{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123764,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123764,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3764","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Seri\u00f6se Erhebung der gesundheitlichen Auswirkungen von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen und Pestiziden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Forscher um Gilles-Eric S\u00e9ralini von der Universit\u00e4t Caen haben einen GVO (die gentechnisch ver\u00e4nderte Maissorte NK 603) und ein Pestizid (Roundup) auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit hin untersucht. Diese Studie ist umfassender und untersucht einen l\u00e4ngeren Zeitraum, als dies in bisherigen Studien von Gesundheitsbeh\u00f6rden, Regierungen, der Industrie und anderen Forscherinnen und Forschern der Fall war. </p><p>Die franz\u00f6sischen Forscher untersuchten w\u00e4hrend zwei Jahren an 200 Ratten \u00fcber 100 Parameter. Die extrem niedrigen Dosen, die sie verwendeten (11 Prozent GVO in der Nahrung und 0,1 ppb Roundup im Wasser) entsprechen der Konzentration der in Oberfl\u00e4chengew\u00e4ssern und im Trinkwasser gemessenen Werte. </p><p>Die beiden getesteten Produkte sind repr\u00e4sentativ:</p><p>1. Die gentechnisch ver\u00e4nderte Maissorte NK 603 ist - wie 80 Prozent der gentechnisch ver\u00e4nderten Nahrungsmittel - unempfindlich gegen Roundup, und</p><p>2. Roundup selbst ist das weltweit meistverwendete Pestizid.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass die Sterblichkeit sowohl bei der Einnahme des einen als auch bei der Einnahme des anderen Produktes erh\u00f6ht ist. Zudem konnten nichtlineare und geschlechterabh\u00e4ngige Auswirkungen auf das Hormonsystem festgestellt werden. </p><p>Die Weibchen haben t\u00f6dliche Brusttumore entwickelt, die M\u00e4nnchen litten unter Lebersch\u00e4den und Verdauungsproblemen und haben Nieren- und Hauttumore entwickelt. </p><p>Die Forschungsergebnisse geben Aufschluss \u00fcber die toxische Wirkung eines GVO und der am weitesten verbreiteten gentechnisch ver\u00e4nderten Eigenschaft, aber auch \u00fcber die toxische Wirkung eines extrem niedrig dosierten Pestizids. </p><p>Zudem machen sie auf die laxe Bewertung dieser Produkte durch die Gesundheitsbeh\u00f6rden und die Industrie aufmerksam und zeigen auf, dass im Rahmen des Forschungsprogrammes NFP 59 betreffend die Auswirkungen von gentechnisch ver\u00e4nderten Produkten auf die Gesundheit gepfuscht wurde und dass voreilige Schl\u00fcsse gezogen wurden. </p><p>Wir erlauben uns daher, den Bundesrat zu fragen, ob er angesichts dieser \u00e4usserst beunruhigenden Ergebnisse gedenkt:</p><p>1. die Zulassungen f\u00fcr GVO umgehend einer erneuten Pr\u00fcfung zu unterziehen;</p><p>2. vorzusehen, dass die Testzeit f\u00fcr s\u00e4mtliche f\u00fcr den Binnenmarkt bestimmten GVO von 90 Tagen auf zwei Jahre verl\u00e4ngert wird;</p><p>3. vorzusehen, dass f\u00fcr den Binnenmarkt bestimmte Pestizide zwei Jahre lang niedrig dosiert und in Zubereitungen getestet werden m\u00fcssen;</p><p>4. die von den Unternehmen durchgef\u00fchrten Tests zu ver\u00f6ffentlichen und ein Zweitgutachten einzuholen und k\u00fcnftig zu verlangen, dass die Tests unabh\u00e4ngig von den Herstellern durchgef\u00fchrt werden;</p><p>5. das NFP 59 so zu erweitern, dass auch die Auswirkungen von GVO und Pestiziden auf den Menschen erforscht werden, egal, ob die Organismen und Pestizide nun einzeln oder gemeinsam zur Anwendung kommen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Studie der Forschergruppe um Professor S\u00e9ralini, die unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Verabreichung von gentechnisch ver\u00e4ndertem Mais der Linie NK 603 an Ratten untersuchte, wurde international wissenschaftlichen Bewertungen unterzogen. In ersten kritischen Analysen der Studie durch Beh\u00f6rden verschiedener L\u00e4nder (z. B. Deutschland, Frankreich, Australien, Kanada usw.), namentlich auch der Europ\u00e4ischen Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (Efsa), wurden erhebliche L\u00fccken und M\u00e4ngel aufgezeigt. Die Schlussfolgerungen der Autoren wurden als nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die Beh\u00f6rden des Bundes k\u00f6nnen sich diesen Bewertungen anschliessen. Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Mais NK 603 ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht bewilligt. Nicht vermehrungsf\u00e4hige Pflanzenteile dieses Maises d\u00fcrfen jedoch als Futtermittel aufgrund eines vereinfachten Verfahrens in die Schweiz eingef\u00fchrt werden. Diese M\u00f6glichkeit wird zurzeit von der schweizerischen Futtermittelbranche nicht genutzt. Ein Gesuch um Bewilligung als Lebensmittel wurde eingereicht und ist in Bearbeitung. Die Beh\u00f6rden werden alle wissenschaftlichen Informationen, einschliesslich die Studie von S\u00e9ralini et al. und die wissenschaftliche Diskussion dieser Studie im Bewilligungsverfahren ber\u00fccksichtigen.</p><p>Aufgrund der Studie kann aber nicht auf eine generelle Gef\u00e4hrdung der Gesundheit oder der Umwelt durch in der Schweiz bereits bewilligte GVO geschlossen werden. Eine \u00dcberpr\u00fcfung der erteilten Bewilligungen ist deshalb nicht angezeigt.</p><p>2. Nach Vorgaben des Schweizer Rechts sind f\u00fcr eine Bewilligung von GVO-Erzeugnissen keine F\u00fctterungsversuche erforderlich. Auch in der EU sind gegenw\u00e4rtig keine F\u00fctterungsstudien vorgeschrieben. Die Europ\u00e4ische Kommission pr\u00fcft aber die Einf\u00fchrung einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung von F\u00fctterungsstudien von 90 Tagen Dauer. Diese Vorschrift soll auf drei Jahre befristet sein und w\u00e4hrend dieser Zeit durch ein begleitendes Forschungsprojekt auf ihren Nutzen untersucht werden. Falls diese Regelung in der EU eingef\u00fchrt wird, werden die zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes die Erkenntnisse des Forschungsprojektes und die Zweckm\u00e4ssigkeit einer \u00c4nderung unserer Gesetzgebung ebenfalls pr\u00fcfen.</p><p>In vielen F\u00e4llen werden jedoch bereits heute F\u00fctterungsversuche freiwillig durchgef\u00fchrt und die Resultate ver\u00f6ffentlicht. Die Beh\u00f6rden des Bundes nehmen solche Resultate selbstverst\u00e4ndlich zur Kenntnis und ber\u00fccksichtigen sie bei der Sicherheitsbewertung.</p><p>3. Die in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel (etwas mehr als 2000) sind verschiedene Formulierungen einer beschr\u00e4nkten Anzahl von Wirkstoffen. Diese Wirkstoffe werden alle nach international standardisierten Verfahren toxikologisch \u00fcberpr\u00fcft. Bei einer zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcfung aller daraus formulierten Pflanzenschutzmittel bei tiefen Dosen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, und der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten w\u00fcrde durch die geforderten Langzeitversuche nicht erh\u00f6ht. Weiter sind solche Langzeitversuche mit einer grossen Anzahl Versuchstiere aus Gr\u00fcnden des Tierschutzes nicht vertretbar.</p><p>4. Die Erkenntnisse aus vielen Studien betreffend Sicherheit von Erzeugnissen aus GVO werden schon heute in Fachzeitschriften publiziert und sind somit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Die Bewilligungsverfahren sind zudem vom \u00d6ffentlichkeitgesetz erfasst, und die Angaben, welche von den Gesuchstellern eingereicht werden, sind gem\u00e4ss diesem Gesetz \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Das Anliegen der Interpellanten, Zugang zu den Datengrundlagen zu erhalten, ist somit schon erf\u00fcllt. </p><p>Der Bundesrat sieht keine M\u00f6glichkeit, dem Anliegen, dass die notwendigen Studien nicht von den gesuchstellenden Firmen, sondern von anderen Institutionen ausgef\u00fchrt werden, nachzukommen. Die Dossiers f\u00fcr Zulassungsantr\u00e4ge in der EU werden gem\u00e4ss den Vorgaben der EU von den gesuchstellenden Firmen erarbeitet und in der Folge von den Gesundheitsbeh\u00f6rden bewertet. Diese Unterlagen werden auch in der Schweiz eingereicht und vor einer allf\u00e4lligen Bewilligung wiederum bewertet. </p><p>Eine Sonderregelung in der Schweiz, wie in der Interpellation vorgeschlagen, h\u00e4tte zur Folge, dass viele Versuche doppelt durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssten. Eine solche Vorschrift w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und w\u00fcrde den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten nicht erh\u00f6hen.</p><p>5. Der Schweizerische Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung konnte bei der Erstellung des Ausf\u00fchrungsplans des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 59 (NFP 59) \"Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen\" kein Forschungsprojekt ber\u00fccksichtigen, das sich mit den m\u00f6glichen Gesundheitsrisiken durch gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen oder Lebensmittel befasst, da kein solches Projekt die Auswahlkriterien des NFP 59 erf\u00fcllte. Das Programm ist abgeschlossen. Ausserhalb der NFP-Forschungsf\u00f6rderung haben die Forschenden weiterhin die M\u00f6glichkeit, entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der Normalf\u00f6rderung des Schweizerischen Nationalfonds einzureichen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354838400000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547383707)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348099200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}