{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123624,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123624,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3624","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Anpassung der Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Schweizer Filmangebots","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Filmgesetz sieht Massnahmen zugunsten der Angebotsvielfalt vor (Art. 17ff. FiG). Diese Bestimmungen gelten heute ausschliesslich f\u00fcr die Auswertung der Filmrechte in der Kinoauff\u00fchrung.</p><p>Vor dem Hintergrund rasch sich ver\u00e4ndernder audiovisueller Konsumgewohnheiten in der Schweiz wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung der Schweizer Filmm\u00e4rkte (sinkende Marktanteile des Kinos, stark steigende Marktanteile f\u00fcr Video on Demand- und Online-Angebote) generell f\u00fcr die Filmlandschaft Schweiz und insbesondere f\u00fcr die weitere Entwicklung der Filmkultur, f\u00fcr die Finanzierungssituation und die Marktzugangschancen f\u00fcr Schweizer Filme sowie f\u00fcr die einzelnen Bestandteile der filmischen Wertsch\u00f6pfungskette in der Schweiz?</p><p>2. Welche aktuelle Beurteilung nimmt er vor bez\u00fcglich der Wirkung und des Erfolgs der geltenden Massnahmen f\u00fcr die Sprachenvielfalt und die Qualit\u00e4t des Kinoangebots (Art. 17ff. FiG) insgesamt und insbesondere f\u00fcr die Schweizer Filme?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Beschr\u00e4nkung der Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Filmangebots auf Auff\u00fchrungen im Kino (und der bisherige Verzicht auf entsprechende Massnahmen in den \u00fcbrigen Auswertungskan\u00e4len) den Verfassungsauftrag zur Vielfalts- und Qualit\u00e4tsf\u00f6rderung im Film (BV Art. 71) gen\u00fcgend zu erf\u00fcllen vermag?</p><p>4. Welche Massnahmen h\u00e4lt er f\u00fcr geeignet, um die gesetzlichen Grundlagen zugunsten der Vielfalt des Filmangebots unter Einbezug der neueren Auswertungskan\u00e4le ohne neue finanzielle Verpflichtungen des Bundes und entsprechend den ver\u00e4nderten Marktgegebenheiten weiterzuentwickeln?</p>","ReasonText":"<p>Der Film ist zentraler Bestandteil der eigenst\u00e4ndigen audiovisuellen Identit\u00e4t der Schweiz und eine wichtige kulturelle Klammer \u00fcber die Sprachgrenzen hinweg. Jede Kultur ben\u00f6tigt gemeinsame Bildwelten, ein viersprachiges Land mit einer vielsprachigen Gesellschaft erst recht. Die Vielfalt der Filme in der Schweiz ist unterst\u00fctzungsw\u00fcrdig. Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, diese Vielfalt zu f\u00f6rdern (BV Art. 71, Vielfalts- und Qualit\u00e4tsf\u00f6rderung im Film). </p><p>Die Filmpolitik wurde im Rahmen der bisherigen Revisionen des Filmgesetzes aber nie zu einer echten Audiovisionspolitik weiterentwickelt, sondern blieb der traditionellen Vorstellung des Films verhaftet: Auswertung zuerst in den Kinos, dann \u00fcber Video und TV. Die schnellen Internetverbindungen haben die Ausgangslage ver\u00e4ndert, denn Online-Angebote nutzen die Entmaterialisierung der Inhalte. Die technologische Entwicklung hat den Film vom Tr\u00e4germedium getrennt. Die Substitution des traditionellen Filmkonsums im Kino oder auf Video (DVD) durch virtuelle Dateiformate (VoD, Streaming, Download-Plattformen) erfolgt in der Schweiz rascher und st\u00e4rker als in vergleichbaren L\u00e4ndern. Gesetzliche F\u00f6rderinstrumente, die sich auf das physische Medium beziehen, werden damit sukzessive ausgeh\u00f6hlt. Die Nutzungsrechte f\u00fcr den Schweizer Markt werden heute teilweise separat pro Kanal ausgewertet, was die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Filmangebots zu vermindern droht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Filmgesetz schafft die Rahmenbedingungen f\u00fcr die F\u00f6rderung des Filmschaffens und f\u00fcr die Erhaltung der Angebotsvielfalt in den Schweizer Kinos. Das Gesetz f\u00f6rdert Schweizer Kinos und Verleihunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die sich f\u00fcr ein kontinuierliches und vielf\u00e4ltiges Filmangebot einsetzen. F\u00fcr die periodische Bewertung der Angebotsvielfalt durch den Bund besteht eine gesetzliche Meldepflicht der Kinoeintritte sowie eine Registrierungspflicht aller Kino- und Verleihunternehmen, die Filme auf dem Schweizer Kinomarkt herausbringen. Damit Schweizer und internationale Filme in allen Sprachregionen der Schweiz erh\u00e4ltlich sind, sieht das Filmgesetz eine sogenannte Einverleiherklausel (Artikel\u00a019 Filmgesetz) vor. Diese Bestimmung verpflichtet Verleihunternehmen dazu, die Auff\u00fchrungsrechte f\u00fcr das ganze Schweizer Territorium zu erwerben. Dadurch wird die Auswertung von Filmen in anderen Sprachregionen wesentlich erleichtert und eine im internationalen Vergleich hohe Angebotsvielfalt an nationalen und internationalen Filmproduktionen in den Kinos aller Landesregionen erreicht. Diese Einverleiherklausel erfasst zurzeit nur Filme, die f\u00fcr die Auswertung im Kino bestimmt sind. Andere Formen des Filmkonsums \u00fcber den zunehmenden Konsum von Filmen \u00fcber das Internet auf Abruf (Video on Demand) werden von der Einverleiherklausel nicht erfasst.</p><p>Auf die Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass speziell \u00fcber das Internet in den letzten Jahren neue Formen des Filmkonsums entstanden sind, die potenzielle Auswirkungen auf die Angebotsvielfalt und gewisse Marktteilnehmer in der Schweizer Filmlandschaft haben k\u00f6nnten. Was die aktuelle Marktentwicklung betrifft, ist eine Verschiebung des Filmkonsums vom Kino zum Internet hin zu beobachten. W\u00e4hrend sich Umsatz und Zuschauerzahlen in den Schweizer Kinos nach 2002 (18,4 Millionen Zuschauer) in den letzten zehn Jahren stabilisiert und sich bei j\u00e4hrlich rund 15 Millionen Eintritten auf tieferem Niveau eingependelt haben, sank der Konsum von DVDs gem\u00e4ss den aktuellsten Branchenzahlen des Schweizerischen Videoverbandes seit 2006 um fast 100 Millionen Franken auf zuletzt 268 Millionen Franken. Gleichzeitig wurden beispielsweise bei Swisscom im Jahr 2011 nahezu doppelt so viele Filme \u00fcber das Internet konsumiert (6,3 Millionen Mal) wie im Vorjahr. Aus aktueller Sicht besteht in diesem Sektor kein direkter Interventionsbedarf des Bundes.</p><p>Hingegen stehen gewisse Marktteilnehmer, wie etwa Schweizer Verleihunternehmen, die neben den Kinorechten h\u00e4ufig auch die Rechte f\u00fcr das Video on Demand erwerben, wom\u00f6glich vor neuen Herausforderungen. Besonders kleine Verleihunternehmen, welche die meisten Schweizer Filme und kleinere internationale Filmproduktionen auf dem Markt herausbringen und dadurch eine wichtige filmkulturelle Rolle einnehmen, k\u00f6nnten durch diese Verschiebung vom Kino- zum Internetkonsum erhebliche Auswirkungen sp\u00fcren. Durch das Fehlen einer gesetzlichen Einverleiherklausel f\u00fcr Video bzw. Video on Demand k\u00f6nnen Schweizer Verleiher Filme oft nicht f\u00fcr alle Sprachregionen erwerben. Diese Rechte liegen bei internationalen Anbietern, die oft direkt aus dem Ausland t\u00e4tig sind. Diese Anbieter unterscheiden zwischen sprachregionalen Angeboten, aber nicht zwischen Nationalstaaten, was zu einer Zerst\u00fcckelung der Rechtesituation auf mehrere L\u00e4nder f\u00fchren kann. Wer einen Film in der Schweiz im Kino verpasst hat, hat demnach keine Garantie, dass dieser Film \u00fcber Online Dienste auch in seiner Sprachregion oder Sprache verf\u00fcgbar sein wird. Dies kann Konsequenzen auf den unbeschr\u00e4nkten Zugang zur nationalen und internationalen Filmkultur in allen Sprachregionen der Schweiz haben.</p><p>2. Eine positive Auswirkung d\u00fcrften speziell marktwirtschaftliche und finanzielle Anreize aus\u00fcben. Einerseits erfolgen diese \u00fcber die bestehenden F\u00f6rdermassnahmen in der Filmf\u00f6rderungsverordnung (FiFV, SR 443.113), andererseits \u00fcber die Einverleiherklausel im Filmgesetz. Generell sind die Auswirkungen der aktuellen F\u00f6rderprogramme f\u00fcr Schweizer Kinobetriebe und Verleihunternehmen positiv zu bewerten. Einerseits weist die Schweiz im internationalen Vergleich eine sehr hohe Kinodichte in allen Regionen des Landes auf. Andererseits sind auch die finanziellen R\u00fcckfl\u00fcsse aus dem EU Media Programm zugunsten einheimischer Verleihunternehmen im europ\u00e4ischen Vergleich hoch und daher positiv zu bewerten. Die Auswirkungen der gesetzlich vorgesehenen Sanktionsm\u00f6glichkeiten bei ungen\u00fcgender Vielfalt (Einf\u00fchrung einer Lenkungsabgabe, Artikel\u00a017ff. FiG) k\u00f6nnen hingegen nicht beurteilt werden. Solche Sanktionen sind bisher nie zur Anwendung gelangt. Diese Klausel hat sich insofern bew\u00e4hrt, als alle in der Schweiz in Kinos vorgef\u00fchrten Filme in allen Sprachregionen erh\u00e4ltlich sein m\u00fcssen.</p><p>3. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung der Angebotsvielfalt sind im Lichte der aktuellen technologischen Entwicklung des Filmkonsums \u00fcber die neuen elektronischen Medienkan\u00e4le (z. B. Video on Demand) zu bewerten. Die letzte Totalrevision des Filmgesetzes aus dem Jahr 2001 hatte diesen Bereich noch ausgeklammert.</p><p>4. Der Bundesrat ist aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden der Ansicht, dass Angebotsvielfalt im Filmbereich auch ausserhalb der Kinos politisch erw\u00fcnscht ist. Es ist allerdings nicht Aufgabe des Bundes, privatwirtschaftliche Gesch\u00e4ftsmodelle zu erarbeiten, die zur Erhaltung der aktuellen Filmlandschaft beitragen. Der Bundesrat ist hingegen bereit zu pr\u00fcfen, inwiefern neue Bestimmungen zur Sicherung der Vielfalt ausserhalb der Kinos geeignet erscheinen. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen, die keine direkte Marktintervention beinhalten, die ohne Mehrkosten f\u00fcr den Bund umsetzbar sind und die f\u00fcr alle Marktteilnehmer vergleichbare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Eine Ausweitung von direkten F\u00f6rdermassnahmen auf neue Auswertungskan\u00e4le ist f\u00fcr die Dauer der aktuellen Filmf\u00f6rderungskonzepte des Bundes (bis 2015) hingegen nicht vorgesehen. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1345593600000)\/","SubmittedBy":"Markwalder Christa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535831130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1339718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4904,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}