{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123803,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123803,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3803","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sisyphusarbeit der Polizei gegen kriminelle Asylbewerber stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die folgenden Massnahmen zu Fahndungszwecken durch die Strafbeh\u00f6rden und zur Wahrung der Sicherheit der Bev\u00f6lkerung durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen:</p><p>1. F\u00fcr die erkennungsdienstlichen Zwecke bei der Registrierung von Asylsuchenden m\u00fcssen neben den Fingerabdr\u00fccken auch systematisch DNS-Proben genommen werden;</p><p>2. Es muss eine DNS-Datenbank angelegt werden, auf welche beim Abgleich von gesicherten Spuren bei Straftaten durch die ermittelnden Strafbeh\u00f6rden im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit unbeschr\u00e4nkt zugegriffen werden kann;</p><p>3. Kriminelle Asylbewerber m\u00fcssen bei Tatverdacht so lange in Untersuchungshaft versetzt werden, bis die zweifelsfreie Identifizierung der mutmasslichen T\u00e4ter und die Zuordnung von Tatspuren durch einen DNS-Vergleich stattgefunden hat.</p>","ReasonText":"<p>Die Zahl krimineller Asylbewerber hat 2012 massiv zugenommen. Bis anhin wurden Neuank\u00f6mmlinge in Empfangs- und Verfahrenszentren fotografiert, registriert, und deren Fingerabdr\u00fccke wurden erfasst. Trotzdem zeigt es sich, dass kriminelle Asylanten - zum Beispiel durch das Abschleifen der Fingerkuppen und andere Tricks - die Ermittlungen der Asylbeh\u00f6rden und der Polizei enorm erschweren und viele Delikte respektive deren T\u00e4ter deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden k\u00f6nnen. Durch die offensichtlich zunehmende Gewaltbereitschaft der Asylsuchenden ist die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung nicht mehr gew\u00e4hrleistet, sodass neue, effiziente und zielf\u00fchrende Massnahmen ergriffen werden m\u00fcssen. In verschiedenen L\u00e4ndern hat es sich gezeigt, dass der DNS-Beweis (Desoxyribonukleins\u00e4ure) eines der erfolgreichsten kriminalistischen Instrumente bei der Identifizierung von T\u00e4tern und der Zuordnung von Tatspuren ist. Auch ist die Gewinnung von DNS-Proben mittels Abstrich der Mundschleimhaut sehr einfach und schnell zu bewerkstelligen. Die Fahndung dank DNS kann aber nur dann erfolgversprechend sein, wenn die kriminellen Asylbewerber bis zum Eintreffen der Testergebnisse (Dauer zwei bis sechs Tage, Angaben IRM Bern) in Untersuchungshaft bleiben m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Erbgut einer Person darf nur untersucht, registriert oder offenbart werden, wenn die betroffene Person zustimmt oder das Gesetz es vorschreibt (Art. 119 Abs. 2 Bst. f der Bundesverfassung).</p><p>Die Probenahme und die DNA-Analyse im Rahmen eines Strafverfahrens sind in der Schweizerischen Strafprozessordnung (Art. 255-259) und im Bundesgesetz \u00fcber die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifikation von unbekannten oder vermissten Personen geregelt. Diese Massnahmen gelangen im Hinblick auf die Aufkl\u00e4rung einer begangenen Straftat (Verbrechen oder Vergehen) gegen\u00fcber verd\u00e4chtigten Personen zur Anwendung. Das DNA-Profil dieser Personen wird in einem Informationssystem gespeichert, sofern sie nicht bereits vorher als T\u00e4ter der infrage stehenden Straftat ausgeschlossen werden konnten. Die Erstellung eines DNA-Profils in einem Verwaltungsverfahren ist im Bundesgesetz \u00fcber genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) geregelt. Danach ist diese Massnahme f\u00fcr F\u00e4lle vorgesehen, bei welchen sich begr\u00fcndete Zweifel \u00fcber die Abstammung oder die Identit\u00e4t einer Person auf andere Weise nicht ausr\u00e4umen lassen. Ein DNA-Profil darf in diesen F\u00e4llen nur mit schriftlichem Einverst\u00e4ndnis der betroffenen Personen erstellt werden (Art. 33 GUMG). Ein Informationssystem zur Speicherung der Profile im Verwaltungsverfahren gibt es im Unterschied zum strafrechtlichen Bereich nicht.</p><p>Diese Beispiele zeigen auf, dass der Bearbeitung von DNA-Personendaten enge Grenzen gesetzt sind. Dies zu Recht, denn die Entnahme von DNA-Proben, die Erstellung entsprechender Profile und die Speicherung in Informationssystemen stellen Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Personen dar. Insbesondere betroffen sind das Recht auf pers\u00f6nliche Freiheit und das Recht auf den Schutz der Privatsph\u00e4re (Art. 10 und 13 BV). Generell m\u00fcssen solche Einschr\u00e4nkungen von Grundrechten die Voraussetzungen von Artikel\u00a036 BV erf\u00fcllen, also in einem Gesetz im formellen Sinne vorgesehen, durch ein \u00f6ffentliches Interesse gerechtfertigt und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein.</p><p>Eine Regelung im Sinne der Motion\u00e4rin w\u00fcrde insbesondere dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit (Art. 36 Abs. 3 BV) widersprechen. Die pr\u00e4ventive und systematische Probenahme und Speicherung von DNA-Profilen einer ganzen Personengruppe, im Hinblick darauf, dass Angeh\u00f6rige dieser Personengruppe zuk\u00fcnftig Delikte begehen k\u00f6nnten, l\u00e4sst sich auch mit einem Anstieg der Kriminalit\u00e4tsrate nicht rechtfertigen. Ausserdem w\u00fcrde sich die Frage stellen, weshalb ausschliesslich von Asylsuchenden und nicht auch von anderen Bev\u00f6lkerungs- oder Altersgruppen, bei welchen tendenziell eine hohe Kriminalit\u00e4tsrate festgestellt wird, systematisch DNA-Profile erstellt werden sollten.</p><p>Vor Kurzem hat sich auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren mit dieser Frage befasst. Sie gelangte dabei zur Auffassung, dass neben rechtlichen Bedenken auch finanzielle Einw\u00e4nde gegen die systematische Bearbeitung von DNA-Personendaten Asylsuchender bestehen w\u00fcrden.</p><p>Auch die Forderung, Asylsuchende w\u00e4hrend des DNA-Vergleichs systematisch so lange in Untersuchungshaft zu versetzen, bis die T\u00e4terschaft ermittelt ist, lehnt der Bundesrat als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ab. Die Untersuchungshaft darf nur so lange angeordnet werden, als gegen eine inhaftierte Person ein dringender Tatverdacht und einer der besonderen Haftgr\u00fcnde (Kollusions-, Flucht- oder Wiederholungsgefahr) bestehen. Allein die Tatsache, dass die T\u00e4terschaft noch nicht ermittelt werden konnte, vermag Untersuchungshaft dagegen nicht zu rechtfertigen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1366156800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523744303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}