{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123616,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123616,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3616","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Koexistenz von Wohnen, Kultur und Gastronomie in urbanen Perimetern gew\u00e4hrleisten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Umweltschutzgesetzes und eventuell weiterer Erlasse zu unterbreiten, sodass in einer neuen kantonalen Nutzungszone (z. B. Urbanzone) je nach L\u00e4rmquelle unterschiedliche Grenzwerte gelten k\u00f6nnen. H\u00f6here Grenzwerte sollen in Bezug auf die Urbanfunktion der Zone hinsichtlich des n\u00e4chtlichen L\u00e4rms, verursacht durch Menschen sowie Kultur- und Gastrobetriebe, gelten. Keine h\u00f6heren Grenzwerte sollen f\u00fcr den Industrie- und Verkehrsl\u00e4rm zur Anwendung kommen.</p>","ReasonText":"<p>Umweltschutzgesetz und L\u00e4rmschutzverordnung unterscheiden bei der Festlegung des Immissionsgrenzwertes kaum nach der L\u00e4rmquelle: Massgeblich ist die erhebliche St\u00f6rung des Wohlbefindens (Art. 15 USG). Besonderen Schutz geniessen alle Zonen, in denen eine Wohnnutzung vorgesehen ist, indem die Kantone diesen Zonen zwingend die L\u00e4rmempfindlichkeitsstufen I-III (Art. 43 LSV) zuordnen m\u00fcssen. Dieser Schutz ist insbesondere zu den sogenannten Nachtzeiten (22 bis 7 Uhr) rigoros und unabh\u00e4ngig davon, ob sich tats\u00e4chlich jemand daran st\u00f6rt. Im Ergebnis f\u00fchrt dies oft dazu, dass sich der Betrieb von Kultur- und Gastrobetrieben und eine Wohnnutzung von Bundesrechts wegen ausschliessen. Das heute bestehende Angebot in gewissen st\u00e4dtischen Wohnzonen ist bestenfalls durch tolerante Vollzugsbeh\u00f6rden geduldet.</p><p>Fordert z. B. ein einziger Anwohner in solch einem Stadtteil absolute n\u00e4chtliche Ruhe ein, kann dies das Aus f\u00fcr eine Vielzahl von Betrieben bedeuten. Dadurch fehlt es gerade den l\u00e4ngerfristig denkenden Kultur- und Gastrobetrieben an Rechts- und Planungssicherheit. Ziel muss deshalb sein, den unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen m\u00f6glichst gut Rechnung zu tragen. Unbestritten ist, dass in den Zentren der Schweizer St\u00e4dte nach wie vor ein hoher Anteil an Wohnnutzung m\u00f6glich sein soll. Die heutigen L\u00e4rmschutzvorschriften stellen eine wichtige Errungenschaft dar, welche im Grundsatz nicht infrage gestellt werden soll. Das Bundesrecht soll aber soweit flexibilisiert werden, dass kantonale Zonen (z. B. Urbanzonen) erm\u00f6glicht werden, in denen eine Wohnnutzung klar erw\u00fcnscht ist, jedoch f\u00fcr den durch Menschen sowie Kultur- und Gastrobetriebe verursachten L\u00e4rm etwas tolerantere L\u00e4rmgrenzwerte gelten d\u00fcrfen. Den urbanen Zentren wird so erm\u00f6glicht, ihre Kulturpolitik den lokalen Bed\u00fcrfnissen entsprechend zu regeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a074 der Bundesverfassung (BV, SR 101) verpflichtet den Bund, Vorschriften zu erlassen zum Schutz des Menschen vor sch\u00e4dlichem oder l\u00e4stigem L\u00e4rm. Kultur- und Gastrobetriebe k\u00f6nnen solchen L\u00e4rm erzeugen, weshalb die Vorschriften des L\u00e4rmschutzrechts bei ihnen zur Anwendung kommen.</p><p>F\u00fcr die Beurteilung der sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen hat der Bundesrat in der L\u00e4rmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) f\u00fcr die h\u00e4ufigsten L\u00e4rmarten wie Strassen- oder Eisenbahnl\u00e4rm Belastungsgrenzwerte festgelegt. F\u00fcr die Beurteilung des L\u00e4rms von Kultur- und Gastrobetrieben fehlen in der LSV solche Grenzwerte, weil gerade bei Gastwirtschaftsbetrieben neben akustischen, zeitlichen und raumplanerischen Einfl\u00fcssen oft auch lokale Aspekte das St\u00f6rungsempfinden der Bev\u00f6lkerung beeinflussen. Der Bundesrat hat es deshalb vermieden, f\u00fcr die ganze Schweiz einheitliche Grenzwerte zu erlassen. </p><p>Die kantonalen oder st\u00e4dtischen Vollzugsbeh\u00f6rden haben daher die L\u00e4rmimmissionen im Einzelfall anhand der gesetzlichen Kriterien auf ihre Sch\u00e4dlichkeit und L\u00e4stigkeit hin zu beurteilen. Aus der Praxis hat sich ergeben, dass dabei insbesondere L\u00e4rmcharakter, Zeitpunkt, H\u00e4ufigkeit des Auftretens sowie die L\u00e4rmempfindlichkeit und L\u00e4rmvorbelastung der betroffenen Nutzungszone zu ber\u00fccksichtigen sind. Bei ihrer Beurteilung der St\u00f6rwirkung des L\u00e4rms von Kultur- und Gastrobetriebe steht den Vollzugsbeh\u00f6rden somit ein erheblicher Ermessensspielraum zu, und sie haben die M\u00f6glichkeit, bei der Beurteilung die obenerw\u00e4hnten Kriterien f\u00fcr die St\u00f6rwirkung in Kenntnis der lokalen Eigenheiten zu gewichten. Da diese Beurteilung in vielen F\u00e4llen zu Schwierigkeiten gef\u00fchrt hat, hat die Vereinigung der kantonalen L\u00e4rmschutzfachleute (Cercle Bruit) 1999 die \"Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung der L\u00e4rmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb von \u00f6ffentlichen Lokalen\" erarbeitet. Diese Vollzugshilfe wird seither regelm\u00e4ssig angewendet und f\u00fchrt in der Regel zu akzeptierten Ergebnissen. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass zwischen den Interessen der Bev\u00f6lkerung zum Schutz gegen L\u00e4rm und den Interessen an einer lebendigen Stadt mit Kultur- und Gastroaktivit\u00e4ten Konflikte entstehen k\u00f6nnen. Er sieht die L\u00f6sung aber nicht darin, einseitig den Schutz vor L\u00e4rm zu schm\u00e4lern. Der Bundesrat ist hingegen bereit, die Thematik unter Einbezug insbesondere auch der raumplanerischen Anforderungen und gemeinsam mit den Kantonen anzugehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1346803200000)\/","SubmittedBy":"Bertschy Kathrin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1393804800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2831|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545575970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Kultur|Raumplanung und Wohnungswesen"}}