gest\u00fctzt darauf k\u00f6nnen Expatriates zus\u00e4tzliche Berufskosten in Abzug bringen, die aufgrund der vor\u00fcbergehenden Entsendung in die Schweiz entstehen. Darunter fallen heute die Reisekosten zwischen dem ausl\u00e4ndischen Wohnsitz und der Schweiz bzw. die Kosten f\u00fcr den Umzug in die Schweiz, die angemessenen Wohnkosten in der Schweiz bei nachgewiesener Beibehaltung einer st\u00e4ndigen Wohnung im Ausland und die ordentlichen Aufwendungen f\u00fcr den Besuch einer fremdsprachigen Privatschule durch die minderj\u00e4hrigen Kinder, sofern die \u00f6ffentlichen Schulen keinen ad\u00e4quaten Unterricht anbieten.</p><p>F\u00fcr Schweizer Diplomaten besteht im \u00dcbrigen eine analoge Regelung, d. h., sie k\u00f6nnen die notwendigen Aufwendungen, die durch den Aufenthalt und die Arbeit im Ausland erwachsen und vom Arbeitgeber nicht ersetzt werden, als Berufsauslagen vom steuerbaren Einkommen abziehen.</p><p>Die traditionelle Lehre geht von einem finalen Gewinnungskostenbegriff aus. Danach sind jene Kosten abziehbar, die notwendig sind, um ein Einkommen zu erzielen. Die neuere Lehre und Rechtsprechung vertritt einen weiter gehenden, kausalen Gewinnungskostenbegriff. Darunter fallen auch jene Kosten, die eine Folge der Einkommenserzielung darstellen. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz hat in einem Gutachten (VPB 2011.4, S. 38) die Verfassungs- und Gesetzm\u00e4ssigkeit der Abz\u00fcge f\u00fcr besondere Berufskosten grunds\u00e4tzlich bejaht, schl\u00e4gt aber vor, einige Punkte auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe klarzustellen. Insbesondere weist es auch darauf hin, dass die Zul\u00e4ssigkeit des Abzugs von Kosten f\u00fcr Privatschulen zumindest zweifelhaft ist. Von einer generell unzul\u00e4ssigen Bevorzugung der Expatriates kann indessen nicht ausgegangen werden. Vielmehr wird mit den meisten Abz\u00fcgen berechtigterweise den Zusatzkosten Rechnung getragen, die Expatriates - im Gegensatz zu Steuerpflichtigen mit st\u00e4ndigem Wohnsitz in der Schweiz - aufgrund der Entsendung in die Schweiz entstehen. </p><p>Insbesondere internationale Firmen und Konzerne sind regelm\u00e4ssig auf Experten aus dem Ausland angewiesen, denen ein bestm\u00f6gliches Umfeld geboten werden soll, damit der Standort Schweiz das notwendige Interesse weckt. Die steuerliche Ber\u00fccksichtigung der besonderen Berufskosten von Expatriates ist ein m\u00f6gliches Instrument im internationalen Standortwettbewerb.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates besteht keine Veranlassung, die bestehende Regelung grunds\u00e4tzlich infrage zu stellen. Die Voraussetzungen und Modalit\u00e4ten f\u00fcr einzelne Abz\u00fcge sollen indessen \u00fcberpr\u00fcft werden. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1394409600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690495477617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339545600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}