{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123525,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123525,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3525","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Freifl\u00e4chen-Solarstromanlagen auf Fl\u00e4chen ohne Fruchtfolgequalit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist zu pr\u00fcfen und zu berichten, wie auf Fl\u00e4chen, die nicht als Fruchtfolgefl\u00e4che (FFF) ausgeschieden sind, eine Freifl\u00e4chen-Solarstromanlage bewilligt werden kann oder welche gesetzlichen Bestimmungen insbesondere im Raumplanungsgesetz zu \u00e4ndern w\u00e4ren, damit dies zuk\u00fcnftig m\u00f6glich wird.</p>","ReasonText":"<p>Fruchtfolgefl\u00e4chen sind im Sinne von Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a RPG f\u00fcr die Landwirtschaft geeignete Fl\u00e4chen. Sie sind raumplanerisch entsprechend zu sichern. Sie stehen f\u00fcr Freifl\u00e4chen-Solarstromkraftwerke nicht zur Verf\u00fcgung. Daneben bestehen in Landwirtschaftszonen auch Fl\u00e4chen, die keine Fruchtfolgequalit\u00e4t aufweisen oder eine geringe Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Auf diesen Fl\u00e4chen kann unter Umst\u00e4nden eine grossfl\u00e4chige Solarstromanlage (Fotovoltaik-Freifl\u00e4chenanlage) Sinn machen, insbesondere wenn z. B. auf den bebauten Grundst\u00fccken und der vorhandenen Geb\u00e4udestruktur in einer Gemeinde oder Region keine gr\u00f6sseren Solarstromanlagen mehr realisiert werden k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist ein priorit\u00e4res Anliegen des Bundesrates, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen - und damit auch der Sonnenenergie - zu f\u00f6rdern. Es gibt jedoch wichtige Gr\u00fcnde, weshalb dies gegenw\u00e4rtig vorwiegend auf bestehenden Bauten und Anlagen erfolgen soll. </p><p>Zweifellos ist es richtig, Fruchtfolgefl\u00e4chen (FFF) nicht f\u00fcr die Errichtung freistehender Solaranlagen zu nutzen. Es sollen aber auch landwirtschaftliche Nutzfl\u00e4chen, die nicht FFF-Qualit\u00e4t haben, d. h. sich f\u00fcr eine ackerbauliche Nutzung nicht eignen, nach M\u00f6glichkeit erhalten werden. Dies gilt namentlich f\u00fcr die Gr\u00fcnlandnutzung, die ebenfalls Vorrangcharakter haben kann. In der kleinr\u00e4umigen Schweiz sind solche Anlagen jedoch auch auf anderen Fl\u00e4chen in der Regel mit mehr oder weniger grossen Problemen verbunden. Ausserhalb der Bauzonen sind freistehende Solaranlagen in der Regel f\u00fcr das Landschaftsbild problematisch, zudem fehlen oft die notwendige Erschliessung und die Anbindung an die Stromnetze. Innerhalb der Bauzonen stellen sie eine ineffiziente Nutzung wertvollen Baulandes dar. </p><p>In der Energiestrategie 2050 des Bundes wird davon ausgegangen, dass das Fl\u00e4chenpotenzial f\u00fcr Fotovoltaikanlagen auf bestehenden Infrastrukturanlagen ausreicht, um den vorgesehenen Anteil an Sonnenenergie zu leisten. Das technische Potenzial an geeigneten Geb\u00e4udefl\u00e4chen zur Nutzung der Fotovoltaik in der Schweiz betr\u00e4gt zwischen 15 und 18 Terawattstunden pro Jahr. Bis 2050, so kann erwartet werden, werden davon bis zu 10 Terawattstunden pro Jahr genutzt. Dieses Potenzial ist zudem relativ konfliktarm, d. h. aus dieser Sicht rasch realisierbar. Einschr\u00e4nkungen aus Gr\u00fcnden des Ortsbild- und Denkmalschutzes betreffen gem\u00e4ss einer Sch\u00e4tzung des Bundesamtes f\u00fcr Kultur h\u00f6chstens 5 Prozent des Geb\u00e4udebestandes. </p><p>Derzeit werden etwa 120 Gigawattstunden Sonnenstrom pro Jahr erzeugt - d. h., es wird weniger als ein Prozent des technischen Potenzials an Geb\u00e4udefl\u00e4chen genutzt. Somit ist das ungenutzte Potenzial f\u00fcr Fotovoltaikanlagen innerhalb des Baugebiets noch sehr gross. </p><p>Das geltende Raumplanungsrecht schliesst freistehende Solaranlagen nicht ausdr\u00fccklich aus. Die Standortgebundenheit solcher Anlagen ausserhalb der Bauzone ist allerdings heute mit Blick auf das grosse Potenzial auf bestehenden Geb\u00e4uden nur in den allerseltensten F\u00e4llen gegeben. Falls eine freistehende Fotovoltaik-Anlage ausserhalb der Bauzonen in Betracht gezogen wird, wird regelm\u00e4ssig eine (Sonder-)Nutzungsplanung nach Artikel\u00a018 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) notwendig sein. Ausserdem kann eine Thematisierung im kantonalen Richtplan angebracht sein. Je schwieriger es wird, den erw\u00fcnschten Zubau an Solaranlagen auf bestehenden Bauten vorzunehmen, desto eher wird es gerechtfertigt und auch nach geltendem Recht m\u00f6glich sein, der Nutzung der Sonnenenergie den Vorrang zu geben, sofern nicht andere gewichtige Interessen entgegenstehen. Von diesem Punkt sind wir allerdings noch weit entfernt.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keinen aktuellen Bedarf, einen Bericht \u00fcber die Bewilligungsf\u00e4higkeit freistehender Solaranlagen und \u00fcber allf\u00e4llige Gesetzes\u00e4nderungen zu erstellen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"Nussbaumer Eric","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380153600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490116233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}