{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123725,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123725,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3725","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Akute Bedrohung des Schweizer Laubholzbestandes durch den asiatischen Laubholzbockk\u00e4fer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der asiatische Laubholzbockk\u00e4fer (ALB) ist in Ostasien beheimatet. Er bef\u00e4llt dort eine Vielzahl von Laubholzbaumarten. Bedauerlicherweise wurden in den vergangenen Jahren zum Teil Transportpaletten und Verpackungsholz aus befallenem Holz hergestellt und in alle Welt versandt. Seit 2001 ist bekannt, dass der K\u00e4fer auch in die Schweiz eingeschleppt wurde. Im Gegensatz zu seinem urspr\u00fcnglichen Verbreitungsgebiet ist das Tier als Neozoon nicht auf bestimmte Wirtsarten spezialisiert, sondern bef\u00e4llt alle Laubb\u00e4ume und damit auch viele wirtschaftlich genutzte Best\u00e4nde wie W\u00e4lder und Obstb\u00e4ume. Wegen dieses unspezifischen Frasses wird der K\u00e4fer in den neu besiedelten Gebieten zu einem ernstzunehmenden Problem f\u00fcr das \u00d6kosystem. In Winterthur mussten 2012 notfallm\u00e4ssig \u00fcber sechzig B\u00e4ume gef\u00e4llt werden. Das Winterthurer Vorkommnis zeigt, dass der ALB-Befall wesentlich dramatischer ist als urspr\u00fcnglich angenommen; es wurden mehrere hundert Tiere in allen Entwicklungsstadien entdeckt. Im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen stelle ich folgende Fragen:</p><p>Import</p><p>1. H\u00e4lt der Bundesrat die Importbestimmungen und die Grenzkontrollen zur Abwehr des ALB f\u00fcr ausreichend?</p><p>2. Kann verf\u00fcgt werden, dass f\u00fcr den Import von Waren aus China keinerlei Paletten oder Verpackungsmaterialien aus Holz mehr verwendet werden d\u00fcrfen?</p><p>3. Werden die inl\u00e4ndischen Steinimporteure, welche Natursteine aus China importieren, erfasst, und wird ihr Warenfluss kontrolliert?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bund die importierten Pflanzen besser zu kontrollieren?</p><p>5. L\u00e4sst sich der Import der am meisten gef\u00e4hrdeten Arten (Ahorne, Bonsai-Pflanzen) einschr\u00e4nken?</p><p>6. Was gedenkt der Bund gegen die Einfuhr des \u00e4hnlich aggressiven Zitrusbockk\u00e4fers zu tun? Dieser K\u00e4fer ist in Norditalien, dem Standort vieler Baumschulen, aktiv. Er wurde in anderen L\u00e4ndern wiederholt mit eingef\u00fchrten Pflanzen eingeschleppt.</p><p>Monitoring/Bek\u00e4mpfung</p><p>1. Werden die Kontrollfl\u00e4chen ausgedehnt und aktualisiert?</p><p>2. Werden die ALB-Befallsorte der Vergangenheit nachkontrolliert?</p><p>3. Werden bei einem starken Befall von ALB die betroffenen Best\u00e4nde gerodet?</p><p>4. Wie beteiligt sich der Bund an den Aufwendungen der ALB-Bek\u00e4mpfungsmassnahmen?</p><p>Ausbildung</p><p>Was gedenkt der Bund zur Beschleunigung der Ausbildung von Baumkontrolleuren, Baumsteigern und Suchhunden zu tun?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Asiatische Laubholzbockk\u00e4fer (ALB) wurde 2001 zum ersten Mal in Europa in \u00d6sterreich festgestellt. Die ersten Meldungen in der Schweiz lagen 2011 vor.</p><p>Import</p><p>1./3. Der Bundesrat h\u00e4lt die Importbestimmungen (Art. 7 bis 19) der Pflanzenschutzverordnung vom 27. Oktober 2010 (PSV; SR 916.20) im Moment f\u00fcr ausreichend. Sie sind mit den Pflanzenschutzbestimmungen der EU harmonisiert. Die Einfuhrkontrollen wurden bereits vor 2011, dem ersten Auftreten des ALB in der Schweiz, verst\u00e4rkt. Zudem hat der Eidgen\u00f6ssische Pflanzenschutzdienst (EPSD) per Anfang Juli 2012 eine Allgemeinverf\u00fcgung erlassen zur Durchsetzung des geltenden ISPM-15-Standards (vgl. Art. 9 Abs. 2 PSV). Die Allgemeinverf\u00fcgung richtet sich an Importeure von Steinen und Steinprodukten. Das hat zur Folge, dass Lieferungen von Steinen und Steinprodukten mit Verpackungsholz aus Drittstaaten (L\u00e4nder ausserhalb der EU) der Meldepflicht unterstehen und durch den EPSD kontrolliert werden, bevor sie am Markt weiterverbreitet werden k\u00f6nnen. Auf den 1. Januar 2013 wird eine Ausdehnung der Meldepflicht auf weitere Importe mit Holzverpackungen gepr\u00fcft.</p><p>2. F\u00fcr die Verpackung von sehr schweren Handelsg\u00fctern (Steine, Metalle, grosse Maschinen usw.) ist Massivholz aufgrund der grossen Belastbarkeit immer noch erste Wahl. Ein Importverbot w\u00e4re rechtlich und handelspolitisch nur schwer umsetzbar und ein von der EU losgel\u00f6stes Vorgehen nicht sinnvoll. Viel wichtiger erscheint dem Bundesrat daher die Durchsetzung der bestehenden Pflanzenschutzbestimmungen, wie etwa eine korrekte thermische oder chemische Behandlung und Kennzeichnung des Verpackungsmaterials aus Holz (ISPM-15-Standard, siehe oben).</p><p>4./5./6. Der ALB wird prim\u00e4r mit Verpackungsholz und anderem Massivholz, der verwandte Citrusbockk\u00e4fer (CLB) hingegen mit Pflanzen (Ahorn und andere Laubbaumarten, Topfpflanzen, Bonsais) verschleppt. Die Einfuhr von Ahornen aus China war in der Schweiz und in der EU von 2010 bis 2012 verboten. Nach der Pr\u00fcfung der Situation in China haben die EU und die Schweiz das Importverbot wieder aufgehoben. Da aber auch der CLB ein sehr hohes Schadpotenzial aufweist, dr\u00e4ngen sich auch hier verst\u00e4rkte, regelm\u00e4ssige Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen und bei Baumschulen auf. Entsprechende Massnahmen sind gem\u00e4ss der Verordnung des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft vom 25. Februar 2004 \u00fcber vor\u00fcbergehende Pflanzenschutzmassnahmen (SR 916.202.1) in Ausarbeitung. Daneben ist die Durchsetzung des bestehenden Pflanzenpasssystems gem\u00e4ss den Artikeln 8, 25 und 36 in Verbindung mit Anhang 9 PSV eine wichtige Massnahme.</p><p>Monitoring / Bek\u00e4mpfung</p><p>1. Die abgegrenzten Fl\u00e4chen (Befallsherd, Fokus- und Pufferzonen) m\u00fcssen bei zus\u00e4tzlichem Befall ausgedehnt und aktualisiert werden. Zudem m\u00fcssen die vorgeschriebenen \u00dcberwachungs- und Bek\u00e4mpfungsmassnahmen von den Kantonen gem\u00e4ss Richtlinie des Bundes umgesetzt werden (Tilgung, pr\u00e4ventive F\u00e4llung von Wirtsb\u00e4umen usw.). Diese Richtlinie wird vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen zurzeit erarbeitet und liegt als Entwurf vor. Sie soll auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin werden die Massnahmen gegen\u00fcber den betroffenen Kantonen im Einzelfall verf\u00fcgt.</p><p>2. Ein abgegrenztes Gebiet gilt als befallsfrei, wenn mindestens vier Jahre (zwei K\u00e4fer-Entwicklungszyklen) nach Feststellung des K\u00e4ferbefalls kein weiterer Befall ermittelt werden konnte. Folglich muss ein Befallsherd mindestens vier Jahre kontrolliert werden.</p><p>3. Prinzipiell wird die Tilgung des Befallsherdes angestrebt, was das \u00fcbliche Vorgehen in Europa aufgrund der Vorgaben der European Plant Protection Organisation darstellt. Im Einzelfall wird aber zusammen mit den Kantonen eine G\u00fcterabw\u00e4gung vorgenommen.</p><p>4. Zurzeit hat der Bund gem\u00e4ss Artikel\u00a037 des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0) nur bei Bek\u00e4mpfungsmassnahmen im Schutzwald die M\u00f6glichkeit, finanzielle Unterst\u00fctzung zu leisten. F\u00fcr die Unterst\u00fctzung ausserhalb des Schutzwaldes fehlt eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat am 14. September 2012 das UVEK (Bafu) beauftragt, innerhalb von zw\u00f6lf Monaten eine Vernehmlassungsvorlage mit dem Schwerpunkt \"Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes\" auszuarbeiten. Die Mittel f\u00fcr Monitoring und Diagnosezwecke sollen ab 2014 um 2 Millionen Franken pro Jahr erh\u00f6ht werden.</p><p>Ausbildung</p><p>Die Ausbildung der Kontrolleure (Baumsteiger) wird heute vom Bund finanziert und diejenige von Suchhunden der Rettungshundeorganisation finanziell unterst\u00fctzt. Bisher sind \u00fcber 70 Baumsteiger aus verschiedenen Kantonen ausgebildet worden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352851200000)\/","SubmittedBy":"Flach Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485428327)\/","SubmissionDate":"\/Date(1347926400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}