{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123550,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123550,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3550","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Symbole der christlich-abendl\u00e4ndischen Kultur in der Gesetzgebung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Forderung, die Aussage \"die Symbole der christlich-abendl\u00e4ndischen Kultur sind im \u00f6ffentlichen Raum zugelassen\" in der Verfassung zu verankern, wurde zwar vom Nationalrat angenommen, nachher aber im St\u00e4nderat abgelehnt.</p><p>Diese parlamentarische Initiative wurde nach der Diskussion rund um Kreuze im Schulzimmer eingereicht. Leider brechen diese Diskussionen nicht ab, sondern haben sich mittlerweile auf Gipfelkreuze ausgedehnt.</p><p>Ich frage den Bundesrat, ob es m\u00f6glich ist, in unseren rechtlichen Grundlagen einen Passus festzuhalten, damit nicht Einzelpersonen oder einzelne Gruppierungen unter Bezugnahme auf individuelle Grundrechte wie Glaubens- und Gewissensfreiheit unsere schweizerische Kultur infrage stellen k\u00f6nnen. Ich frage den Bundesrat, in welchem Gesetz dies verankert werden k\u00f6nnte.</p>","ReasonText":"<p>Unsere historisch gewachsene Kultur kennt verschiedene Symbole. Diese Symbole sind verbunden mit unserer Geschichte und sehr oft auch als Zeichen des Glaubens in der \u00d6ffentlichkeit ersichtlich. Speziell das Kreuz steht aber nicht nur f\u00fcr den Glauben, sondern auch f\u00fcr den Schutz des Landes und ist Symbol des Friedens, des sozialen Gedankens der Bergpredigt, des abendl\u00e4ndischen Grundrechtsverst\u00e4ndnisses und Zeuge unserer schweizerischen Kultur.</p><p>Symbole der christlich-abendl\u00e4ndischen Kultur sollen in der \u00d6ffentlichkeit ihre Berechtigung haben. Das heisst, im \u00f6ffentlichen Raum, wie z. B. auf Bergspitzen, in P\u00e4rken, an Strassen und Wegen und in \u00f6ffentlichen Geb\u00e4uden, sollen diese Symbole zugelassen sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat stimmt mit der Interpellantin \u00fcberein, dass christliche Symbole mit der lebendigen Tradition unseres Landes untrennbar verbunden sind. \u00dcber ihren religi\u00f6sen Gehalt hinaus haben solche Symbole einen festen Platz in der Schweizer Kultur. Die Idee eines besonderen Schutzes in einem Bundesgesetz \u00fcberzeugt den Bundesrat aber nicht. Dagegen sprechen vor allem drei Gr\u00fcnde:</p><p>1. Bundesgesetze m\u00fcssen sich auf eine Verfassungsgrundlage st\u00fctzen. Eine solche fehlt. Artikel\u00a072 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung h\u00e4lt die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone zur Regelung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat fest. Auch die Bestimmung \u00fcber die Wahrung des Religionsfriedens (Art. 72 Abs. 2 der Bundesverfassung) f\u00fchrt nicht weiter. Sie begr\u00fcndet keine neuen Kompetenzen des Bundes, sondern l\u00e4sst ein Handeln nur im Rahmen bereits bestehender Kompetenzen zu. Denkbar w\u00e4ren etwa auf die polizeiliche Generalklausel abgest\u00fctzte Eingriffe zur Wiederherstellung des Religionsfriedens bei akuten, landesweiten St\u00f6rungen. Darum geht es im vorliegenden Fall jedoch nicht. Keine gen\u00fcgende Grundlage bietet auch der Kulturartikel, der die Kompetenz im kulturellen Bereich ebenfalls den Kantonen vorbeh\u00e4lt (Art. 69 Abs. 1 der Bundesverfassung). Bevor ein Bundesgesetz zum Schutz christlicher Symbole erlassen werden k\u00f6nnte, m\u00fcsste demnach erst eine neue Verfassungsbestimmung geschaffen werden. Aufgrund der ablehnenden Haltung des St\u00e4nderates hat das Parlament aber einer parlamentarischen Initiative der Interpellantin, die genau das wollte, im Juni 2012 keine Folge gegeben.</p><p>2. Das Religionsrecht der Schweiz ist nicht zentralistisch, sondern f\u00f6deralistisch strukturiert. Wohl sch\u00fctzt die Religionsfreiheit in Artikel\u00a015 der Bundesverfassung das Recht der Einzelnen, sich frei f\u00fcr oder gegen eine religi\u00f6se \u00dcberzeugung zu entscheiden. Die Vielfalt des religi\u00f6sen Lebens in der Schweiz und die regional unterschiedlichen Vorstellungen \u00fcber die Haltung des Staates gegen\u00fcber Religionsgemeinschaften sprechen aber gegen weiter gehende Bundesregelungen. Ein Konflikt um religi\u00f6se Symbole wird im laizistisch gepr\u00e4gten Kanton Genf vermutlich anders gel\u00f6st werden m\u00fcssen als in Kantonen, in denen bestimmte Konfessionen traditionellerweise stark auf die staatliche Ebene einwirken. Nicht zuletzt im Vergleich mit dem Ausland ist die Schweiz bisher mit lokalen, pragmatischen Konfliktl\u00f6sungsans\u00e4tzen gut gefahren. Immerhin ist daran zu erinnern, dass im Rahmen des Strafrechtes bereits heute Normen zur Wahrung und zum Schutz des Religionsfriedens bestehen: So begeht etwa derjenige, der \u00f6ffentlich und in gemeiner Weise Glaubens\u00fcberzeugungen anderer beschimpft oder verspottet, religi\u00f6se Gegenst\u00e4nde verunehrt, ein Vergehen und kann sich nicht auf seine Meinungs\u00e4usserungsfreiheit berufen (Art. 261 StGB). Dazu kommt die Bestimmung von Artikel\u00a0261bis StGB, die schwere Formen religi\u00f6ser Diskriminierungen, die gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen gerichtet sind, mit Gef\u00e4ngnis oder Busse bedroht.</p><p>3. Der Bundesrat h\u00e4lt die Bef\u00fcrchtung, dass einzelne Personen oder Gruppierungen christliche Symbole im \u00f6ffentlichen Raum gest\u00fctzt auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit zur\u00fcckdr\u00e4ngen k\u00f6nnen, f\u00fcr kaum begr\u00fcndet. Nat\u00fcrlich haben hier allenfalls die Gerichte das letzte Wort. Dennoch ist es beispielsweise nicht ersichtlich, inwiefern Gipfelkreuze oder Bildst\u00f6cke am Wegrand die pers\u00f6nliche Religionsfreiheit tangieren. Wer sich bei uns im \u00f6ffentlichen Raum bewegt, setzt sich zwangsl\u00e4ufig auch Einfl\u00fcssen aus, die ihn st\u00f6ren. Ebenso wenig wie ein religi\u00f6ser Mensch verlangen kann, dass sich alle Personen im \u00f6ffentlichen Raum an Kleidervorschriften halten, die ihm selber wichtig sind, kann ein nichtreligi\u00f6ser Mensch erwarten, dass alle religi\u00f6s-kulturellen Symbole aus dem \u00f6ffentlichen Raum verschwinden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1346198400000)\/","SubmittedBy":"Glanzmann-Hunkeler Ida","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538565483)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}