{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123529,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123529,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3529","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wohnzusch\u00fcsse im Rahmen der AHV/IV-Zusatzleistungen und in der wirtschaftlichen Sozialhilfe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Soeben wurden in National- und St\u00e4nderat die Wohnzusch\u00fcsse im Rahmen der AHV/IV-Zusatzleistungen angesichts der stetig steigenden Wohnkosten zu Recht erh\u00f6ht. Diese als Subjekthilfe kategorisierten Zusch\u00fcsse kommen jedoch nur vordergr\u00fcndig den Mietenden zugute, fliessen sie doch unmittelbar zu den Immobilieneigent\u00fcmern und eigent\u00fcmerinnen. L\u00e4ngerfristig ist jedoch ein Strategiewechsel hin zu einer deutlichen Expansion von nichtrenditeorientierten Wohnbautr\u00e4gern (Genossenschaften, Stiftungen), die in Kostenmiete vermieten, die wesentlich bessere und billigere Form der Sicherung des Lebensstandards. Ebenso werden Wohnzusch\u00fcsse im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe ausgesch\u00fcttet. Zusammen mit den Wohnzusch\u00fcssen aus AHV/IV-Zusatzleistungen zahlt allein die Stadt Z\u00fcrich j\u00e4hrlich wiederkehrend rund 300 Millionen Franken aus.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie hoch sind die j\u00e4hrlich akkumulierten Wohnzusch\u00fcsse im Rahmen der AHV/IV-Zusatzleistungen aller Gemeinden in der Schweiz?</p><p>2. Wie hoch sind die j\u00e4hrlich akkumulierten Wohnzusch\u00fcsse im Rahmen der wirtschaftlichen Sozialhilfe aller Gemeinden in der Schweiz?</p><p>3. Ist ihm bewusst, dass die Mieten der nichtrendite-orientierten Wohnbautr\u00e4ger zwischen 25 Prozent und 30 Prozent tiefer liegen als diejenigen der renditeorientierten? W\u00fcrde er Hand bieten, diese Zahlen zu verifizieren und neu zu erheben?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass eine Objekthilfe in Form der Unterst\u00fctzung (z. B. Landvergabe im Baurecht) von nichtrenditeorientierten Wohnbautr\u00e4gern wie Genossenschaften und Stiftungen der effizientere Weg w\u00e4re, um die gleichen Ziele der sozialen Sicherung zu erreichen?</p><p>5. Wie viele Wohnungen (in Quadratmetern gemessen) k\u00f6nnten die \u00f6ffentliche Hand und nichtrenditeorientierte Bautr\u00e4ger f\u00fcr diese Beitr\u00e4ge j\u00e4hrlich kaufen bei einem Eigenkapital von 10 Prozent?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Allgemeines: </p><p>Die Obergrenzen des Systems der Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV (EL) f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung der Wohnkosten im Rahmen der anerkannten Ausgaben wurden noch nicht erh\u00f6ht. Infolge der Annahme der Motion 11.4034 der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (Anrechenbare Mietzinsmaxima bei Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV) nimmt der Bundesrat die diesbez\u00fcglichen Gesetzgebungsarbeiten auf.</p><p>1. Das System der EL auf Bundesebene gew\u00e4hrt keine Wohnzusch\u00fcsse als solche. Es soll vielmehr ein Existenzminimum f\u00fcr alle AHV/IV-Rentner garantieren, ob diese nun zu Hause oder in einem Heim leben. In diesem Sinn entspricht die j\u00e4hrliche EL dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen \u00fcbersteigen. W\u00e4hrend f\u00fcr zu Hause lebende Personen die anerkannten Ausgaben insbesondere die Mietkosten bis zu einem gesetzlich anerkannten H\u00f6chstbetrag enthalten, umfassen sie f\u00fcr Personen, die in einem Heim oder Spital leben, die Tagestaxe und einen Betrag f\u00fcr pers\u00f6nliche Ausgaben. Neben den EL auf Bundesebene gew\u00e4hren elf Kantone den Rentnern zus\u00e4tzliche finanzielle Leistungen. Diese oft als Geldleistungen, Beihilfen oder ausserordentliche EL bezeichneten Leistungen werden in der Regel nach dem Prinzip der EL auf Bundesebene berechnet, unterscheiden sich von diesen jedoch durch h\u00f6here Betr\u00e4ge f\u00fcr den Existenzbedarf oder durch h\u00f6here Obergrenzen f\u00fcr die Miete bei Personen, die zu Hause leben, bzw. durch die \u00dcbernahme nichtgedeckter Aufenthaltskosten f\u00fcr Personen, die in einem Heim leben. Die gesamten Ausgaben f\u00fcr EL geben daher keinen Aufschluss dar\u00fcber, welche Art von Ausgaben damit gedeckt werden. Es zeigt ausschliesslich die Kosten f\u00fcr die Deckung des Existenzbedarfs bei den AHV/IV-Rentnern. Daher sind keine detaillierten Angaben zum Anteil der EL, welcher der Ber\u00fccksichtigung der Mietkosten entspricht, m\u00f6glich.</p><p>H\u00f6chstens l\u00e4sst sich festhalten, dass sich im Jahr 2011 die gesamten EL, die zu Hause wohnhaften Personen ausbezahlt wurden, auf gegen 1,6 Milliarden Franken beliefen. Dieser Betrag dient zum Ausgleich des Unterschieds zwischen den anrechenbaren Einnahmen und Verm\u00f6genswerten und den anerkannten Ausgaben, die insbesondere die Miete, den Betrag f\u00fcr die Deckung des Existenzbedarfs sowie den Pauschalbetrag f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung umfassen.</p><p>2. Der Finanzstatistik der bedarfsabh\u00e4ngigen Sozialleistungen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS) ist zu entnehmen, dass im Jahr 2010 in der Schweiz kantonale und kommunale Wohnbeihilfen im Gesamtbetrag von knapp 43,8 Millionen Franken ausgerichtet wurden, wovon gut 43,5 Millionen Franken zulasten der Kantone und rund 255 000 Franken zulasten der Gemeinden gingen. Diese Beitr\u00e4ge umfassen sowohl die kantonalen Zusatzleistungen zur Bundeshilfe gem\u00e4ss Wohnbau- und Eigentumsf\u00f6rderungsgesetz vom 4. Oktober 1974 (WEG) als auch von der Bundeshilfe unabh\u00e4ngige Leistungen und individuelle Hilfen der Kantone und Gemeinden. Zum Vergleich: Der Bund richtete 2010 gest\u00fctzt auf das WEG Zusatzverbilligungen zur Senkung der Wohnkosten im Betrag von rund 74,5 Millionen Franken aus.</p><p>Neben den Wohnbeihilfen dient auch ein Teil der wirtschaftlichen Sozialhilfeleistungen der Abdeckung von Wohnkosten der jeweiligen Empf\u00e4nger. Deren Kosten beliefen sich im Jahr 2009 auf 2,1 Milliarden Franken. \u00c4hnlich wie bei den EL ist es auch hier nicht m\u00f6glich anzugeben, welcher Anteil der Abdeckung von Wohnkosten dient.</p><p>3. Im Jahr 2003 f\u00fchrte das BFS eine grossangelegte Mietpreis-Strukturerhebung durch. Stichtag war der 1. November 2003. Es handelte sich um die bisher zweite Mietpreis-Strukturerhebung, die das BFS durchf\u00fchrte; die erste derartige Erhebung erfolgte im Jahr 1996. Gem\u00e4ss Mietpreis-Strukturerhebung 2003 liegt das Mietpreisniveau der Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften auf den Quadratmeter bezogen 15 Prozent unter demjenigen des Durchschnitts aller Mietwohnungen. Werden die Wohnungen ohne Bezug auf die Fl\u00e4che verglichen, so bel\u00e4uft sich die Differenz des Mietpreisniveaus gar auf 20 Prozent.</p><p>Die Verkn\u00fcpfung der Strukturerhebung der eidgen\u00f6ssischen Volksz\u00e4hlung 2010 mit dem Geb\u00e4ude- und Wohnungsregister wird es in Zukunft erm\u00f6glichen, aktualisierte Angaben zum Mietpreisniveau von Genossenschaften zu machen.</p><p>4. Im Rahmen der Wohnbaupolitik weisen sowohl die Subjekthilfe als auch die Objekthilfe Vorz\u00fcge und Nachteile auf. Die Subjekthilfe kann beispielsweise bei gleichbleibendem Angebot zu Preissteigerungen und damit zu Renditeverbesserungen auf der Vermieterseite f\u00fchren. Bei der Objekthilfe wird zwar zus\u00e4tzlicher Wohnraum geschaffen, der indessen nur einem begrenzten Adressatenkreis zur Verf\u00fcgung gestellt werden kann. Infolgedessen werden durch den Bund beide Methoden praktiziert. So stellen die EL eine Subjekthilfe dar, die gezielt an wirtschaftlich schlechtergestellte Rentenempf\u00e4nger ausgerichtet wird, w\u00e4hrend beispielsweise die gest\u00fctzt auf das Wohnraumf\u00f6rderungsgesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (WFG) ausgerichteten Fonds-de-roulement-Darlehen eine Objekthilfe f\u00fcr die Bereitstellung von preisg\u00fcnstigen Mietobjekten darstellen. Auch im Bereich des WEG wird die Objekthilfe (Grundverbilligung) mit einer Subjekthilfe (Zusatzverbilligung) verkn\u00fcpft. Es ist davon auszugehen, dass weder die eine noch die andere F\u00f6rderungsform alleine zu optimaler Zielerreichung f\u00fchrt, wobei nat\u00fcrlich der Art der Verkn\u00fcpfung sowie der H\u00f6he der auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel massgebliche Bedeutung zukommt. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht f\u00fcr sinnvoll, nur noch Objektfinanzierungen vorsehen zu wollen.</p><p>5. Gem\u00e4ss Verordnung des BWO \u00fcber die Kostenlimiten und Darlehensbetr\u00e4ge f\u00fcr Miet- und Eigentumsobjekte k\u00f6nnen im Rahmen der Wohnraumf\u00f6rderung gem\u00e4ss WFG f\u00fcr den Bau einer Vierzimmerwohnung bei mittlerer Standortqualit\u00e4t (Stufe 3 von 6) h\u00f6chstens 420 000 Franken angerechnet werden. Geht man von durchschnittlichen Erstellungskosten von 400 000 Franken aus, so w\u00fcrde sich der Eigenkapitalanteil von 10 Prozent auf 40 000 Franken pro Wohnung belaufen.</p><p>Wie oben dargelegt, ist es nicht m\u00f6glich zu beziffern, welcher Anteil vom Betrag von 1,6 Milliarden Franken EL und 2,1 Milliarden Franken wirtschaftlicher Sozialhilfe der Abdeckung von Wohnkosten dient. Ausgewiesen sind dagegen die Wohnbeihilfen \u00e0 fonds perdu, die sich 2011 auf 43,8 Millionen Franken beliefen. Der Bundesrat ist deshalb nicht in der Lage anzugeben, wie viele neue Wohnungen die \u00f6ffentliche Hand bei einer Umlagerung der von Bund und Kantonen finanzierten EL sowie der von den Kantonen und Gemeinden finanzierten Sozial- und Wohnbauhilfen in Objekthilfen zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nnte. Unabh\u00e4ngig davon ist indessen zu beachten, dass ein grosser Teil der bisherigen Hilfeempf\u00e4nger nicht mehr erreicht werden k\u00f6nnte, da dies einen Umzug in eine der neu erstellten Wohnungen voraussetzen w\u00fcrde. Der Bundesrat erachtet das in der Interpellation zur Diskussion gestellte Vorhaben aus grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegungen weder f\u00fcr sinnvoll noch f\u00fcr praktikabel.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1344988800000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488994137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}