{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123755,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123755,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3755","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Finanzielle Notlage von Gewaltopfern verhindern. Schaffung eines nationalen Fonds","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament innerhalb von sechs Monaten nach Annahme dieser Motion eine Botschaft \u00fcber die finanzielle Notlage von Opfern schwerer Gewalt zu unterbreiten.</p><p>In dieser Botschaft muss zwingend ber\u00fccksichtigt werden:</p><p>1. Erfahrungen mit dem bisherigen Opferhilfegesetz.</p><p>2. Varianten einer Einrichtung eines nationalen Fonds zum Schutz finanzieller Notlagen von Opfern schwerer Gewalt.</p><p>3. Varianten zur gr\u00f6sseren Einflussnahme auf T\u00e4ter, den materiellen Schaden der Opfer zu begleichen.</p>","ReasonText":"<p>Die Folgen von Gewalttaten k\u00f6nnen \u00e4usserst entscheidend f\u00fcr das weitere Leben der Opfer sein. Ein wirksamer Opferschutz hat daher die Aufgabe, den Gewaltopfern die notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen. Gewalttaten werden als Unf\u00e4lle eingestuft, jedoch verf\u00fcgen nichterwerbst\u00e4tige Jugendliche \u00fcber keine obligatorische Unfallversicherungsdeckung noch \u00fcber eine Deckung bei einer Institution der beruflichen Vorsorge. Sie sind nur gegen Unfall bei der Krankenversicherung versichert. In F\u00e4llen, in denen die Haftpflichtversicherung keine Leistungen erbringt und der T\u00e4ter aufgrund von Mittellosigkeit den Schaden nicht oder nur zum Teil decken kann, kommt die Opferhilfe zur Anwendung. Die ist in ihren Grundz\u00fcgen aber nicht darauf ausgerichtet, eine vollst\u00e4ndige, lebenslange und unbedingte Entsch\u00e4digung des erlittenen Schadens zuzusichern. Kommt es zum Punkt, an dem die Krankenkasse Therapie- und Gesundheitskosten nicht mehr \u00fcbernimmt, ist dies \u00e4usserst stossend. Ein nationaler Fonds w\u00fcrde es diesen Opfern erm\u00f6glichen, auch weiterhin die notwendigen Therapien zu beziehen.</p><p>Die Schranke f\u00fcr die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Forderungen gegen\u00fcber Gewaltt\u00e4tern bilden neben einer Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche (Art. 60 bzw. 127 OR) vor allem die zum Schuldnerschutz bestehenden Regelungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Art. 92f.). Gewaltt\u00e4ter haben innerhalb dieser Schranken Schadenersatz zu leisten, jedoch nur, sofern das Verm\u00f6gen und Einkommen der T\u00e4ter nicht darunterf\u00e4llt. Gerade in F\u00e4llen, in denen mehr als zwei T\u00e4ter verwickelt sind, sollte es eine M\u00f6glichkeit geben, auf alle T\u00e4ter einzuwirken, auch wenn alle unter diese Schranken fallen. Zusammen k\u00f6nnten sie wenigstens den Beitrag eines Einzelnen \u00fcbernehmen, sodass dem Opfer eine monatliche Summe zur Verf\u00fcgung steht, die f\u00fcr anfallende Kosten eine tats\u00e4chliche St\u00fctze bietet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das totalrevidierte Bundesgesetz \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Es wird im Jahr 2016 einer zahlreiche Aspekte umfassenden Evaluation unterzogen. F\u00fcr den Vollzug des OHG sind die Kantone zust\u00e4ndig. Bis heute haben sie den Bundesrat auf keine besonderen Probleme aufgrund der Anwendung des revidierten OHG hingewiesen. Ohne den n\u00f6tigen Abstand w\u00e4re es zum heutigen Zeitpunkt verfr\u00fcht, das Gesetz zu beurteilen. Im \u00dcbrigen w\u00fcrde die in der Motion vorgesehene sehr kurze Frist nicht reichen, um verl\u00e4ssliche Daten zu erheben und seri\u00f6se L\u00f6sungen f\u00fcr ein so komplexes Problem vorzuschlagen.</p><p>Im schweizerischen Recht wird der Schutz der Opfer vor den finanziellen Folgen einer Straftat mit den Mitteln des Straf-, Zivil-, Sozial- sowie Privatversicherungsrechts und subsidi\u00e4r der Opferhilfe sichergestellt. An letzter Stelle greift die Sozialhilfe als Auffangsystem des schweizerischen Sozialwesens. Die Kombination der verschiedenen Massnahmen soll den Opfern von Straftaten ein Weiterleben unter finanziell w\u00fcrdigen Umst\u00e4nden erm\u00f6glichen. Davon abgesehen ist die Zahl der Gesuche um Entsch\u00e4digung nach dem OHG nicht sehr hoch (187 Gesuche im Jahr 2010, wobei der Median der Entsch\u00e4digung bei 3131 Franken lag).</p><p>Der Schutz des Existenzminimums (Art. 92f. des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs) des Straft\u00e4ters gilt grunds\u00e4tzlich absolut. Im Privatrecht besteht eine bew\u00e4hrte Regelung zur St\u00e4rkung der Stellung des Opfers in den - eher seltenen - F\u00e4llen, in denen die Straftat von mehreren T\u00e4tern begangen wurde. Das Opfer kann von jedem der Schuldner umfassenden Schadenersatz einklagen und sich gegebenenfalls allein an den Schuldner wenden, der zahlungsf\u00e4hig ist (Art. 50 und 143ff. des Obligationenrechts). Aus Sicht des Bundesrates besteht f\u00fcr das Opfer nach schweizerischer Rechtsordnung die M\u00f6glichkeit, Schadenersatz zu fordern und den (zahlungsf\u00e4higen) Straft\u00e4ter allenfalls zu zwingen, diesen zu leisten. Diese Regelung wird durch die Opferhilfe erg\u00e4nzt.</p><p>Eine L\u00f6sung f\u00fcr die mit der Motion angesprochenen Probleme m\u00fcsste in grossz\u00fcgiger bemessenen Leistungen gesucht werden, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherungen oder des OHG. Die blosse Schaffung eines Fonds zum Schutz finanzieller Notlagen von Opfern schwerer Gewalt w\u00fcrde noch zu keiner angemessenen L\u00f6sung f\u00fchren; seine Finanzierung m\u00fcsste sichergestellt werden. Zudem stellte ein nationaler Fonds einen Bruch mit dem geltenden, bew\u00e4hrten System des OHG dar. Aus diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat gegen die Schaffung eines nationalen Fonds f\u00fcr die Opfer schwerer Gewalt.</p><p>Soweit m\u00f6glich wird bei der Evaluation des OHG die finanzielle Situation der von den Straftaten am schwersten betroffenen Opfer ber\u00fccksichtigt. Je nach Ergebnis wird der Bundesrat die geeigneten Anpassungen vornehmen. Die Situation der Opfer l\u00e4sst sich allerdings nicht genau beurteilen. Viele zeigen die Straftat nicht an oder wenden sich nicht an eine Opferhilfe-Beratungsstelle und bleiben somit unbekannt; viele sind aus Furcht davor, ihre traumatischen Erlebnisse wieder wachzurufen, nicht bereit, ihren Fall n\u00e4her zu beschreiben. Zudem sind die Umst\u00e4nde bei jedem einzelnen Opfer anders.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352851200000)\/","SubmittedBy":"Hassler Hansj\u00f6rg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1402531200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530619543)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348099200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen"}}