{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123689,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123689,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3689","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Druck auf den Schweizer Finanzplatz und unser Steuersystem","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Gebaren, welches der Bundesrat zur \"Verteidigung\" des Schweizer Finanzplatzes und des souver\u00e4nen Steuersystems an den Tag legt, l\u00e4sst verschiedene Fragen offen. Um nicht weiter dem Druck aus dem Ausland nachgeben zu m\u00fcssen, ist eine klare und koh\u00e4rente Gegenstrategie gefordert. Daher ist eine dringliche Debatte zu diesem Thema unumg\u00e4nglich. Folgende Fragen sind dabei zu kl\u00e4ren:</p><p>1. Warum hat der Bundesrat die Folgen seines Entscheides zur Erm\u00f6glichung der Lieferung von Bankmitarbeiterdaten an die USA nicht mit vertieften Abkl\u00e4rungen im Vorfeld untersucht? Hat es den Bundesrat nicht interessiert, wer alles von seinem Entscheid betroffen sein w\u00fcrde und was die Folgen f\u00fcr diese Personen sein w\u00fcrden? Wie hat sich der Bundesrat gegen\u00fcber den involvierten Banken verhalten? Hat er sie explizit dazu aufgefordert, nach seinem Entscheid die Mitarbeiterdaten auch effektiv zu liefern?</p><p>2. Ist er gewillt, zentrale rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze wie das R\u00fcckwirkungsverbot auf alle Doppelbesteuerungsabkommen und deren Umsetzung im schweizerischen Recht anzuwenden?</p><p>3. Ist er gewillt, das Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland bei Verst\u00f6ssen gegen den Vertragstext (z. B. beim fortgesetzten Kauf von Bankdaten) zu k\u00fcndigen?</p><p>4. Mit welchen weiteren L\u00e4ndern strebt der Bundesrat derzeit Abgeltungssteuerabkommen an?</p><p>5. Wie sch\u00e4tzt er die Folgen der franz\u00f6sischen Finanztransaktionssteuer f\u00fcr die Schweiz ein, vor allem in Bezug auf den administrativen und finanziellen Mehraufwand, welcher dem Finanzsektor und dem Bund daraus erwachsen d\u00fcrften?</p><p>6. Wie sch\u00e4tzt er die Folgen f\u00fcr die Schweiz und die betroffenen nat\u00fcrlichen und juristischen Personen ein, falls es zur bereits paraphierten Revision des Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich kommt?</p><p>7. Wie gedenkt er dem Druck der EU und der OECD auf die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz zu begegnen? Beabsichtigt der Bundesrat den Forderungen vonseiten EU und OECD bez\u00fcglich gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften einseitig nachzugeben? Welche Gegenforderungen stellt die Schweiz? Ist er gewillt, das \"Holdingprivileg\" (zur Vermeidung von Mehrfachsteuerbelastungen von Holdinggesellschaften) auch in Zukunft aufrechtzuerhalten?</p><p>8. Wie gedenkt er im Zusammenhang mit dem Dialog mit der EU \u00fcber Unternehmenssteuerregimes konkret die Konkurrenzf\u00e4higkeit der Schweiz in Bezug auf die Unternehmensbesteuerung sicherzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die vom Bundesrat im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeit erteilte Bewilligung nach Artikel\u00a0271 Ziffer 1 StGB stellt sicher, dass die von US-Verfahren betroffenen Banken ihre Parteirechte wahren k\u00f6nnen, ohne den Straftatbestand der verbotenen Handlungen f\u00fcr einen fremden Staat zu erf\u00fcllen. Die Bewilligung des Bundesrats bildet daf\u00fcr eine Grundlage, schafft aber keinen Freibrief f\u00fcr Daten\u00fcbermittlungen in die USA. Mit der Erteilung der Bewilligung hat der Bundesrat die Banken weder explizit noch implizit zur Datenlieferung aufgefordert. Bei der konkreten Daten\u00fcbergabe haben die Banken das geltende schweizerische Recht zu beachten. Sie tragen f\u00fcr ihr Vorgehen die rechtliche Verantwortung, insbesondere auch gegen\u00fcber Mitarbeitern oder anderen Drittpersonen. Die von US-Verfahren betroffenen Banken wurden hier\u00fcber in Kenntnis gesetzt. Der Bundesrat wird von den Banken nicht informiert, ob und welche Daten \u00fcbermittelt werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben an die Bundesverfassung und die dort verankerten rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tze gebunden. Dazu geh\u00f6rt auch das R\u00fcckwirkungsverbot. Zu unterscheiden ist zwischen inhaltlichen Bestimmungen, die nur auf k\u00fcnftige Sachverhalte zur Anwendung gelangen d\u00fcrfen, und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die grunds\u00e4tzlich auch auf Sachverhalte anwendbar sind, die sich vor dem Inkrafttreten der Verfahrensbestimmung verwirklicht haben. Das Steueramtshilfegesetz, welches verfahrensrechtliche Grundlagen schafft und inhaltlich auf bestehende staatsvertragliche Bestimmungen verweist, findet somit auch auf fr\u00fchere Sachverhalte Anwendung. Sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen f\u00fcr die von einem ausl\u00e4ndischen Ersuchen erfassten Zeitr\u00e4ume eine standardkonforme Amtshilfeklausel enth\u00e4lt, liegt grunds\u00e4tzlich keine inhaltliche R\u00fcckwirkung vor, weil die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Amtshilfeerteilung im relevanten Zeitraum bereits bestanden hat.</p><p>3. Das Abkommen mit Deutschland \u00fcber die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom 21. September 2011 ist noch nicht in Kraft, wird aber k\u00fcndbar sein. Sofern es dazu kommen sollte, dass der Partnerstaat dem Abkommen in schwerwiegender Weise zuwiderhandelt (beispielsweise durch den Kauf von entwendeten Bankdaten), m\u00fcsste die Schweiz dagegen einschreiten. Nach Abw\u00e4gung aller relevanten Umst\u00e4nde und der involvierten schweizerischen Interessen k\u00f6nnte der Bundesrat insbesondere eine f\u00f6rmliche Abmahnung an den Partnerstaat aussprechen oder, wenn keine Besserung der Situation zu erwarten w\u00e4re, das Abkommen k\u00fcndigen.</p><p>4. Der Bundesrat hat konkrete Gespr\u00e4che \u00fcber einen m\u00f6glichen Abschluss von Quellensteuerabkommen mit Griechenland und Italien angek\u00fcndigt. Sondierungen mit weiteren interessierten Staaten finden statt. Der Bundesrat wird informieren, wenn Verhandlungen mit weiteren Staaten aufgenommen werden sollen.</p><p>5. Die Finanztransaktionssteuer in Frankreich wirkt grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr Transaktionen mit Titeln von Unternehmen im franz\u00f6sischen Hoheitsgebiet. Finanzunternehmen in anderen Staaten wie beispielsweise der Schweiz k\u00f6nnen beim Handel mit solchen Titeln indirekt von der Steuer betroffen sein. Dies gilt umgekehrt aber etwa auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Finanzunternehmen, welche bei in der Schweiz gehandelten Titeln von der Stempelabgabe betroffen sind. Die neue franz\u00f6sische Steuer verteuert zwar den Handel mit den der Steuer unterliegenden franz\u00f6sischen Titeln, schafft aber, soweit bisher bekannt, keine unl\u00f6sbaren Probleme.</p><p>6. Frankreich hat die Schweiz wiederholt wissen lassen, dass es das bestehende bilaterale Erbschaftssteuerabkommen aus dem Jahre 1953 nicht l\u00e4nger aufrechterhalten will. Unterh\u00e4ndler beider Staaten haben deshalb in Verhandlungen ausgelotet, wie ein totalrevidiertes Erbschaftssteuerabkommen aussehen k\u00f6nnte, und das Ergebnis paraphiert. Das revidierte Abkommen w\u00fcrde Frankreich hinsichtlich in der Schweiz er\u00f6ffneter Erbg\u00e4nge und gegen\u00fcber in der Schweiz wohnhaften Personen im Vergleich zum heutigen Zustand umfangreichere Besteuerungsrechte er\u00f6ffnen, was Frankreich einfordert. Auf schweizerischer Seite b\u00f6te es Rechtsschutzmechanismen und eine Absicherung gegen zus\u00e4tzliche Ausweitungen von franz\u00f6sischen Steueranspr\u00fcchen (z. B. auf Grundlage der Nationalit\u00e4t). Ohne Abkommen w\u00e4re Frankreich in seinem steuerlichen Zugriff auf Erbschaften mit schweizerischem Bezug v\u00f6llig frei.</p><p>7. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 das Mandat zum Dialog mit der EU \u00fcber Unternehmenssteuerregimes verabschiedet. Dessen Zielsetzungen sind: erstens die Wahrung und Weiterentwicklung der steuerlichen Attraktivit\u00e4t des Unternehmensstandortes Schweiz, zweitens die F\u00f6rderung der internationalen Akzeptanz zentraler Merkmale der schweizerischen Steuerordnung und drittens die Sicherstellung ausreichender Einnahmen f\u00fcr Bund, Kantone und Gemeinden zur Finanzierung staatlicher T\u00e4tigkeiten. Der Dialog fokussiert auf Regimes, die in- und ausl\u00e4ndische Ertr\u00e4ge unterschiedlich behandeln, sowie (entsprechend den schweizerischen Gegenforderungen) auf steuerliche Abwehrmassnahmen, die sich f\u00fcr die Schweiz in unvorteilhafter oder diskriminierender Weise auswirken k\u00f6nnen. Demgegen\u00fcber gilt das Prinzip der Vermeidung der steuerlichen Mehrfachbelastung von Holding- und Beteiligungsertr\u00e4gen auch innerhalb der EU und ist grunds\u00e4tzlich nicht infrage gestellt. In der OECD finden Gespr\u00e4che mit teilweise vergleichbaren Inhalten statt.</p><p>8. Es wurde ein Projekt gestartet, welches die Ausarbeitung unternehmenssteuerlicher Reformvorschl\u00e4ge in Koordination mit dem Gang des Dialogs mit der EU zum Gegenstand hat. Einbezogen werden auch die finanzpolitischen Implikationen auf Bund und Kantone. Der Leitungssauschuss unter dem Vorsitz der Vorsteherin EFD umfasst die zust\u00e4ndigen Amtsdirektoren und politische Vertreter der Kantone, der technische Steuerungsausschuss gruppiert leitende steuerliche Fachleute des Bundes und der Kantone. Die konkreten Arbeiten richten sich an den drei unter Ziffer 7 genannten Zielsetzungen des Bundesrates aus. Im Rahmen der Projektorganisation werden auch Beitr\u00e4ge interessierter Kreise insbesondere aus Wirtschaft und Wissenschaft eingeholt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1348185600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348704000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538314427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1347408000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}