{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123687,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123687,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3687","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aufrechterhaltung der liberalen Wettbewerbsordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweizerische Bundesverfassung gew\u00e4hrleistet nach der Botschaft des Bundesrates zur Bundesverfassungsreform (BBl 1997 I 1, S. 174, 290) eine grunds\u00e4tzlich staatsfreie Wirtschaftsordnung. Der Staat darf die Wirtschaft nicht ohne \u00f6ffentliches Interesse und gesetzliche Rechtfertigung konkurrenzieren. Er hat die Wirtschaftsfreiheit, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb zu respektieren und aktiv f\u00fcr Einhaltung zu sorgen. Das eidgen\u00f6ssische Parlament ist nach intensiv gef\u00fchrter Debatte zudem zum Schluss gekommen, dass Richter nicht Verfassungsrichter sein sollen (Debatte zu Bundesverfassung 190).</p><p>Das Bundesgericht hat in drei k\u00fcrzlich ergangenen Urteilen die These aufgestellt, dass unternehmerische T\u00e4tigkeit einer gelebten Verfassungspraxis entspreche (Urteile Sachversicherungsmonopole in den Kantonen Glarus und Bern sowie Urteil Switchplus). Angesichts dieser Rechtstradition m\u00fcsse der Gesetzgeber ausdr\u00fccklich verbieten, wenn sich staatliche Monopole nicht in privatwirtschaftlichen Bereichen engagieren d\u00fcrfen. Das Bundesgericht pl\u00e4diert sogar ausdr\u00fccklich f\u00fcr den \"Wettbewerb der Systeme (zwischen Staats- und Privatunternehmen)\" und erwartet sich davon eine \"erw\u00fcnschte disziplinierende Wirkung\". F\u00fcr korrekten Wettbewerb sei danach die Wettbewerbsbeh\u00f6rde zust\u00e4ndig.</p><p>Damit bet\u00e4tigt sich das Bundesgericht wirtschaftspolitisch und rechtsentwickelnd und schafft ein Ungleichgewicht zwischen Staat und Privatwirtschaft, legt Zust\u00e4ndigkeiten fest und erkl\u00e4rt sich zum Verfassungsgericht.</p><p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur bestehenden Gerichtspraxis, welche es staatlichen Monopolbetrieben erlaubt, privatwirtschaftliche Unternehmen durch die Ausdehnung ihres T\u00e4tigkeitsgebietes zu konkurrenzieren?</p><p>2. Mit welchen gesetzgeberischen Massnahmen will er die Aufrechterhaltung der liberalen Wirtschaftsfreiheit sicherstellen?</p><p>3. Haben diese Urteile Einfluss auf die aktuell in Revision befindliche Kartellgesetzgebung?</p><p>4. Wie wird eine Koordination zwischen Beh\u00f6rden, Aufsicht (Finma) und Wettbewerbskommission aufrechterhalten, damit der freie Wettbewerb garantiert bleibt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie der Interpellant selber ausf\u00fchrt, ist das T\u00e4tigwerden staatlicher Unternehmen in Wettbewerbsm\u00e4rkten an das Erfordernis eines gen\u00fcgenden \u00f6ffentlichen Interesses und einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage gebunden. Das Bundesgericht ist daf\u00fcr kritisiert worden, dass es in den angef\u00fchrten Urteilen die Schwelle f\u00fcr das Vorliegen eines \u00f6ffentlichen Interesses tief angesetzt hat. Das Bundesgericht konnte so aber vermeiden, einer Reihe von wirtschaftlichen Aktivit\u00e4ten von \u00f6ffentlichen Unternehmen die Verfassungsgrundlage zu entziehen. H\u00e4tte es hier interveniert, w\u00e4re es wohl kritisiert worden, unberechtigt wirtschaftspolitisch und rechtsentwickelnd zu handeln. Nach dem Bundesgerichtsurteil muss der Gesetzgeber indes verst\u00e4rkt daf\u00fcr sorgen, dass Wettbewerber in M\u00e4rkten mit staatlichen Anbietern gleich behandelt werden.</p><p>2. Seit dem Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung in den Neunzigerjahren sind in vielen Wirtschaftssektoren - allen voran im Infrastrukturbereich - Monopolstellungen aufgehoben oder eingeschr\u00e4nkt worden. Weiterhin geht die Schweiz bei der Aufhebung von Monopolstellungen in verschiedenen M\u00e4rkten jedoch nicht so weit, wie es den Vorgaben der EU f\u00fcr ihre Mitgliedl\u00e4nder entspricht. So liess sich die Aufhebung des Monopols f\u00fcr Postsendungen bis 50 Gramm bisher nicht durchsetzen, obwohl der Bundesrat dies beantragt hatte. Der Bundesrat wird aber seine Bestrebungen fortsetzen, den Wettbewerb dort zum Spielen zu bringen, wo er funktionieren kann. Einzur\u00e4umen ist, dass nach den Erhebungen der OECD der Stand der Privatisierungen in der Schweiz weiterhin eher dem Stand in lateinischen L\u00e4ndern als jenem in angels\u00e4chsischen L\u00e4ndern entspricht. Verbindet man Markt\u00f6ffnungen nicht mit Privatisierungen, werden die in der Interpellation angesprochenen Situationen indes zwangsl\u00e4ufig h\u00e4ufiger. Die politischen Schwierigkeiten einer vermehrten Privatisierung und damit einer verst\u00e4rkten Ann\u00e4herung an eine liberale Wirtschaftsordnung sind allerdings nicht zu verkennen.</p><p>3. Die aktuell in Revision befindliche Kartellgesetzgebung ist mit unterschiedlichen Themen bereits reich befrachtet. Die Frage der vorbehaltenen Vorschriften nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 KG ist deshalb nicht Gegenstand der Reform. Nach diesem Artikel ist das KG nicht anwendbar, wenn Vorschriften eine staatliche Markt- oder Preisordnung begr\u00fcnden oder einzelne Unternehmen zur Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben mit besonderen Rechten ausstatten. Umgekehrt k\u00f6nnen Verwaltungseinheiten unter das KG fallen, wenn sie sich in Wettbewerbsm\u00e4rkten bet\u00e4tigen. Wie gross dieser Bereich ist, h\u00e4ngt nicht vom KG ab, sondern von den \u00f6ffentlichen Interessen, die Bund, Kantone und Gemeinden auch in Wettbewerbsm\u00e4rkten durch eine eigene wirtschaftliche Bet\u00e4tigung wahrnehmen wollen. Das Urteil in Sachen Sachversicherungsmonopol im Kanton Glarus weist darauf hin, dass das Bundesparlament bei der Gew\u00e4hrleistung kantonaler Verfassungen den Aspekt der zugelassenen T\u00e4tigkeiten kantonaler und kommunaler Monopolanbieter in Wettbewerbsm\u00e4rkten kritischer w\u00fcrdigen k\u00f6nnte. Das Urteil in diesem Fall war davon gepr\u00e4gt, dass das Bundesgericht gem\u00e4ss seiner st\u00e4ndigen Praxis im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle Bestimmungen, die dem Staat wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten erlauben, nur dahingehend pr\u00fcft, ob sie grunds\u00e4tzlich verfassungskonform umgesetzt werden k\u00f6nnen. Aus dieser Pr\u00fcfung hat das Bundesgericht dann das Quersubventionierungsverbot abgeleitet. Enger wird die Pr\u00fcfung nur im konkreten Anwendungsfall oder wenn die Bestimmungen Grundfreiheiten einschr\u00e4nken, also beispielsweise Monopole einrichten.</p><p>4. Zwei der drei kritisierten F\u00e4lle zeigen, dass die Koordination unter staatlichen Stellen funktioniert. In Sachen privatwirtschaftlicher Bet\u00e4tigung eines Sachversicherungsmonopols machte die Wettbewerbskommission dem Kanton Bern die Auflage, rechtlich verselbstst\u00e4ndigte T\u00f6chter f\u00fcr den privatwirtschaftlichen Bereich zu bilden. Angesichts solcher Vorkehren w\u00e4re es nicht zweckm\u00e4ssig, wenn die Finma als Aufsichtsbeh\u00f6rde bei der Zulassung dieser Gesellschaften f\u00fcr den privatwirtschaftlichen Bereich erneut eine ordnungs- und wettbewerbspolitische Beurteilung vornehmen w\u00fcrde. Zwischen der Wettbewerbskommission und der Finma fanden aber Gespr\u00e4che statt. Im Fall Switch \u00fcbertrug die Beh\u00f6rde die Regelung der Vergabe von Internet-Adressen aus historischen Gr\u00fcnden einer privaten Stiftung, verbunden mit strengen Auflagen an diese Stiftung, welche vom Bundesverwaltungsgericht gesch\u00fctzt wurden. Das Bakom, das die Aufgaben\u00fcbertragung vornahm, wirkte somit durchaus im Sinne des Wettbewerbs und damit der Aufgabe der Wettbewerbsbeh\u00f6rde, mit welcher es sich auch regelm\u00e4ssig austauscht. Zum grunds\u00e4tzlichen und - wie dieser Fall offenlegt - wettbewerbspolitisch potenziell problematischen Aspekt der Einsetzung privater Tr\u00e4gerschaften f\u00fcr die Wahrnehmung \u00f6ffentlicher Aufgaben \u00e4ussert sich dieses Bundesgerichtsurteil nicht. Es korrigierte das Bundesverwaltungsgerichtsurteil nur bez\u00fcglich der einen Auflage, die von der Stiftung Switch noch an die h\u00f6chste Instanz weitergezogen wurde. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352246400000)\/","SubmittedBy":"Hutter Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1401926400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110377727)\/","SubmissionDate":"\/Date(1347408000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}