{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123554,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123554,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3554","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Der Selektion von Lebenskriterien vorbeugen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich m\u00f6chte vom Bundesrat wissen, wie er die Einhaltung von Artikel\u00a08 der Bundesverfassung garantieren kann. Wie wird er garantieren, dass alle Menschen in ihrer Entscheidung, sich selbst oder ihre Kinder genetischen Tests zu unterziehen, wirklich frei sind? Wie kann verhindert werden, dass Versicherungen gewisse Tests als Voraussetzung f\u00fcr einen Versicherungsabschluss vorschreiben?</p>","ReasonText":"<p>Mit Artikel\u00a08 der Bundesverfassung wird bestimmt, dass jeder Mensch in seiner W\u00fcrde gleich gesch\u00fctzt ist, und deshalb gleich behandelt und respektiert werden soll. Auch darf niemand wegen einer k\u00f6rperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder wegen seines Alters diskriminiert werden.</p><p>Mit dem wachsenden Kostendruck im Gesundheitswesen und st\u00e4ndig verbesserten Methoden und Untersuchungsm\u00f6glichkeiten steigt der Druck der Gesellschaft, dass immer mehr selektioniert wird, und zwar am Anfang wie am Ende eines Lebens.</p><p>Die Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen, dass den Eltern der Eindruck vermittelt wird, mit Tests ein behindertes Kind verhindern bzw. ein gesundes Kind garantieren zu k\u00f6nnen. Je einfacher solche Tests erscheinen, desto gr\u00f6sser wird aber auch der Druck, diese anzuwenden.</p><p>De facto dienen solche Tests oft der Selektion von Lebenskriterien, das grunds\u00e4tzliche Existenzrecht eines Menschen wird infrage gestellt. Menschen mit einer Behinderung leiden jedoch selten direkt unter ihren eingeschr\u00e4nkten F\u00e4higkeiten. Was sie zu \"Behinderten\" macht, sind die vielen Hindernisse im Alltag und Werte und Vorurteile.</p><p>\u00c4hnlich ist es in der letzten Lebensphase. Sollten Organisationen wie Exit, die aktive Sterbehilfe anbieten, uneingeschr\u00e4nkter Zutritt zu Altersheimen gew\u00e4hrt werden, werden alte Menschen vermehrt dem Druck ausgesetzt, freiwillig aus dem Leben zu scheiden und der Gesellschaft damit hohe Kosten zu ersparen.</p><p>Ich bin der dezidierten \u00dcberzeugung, dass Selektionierung von wertem und unwertem Leben unterbunden werden muss und dass auch der Tendenz zur Selektionierung, die in der heutigen Welt ohne Zweifel besteht, mit Vehemenz entgegengetreten werden muss (siehe Tests f\u00fcr Trisomie-21-Test mit einfachen Bluttests oder zunehmend undurchsichtige Gesch\u00e4fte mit Gentests). Alle Leben sind gleich viel wert und m\u00fcssen gesch\u00fctzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Gesetzgebung keine Unterscheidung von lebenswertem und -unwertem Leben beinhalten darf. In Bezug auf die angesprochenen Fragen am Lebensanfang kommt dies etwa darin zum Ausdruck, dass sowohl bei der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Art. 119 StGB) als auch in den Entw\u00fcrfen zur Zulassung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) explizit keine Positivliste m\u00f6glicher Krankheiten, die als Indikation f\u00fcr einen Schwangerschaftsabbruch oder eine PID gelten k\u00f6nnten, zugrunde gelegt wird. Der Entscheid zu einem Schwangerschaftsabbruch oder einer PID soll - innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens - immer ein individueller Entscheid der betroffenen Frau bzw. des betroffenen Paares sein, dem insbesondere eine gesetzlich geregelte Beratung vorausgehen muss.</p><p>Im Bereich der Biomedizin konkretisiert Artikel\u00a0119 der Bundesverfassung den Grundsatz der Menschenw\u00fcrde. Hierauf fusst das Bundesgesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG; SR 810.12), welches grossen Wert auf Beratung und Information legt, sowohl in Bezug auf genetische Untersuchungen im Allgemeinen (Art. 14) als auch in Bezug auf pr\u00e4natale genetische Untersuchungen (Art. 15-17). In Artikel\u00a018 h\u00e4lt das Gesetz sodann explizit fest, dass die betroffene Person frei ist in ihrer Entscheidung, ob sie eine Untersuchung durchf\u00fchren lassen will, ob sie die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen m\u00f6chte und welche Folgerungen sie gegebenenfalls aus einem Resultat zieht. Gem\u00e4ss Artikel\u00a011 GUMG gilt, dass pr\u00e4natale Untersuchungen dann verboten sind, wenn Eigenschaften des Embryos oder des F\u00f6tus, welche dessen Gesundheit nicht direkt beeintr\u00e4chtigen, ermittelt werden sollen oder wenn das Geschlecht des Embryos oder des F\u00f6tus zu einem anderen Zweck als der Diagnose einer Krankheit festgestellt werden soll. Bei urteilsunf\u00e4higen Personen, somit auch Kindern, d\u00fcrfen genetische Untersuchungen nur durchgef\u00fchrt werden, wenn sie zum Schutz von deren Gesundheit notwendig sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Bestimmungen den Schutz der Menschenw\u00fcrde und die Freiheit der Entscheidung, eine genetische Untersuchung vorzunehmen, sicherstellen.</p><p>Dar\u00fcber hinaus legt das GUMG fest, dass die Durchf\u00fchrung pr\u00e4symptomatischer oder pr\u00e4nataler genetischer Untersuchungen nie als Voraussetzung f\u00fcr die Begr\u00fcndung eines Versicherungsverh\u00e4ltnisses verlangt werden darf (Art. 26) und dass die Offenlegung der Ergebnisse aus fr\u00fcher einmal durchgef\u00fchrten pr\u00e4symptomatischen oder pr\u00e4natalen genetischen Untersuchungen f\u00fcr einen Versicherungsabschluss bei bestimmten Versicherungen (insbesondere Sozialversicherungen und Lebensversicherungen unter einer bestimmten H\u00f6he) nicht verlangt werden darf (Art. 27). Damit ist gew\u00e4hrleistet, dass Krankheiten oder Veranlagungen, die mit solchen Tests nachgewiesen werden k\u00f6nnten, nicht zu einem Ausschluss von diesen Versicherungen f\u00fchren d\u00fcrfen.</p><p>Auch in Bezug auf das Lebensende bekr\u00e4ftigt der Bundesrat die Bedeutung des Schutzes und der Achtung der W\u00fcrde des Menschen. So hat er am 29. Juni 2011 ein Massnahmenpaket verabschiedet, mit dem er zwar auf eine ausdr\u00fcckliche Regelung der organisierten Suizidhilfe im Strafrecht verzichtet, zugleich aber Suizidpr\u00e4vention und Palliative Care vermehrt f\u00f6rdert. Er will so zur St\u00e4rkung des Selbstbestimmungsrechts beitragen, das mit Blick auf den Schutz der Menschenw\u00fcrde neben einer qualitativ guten Versorgung f\u00fcr alte und/oder kranke Menschen eine wichtige Rolle spielt. Zu einem selbstbestimmten Entscheid geh\u00f6rt, dass die verschiedenen M\u00f6glichkeiten am Lebensende bekannt sind. Dazu geh\u00f6rt aber auch, dass Entscheide m\u00f6glichst unbeeinflusst von Schmerzen, von psychischen und auch von sozialen Leiden wie zum Beispiel \u00e4usserem Druck gef\u00e4llt werden k\u00f6nnen. Eine gute Palliativversorgung, wie sie in der ganzen Schweiz mit der Nationalen Strategie Palliative Care von Bund und Kantonen gemeinsam mit den wichtigsten Akteuren verankert werden soll, stellt hierf\u00fcr einen wichtigen Bestandteil dar.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1346803200000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1403222400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484499353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339632000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Gesundheit"}}