{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123794,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123794,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3794","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verbesserung der Arbeitsmarktchancen \u00e4lterer Arbeitnehmer durch Massnahmen im BVG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass \u00e4ltere Arbeitnehmende bei einem Stellenwechsel bzw. bei der Stellensuche benachteiligt sind?</p><p>2. Teilt er den Eindruck, dass das BVG zu dieser Benachteiligung beitr\u00e4gt?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Ausweitung der bestehenden Zusch\u00fcsse wegen \"ung\u00fcnstiger Altersstruktur\" durch den Sicherheitsfonds BVG?</p><p>4. Ist er bereit, eine Senkung der Schwelle zur Zuschussberechtigung (von heute 14 Prozent z. B. auf 12 Prozent) zu pr\u00fcfen?</p><p>5. Welche weiteren Massnahmen gedenkt er zu treffen, um die Arbeitsmarktchancen \u00e4lterer Arbeitnehmender zu erh\u00f6hen?</p>","ReasonText":"<p>Die Schwierigkeiten \u00e4lterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt. Oft werden \u00e4ltere Bewerberinnen und Bewerber mit der Begr\u00fcndung der zu hohen Lohnkosten abgespeist. Unter die Lohnkosten fallen auch die Beitr\u00e4ge an das BVG, welche durch die gestaffelten Altersgutschriften mit dem Alter der Arbeitnehmenden ansteigen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Vorst\u00f6sse mit dem Ziel einer Vereinheitlichung oder Angleichung der Altersgutschriften eingereicht. Der Bundesrat hat eine solche Angleichung bzw. Vereinheitlichung stets abgelehnt (hohe Kosten, Berechtigung der heutigen L\u00f6sung usw.). Zudem wird darauf hingewiesen, dass die hohen Altersgutschriften nur als Vorwand dienten, wenn ein Arbeitgeber eine \u00e4ltere Person ohnehin nicht einstellen m\u00f6chte. Trotzdem ist das Problem nicht entkr\u00e4ftet. Der Unmut bei vielen betroffenen Arbeitnehmenden ist gross. Will man in Zukunft auf \u00e4ltere Arbeitnehmende setzen, sollten auch m\u00f6gliche Vorw\u00e4nde minimiert werden, mit welchen Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen werden.</p><p>Eine Massnahme der indirekten Entlastung der Arbeitgeber w\u00e4ren verst\u00e4rkte Zusch\u00fcsse wegen \"ung\u00fcnstiger Altersstruktur\". Bereits heute zahlt der Sicherheitsfonds BVG Zusch\u00fcsse an Vorsorgeeinrichtungen, soweit die Summe der Altersgutschriften bei einer Vorsorgeeinrichtung 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten L\u00f6hne \u00fcbersteigt (zurzeit etwa 100 Millionen Franken j\u00e4hrlich). Mit einer Herabsetzung dieser Prozentgrenze und somit einer weniger strengen Definition von \"ung\u00fcnstiger Altersstruktur\" k\u00f6nnte ein st\u00e4rkerer Ausgleich verankert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. \u00c4ltere Arbeitnehmende sind grunds\u00e4tzlich gut im Arbeitsmarkt integriert. Sie sind nicht h\u00e4ufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Alterskategorien. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag im Jahr 2011 bei den 50- bis 54-J\u00e4hrigen bei 2,4 Prozent. Diese Quote war somit tiefer als das gesamtschweizerische Mittel von 2,8 Prozent.</p><p>Es kann aber durchaus vorkommen, dass \u00e4ltere Arbeitnehmende Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden. Die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit nimmt mit steigendem Alter zu. 2011 lag der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei den 50- bis 64-J\u00e4hrigen bei 34,5 Prozent und bei den 15- bis 49-J\u00e4hrigen bei 15,6 Prozent (Quelle: Seco).</p><p>2. Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich mit der Thematik befasst. In seiner Antwort auf das Postulat Vitali 12.3731, \"Benachteiligungen im BVG abschaffen\", hat er bekr\u00e4ftigt, dass eine Neustaffelung der BVG-Altersgutschriften die Besch\u00e4ftigungsaussichten von \u00e4lteren Arbeitnehmenden nicht substanziell zu verbessern vermag. Die f\u00fcr die Anstellung von \u00e4lteren Arbeitnehmenden nachteiligen Faktoren lassen sich nur schwer erfassen. Tatsache ist jedoch, dass die BVG-Altersgutschriften nicht dazu geh\u00f6ren. Die meisten Arbeitnehmenden sind ausserdem zu Bedingungen versichert, die \u00fcber das vom BVG vorgeschriebene Minimum hinausgehen und eine mehr oder weniger ausgepr\u00e4gte Nivellierung der Beitr\u00e4ge vorsehen k\u00f6nnen. H\u00f6here Beitr\u00e4ge f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende sind indes durchaus gerechtfertigt, da diese in der Regel weniger Familienlasten zu tragen haben als J\u00fcngere.</p><p>3./4. Der Sicherheitsfonds BVG gew\u00e4hrt Zusch\u00fcsse aufgrund ung\u00fcnstiger Altersstruktur, soweit die Summe der Altersgutschriften 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten L\u00f6hne \u00fcbersteigt. W\u00fcrde der Grenzbetrag von 14 auf 12 Prozent gesenkt, z\u00f6ge dies gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen der Fondsleitung j\u00e4hrliche Mehrkosten von rund 450 Millionen Franken nach sich. Diese erheblichen Kosten m\u00fcssten gr\u00f6sstenteils die Versicherten tragen. Daraus w\u00fcrde sich eine Solidarit\u00e4t von j\u00fcngeren hin zu \u00e4lteren Versicherten ergeben, die nicht w\u00fcnschenswert ist. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten S\u00e4ule sieht einen solchen, aus materieller Sicht unzweckm\u00e4ssigen, Solidarit\u00e4tsaspekt nicht vor. F\u00fcr den Bundesrat stellt diese L\u00f6sung deshalb keine Option dar.</p><p>5. Um der erh\u00f6hten Quote der Langzeitarbeitslosigkeit der \u00fcber 50-J\u00e4hrigen entgegenzuwirken, hat der Bundesrat bereits Massnahmen getroffen. In der Arbeitslosenversicherung wurden f\u00fcr \u00e4ltere Stellensuchende mit der 4. Teilrevision des Avig folgende Verbesserungen eingef\u00fchrt:</p><p>L\u00e4ngere und h\u00f6here Einarbeitungszusch\u00fcsse: Versicherte \u00fcber 50 Jahre haben Anspruch auf zw\u00f6lf Monate Einarbeitungszusch\u00fcsse (Art. 66 Abs. 2bis Avig). Die Arbeitslosenversicherung kann in dieser Zeit bis zu 50 Prozent der Lohnkosten \u00fcbernehmen (Art. 66 Abs. 3 Avig). Damit wurde der Anreiz f\u00fcr Unternehmen erh\u00f6ht, \u00e4ltere Stellensuchende einzustellen.</p><p>Mehr Zeit f\u00fcr Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen: Versicherte, die \u00e4lter als 50 Jahre sind, k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung bis ans Ende ihrer Rahmenfrist f\u00fcr den Leistungsbezug an Bildungs- und Besch\u00e4ftigungsmassnahmen teilnehmen (Art. 59 Abs. 3bis Avig).</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der k\u00fcnftigen Reform der Altersvorsorge weitere Massnahmen vorschlagen, um die Teilnahme \u00e4lterer Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt zu f\u00f6rdern und zu verst\u00e4rken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354233600000)\/","SubmittedBy":"Aubert Josiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551689537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}