{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123741,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123741,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3741","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sorgfaltspr\u00fcfung f\u00fcr Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die mit Schweizer Unterst\u00fctzung erarbeitete OECD-Guidance von allen betroffenen Schweizer Firmen umgesetzt wird?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er bez\u00fcglich jener Firmen zu treffen, die nicht willens sind, freiwillige Massnahmen zu ergreifen?</p><p>3. Wird er einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1952 und der OECD-Guidance lancieren?</p><p>4. Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien unterstreicht die Verantwortung von Heimatstaaten, ihre Regulierung auf L\u00fccken zu pr\u00fcfen und ihren Unternehmen gegebenenfalls Sorgfaltspr\u00fcfungen vorzuschreiben. Wie f\u00fchrt der Bundesrat diese Pr\u00fcfung durch?</p><p>5. Welche Staaten oder Regionen stuft er als Hochrisiko- und Konfliktgebiete ein? Nach welchen Kriterien? Werden dort von Schweizer Firmen Konfliktmineralien abgebaut, gehandelt, finanziert oder verarbeitet werden? Wenn ja, in welchem Umfang?</p>","ReasonText":"<p>Menschenrechtliche Sorgfaltspr\u00fcfungen sind gem\u00e4ss den Uno-Leitlinien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte eine zentrale Massnahme zur Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren. Prinzip Nr. 7 betont die besondere Wichtigkeit solcher Sorgfaltspr\u00fcfungen in Konfliktgebieten.</p><p>Auch der Bundesrat h\u00e4lt zur Interpellation 12.3517 fest, dass von multinationalen Unternehmen die Wahrnehmung \"besonderer Sorgfaltspflichten\" erwartet wird, \"insbesondere in L\u00e4ndern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet, oder in Konfliktgebieten\". Und er pr\u00e4zisiert zur Interpellation 12.3449: \"Konkret bedeutet dies, dass die Unternehmen eine allgemeine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) f\u00fcr ihre Tochtergesellschaft haben, welche negative Auswirkungen ihrer T\u00e4tigkeit beispielsweise auf die Umwelt, Menschenrechte oder Arbeitsrechte identifiziert, verhindert oder zumindest abschw\u00e4cht.\"</p><p>Der Uno-Sicherheitsrat (Resolution 1952) und die OECD (Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas) schaffen daf\u00fcr einen konsistenten internationalen Verfahrensstandard.</p><p>Die OECD-Guidance wird zunehmend gesetzlich verankert: Die USA haben Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu Dodd-Frank Section 1502 (Conflict Minerals) erlassen. Die EU-Kommission stellte im Januar 2012 in Aussicht, Wege zu mehr Lieferketten-Transparenz und zur F\u00f6rderung der OECD-Guidance zu pr\u00fcfen. Die Demokratische Republik Kongo hat im Februar 2012 Sorgfaltspr\u00fcfungen gesetzlich verankert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung fr\u00fcherer parlamentarischer Anfragen, beispielsweise der Interpellation Sommaruga Carlo 12.3517, festgehalten, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich Rohstoffunternehmen, den nationalen Gesetzen der Schweiz und aller Staaten, in welchen sie t\u00e4tig sind, unterstellt sind. Insbesondere in L\u00e4ndern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet, und in Konfliktgebieten wird von multinationalen Unternehmen zudem erwartet, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung (Corporate Social Responsibility, CSR) besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. </p><p>1. Die OECD-Guidance ist eine Anleitung der OECD zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Rohstoff-Lieferkette (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas). Das Seco beteiligte sich finanziell und mit der Bereitstellung eines Experten an der Ausarbeitung der OECD-Guidance und unterst\u00fctzt weiterhin deren Umsetzung und weitere Bekanntmachung. Allein der Umstand, dass diese Guidance und ihre Anh\u00e4nge im Rahmen eines Mehrparteiendialogs mit der aktiven Beteiligung zahlreicher Unternehmen (u. a. aus der Schweiz) ausgearbeitet wurde, hat dazu beigetragen, dass der Kenntnisstand \u00fcber das Instrument bei den Unternehmen gross ist. Weitere Mehrparteientreffen der OECD zur Umsetzung der OECD-Guidance fanden im November 2011 und Mai 2012 statt, das n\u00e4chste ist im November 2012 geplant. Der Dialog wird auch in der Schweiz weitergef\u00fchrt, und die Guidance ist bereits auf der Website des Seco aufgeschaltet. </p><p>2. Die OECD-Guidance stellt eine Anleitung dar, wie Unternehmen der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung nachkommen k\u00f6nnen. Die Schweiz unterst\u00fctzt in der OECD den Austausch der Unternehmen \u00fcber die Umsetzung der OECD-Guidance. Die OECD-Guidance wird in Zukunft ausserdem denjenigen Unternehmen dienen, welche in bestimmten Staaten zu einer umfassenden Abkl\u00e4rung der Herkunft ihrer Produkte aus dem Rohstoffabbau gesetzlich verpflichtet werden. Die OECD-Guidance hat jedoch einen freiwilligen Charakter. </p><p>3. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates S/RES/1952 (2010) bezieht sich ausschliesslich auf die Situation in der Demokratischen Republik Kongo, der entsprechende Expertenbericht S/2010/596 nimmt jedoch auch Bezug auf die OECD-Guidance. Die laufenden Aktionen werden in den Antworten auf die Fragen 1 und 4 erw\u00e4hnt.</p><p>4. Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte macht folgende Aussage: Staaten sollen angesichts des erh\u00f6hten Risikos f\u00fcr Menschenrechtsverletzungen in Konfliktzonen einen Beitrag leisten, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die in diesem Kontext operieren, nicht in solche Verletzungen involviert sind. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte seit Jahren aufmerksam und \u00fcberpr\u00fcft sein Handeln laufend vor dem Hintergrund der entsprechenden v\u00f6lkerrechtlichen Pflichten und Praktiken. Stellt er Handlungsbedarf fest, ergreift er - wenn m\u00f6glich in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft - die n\u00f6tigen Massnahmen. Als Beispiel kann etwa die aktive Rolle der Schweiz im Kimberley-Prozess dienen, der verhindern hilft, dass sogenannte Konfliktdiamanten auf legale M\u00e4rkte gelangen. Ein anderes Beispiel ist der Gesetzentwurf zur Regelung der Dienstleistungen privater Sicherheitsfirmen, welcher vorsieht, dass im Ausland t\u00e4tige Sicherheitsfirmen mit Sitz in der Schweiz den internationalen Verhaltenskodex (International Code of Conduct for Private Security Service Providers) unterzeichnen m\u00fcssen. Zusammen mit ihrer Unterst\u00fctzung der OECD-Guidance oder auch der Voluntary Principles for Security and Human Rights stellen diese Aktionen konkrete Beispiele f\u00fcr das Engagement der Schweiz im Sinne von Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien dar. Wie in der Antwort auf das Postulat von Graffenried 12.3503 erw\u00e4hnt, hat der Bund einen Mehrparteiendialog lanciert, um seine Aktivit\u00e4ten zur Umsetzung der Uno-Leitlinien auch mit verwaltungsexternen Akteuren (insbesondere aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft) zu diskutieren. </p><p>5. Die Klassifizierung von Staaten oder Regionen als Hochrisiko- oder Konfliktgebiete, welche eine vertiefte Sorgfaltspflicht beim Rohstoffabbau erfordern, wurde im Rahmen der OECD eingehend diskutiert. Eine offizielle Liste solcher Gebiete ist jedoch aus praktischen und politischen Gr\u00fcnden schwer realisierbar. Der Bundesrat verfolgt dennoch die Situation in Hochrisiko- oder Konfliktgebieten und erwartet von Schweizer Unternehmen, dass sie in diesen Gebieten eine erh\u00f6hte Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen oder einer indirekten Unterst\u00fctzung der Konflikte treffen, indem sie beispielsweise die Massnahmen der OECD-Guidance anwenden. Es liegt an den Unternehmen, die Verantwortung f\u00fcr ihre Aktivit\u00e4ten in einer bestimmten Region zu bewerten, beispielsweise in Zusammenarbeit mit ihren Verb\u00e4nden. So hat etwa der World Gold Council einen Leitfaden entwickelt, welcher verschiedene Kriterien auflistet (u. a. das Bestehen regionaler oder von Uno-Sanktionen), die eine gr\u00f6ssere Sorgfaltspflicht erwarten lassen. Angesichts der Schwierigkeit, die Anzahl und Grenzen von Risikoregionen zu definieren, bestehen auch keine Daten \u00fcber den Abbau, die Verarbeitung, den Handel und die Finanzierung von Rohstoffaktivit\u00e4ten in diesen Gebieten. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352246400000)\/","SubmittedBy":"Wyss Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763111198170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348099200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}