{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123816,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123816,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3816","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a071 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) soll dahingehend ge\u00e4ndert werden, dass die Verg\u00fctung von nichtzugelassenen (Swissmed) und/oder nichtaufgenommenen (Bundesamt f\u00fcr Gesundheit) Medikamenten \"in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum therapeutischen Nutzen\" nicht vom Versicherer mit den daraus folgenden m\u00f6glichen hohen Interpretationsspielr\u00e4umen zulasten einzelner Patientinnen und Patienten, sondern im Interesse aller Patientinnen und Patienten rasch sowie wohnort- und versicherungsunabh\u00e4ngig gef\u00e4llt wird - beispielsweise \u00fcber einen herstellerbestimmten Preis, der vom Versicherer im Fall eines nicht angemessenen Verh\u00e4ltnisses zum therapeutischen Nutzen in einem Rechtsmittelverfahren angefochten werden kann - mit allf\u00e4lliger R\u00fcckverg\u00fctung der Differenz durch den Hersteller.</p>","ReasonText":"<p>Die \u00c4nderung von den Artikeln 71a und 71b KVV hat zwar die Situation zur Verg\u00fctung von Medikamenten ausserhalb der Spezialit\u00e4tenliste verbessert, doch bleibt das Resultat in der Praxis problematisch, weil Patienten und Patientinnen je nach Wohnort, Versicherer und weiteren individuellen Faktoren einen unterschiedlichen Zugang zu teilweise lebensnotwendigen Medikamenten erhalten. Es gibt zwar heute einzelne vertragliche L\u00f6sungsans\u00e4tze, die insbesondere die Verg\u00fctungsfrage so kl\u00e4ren, dass der Zugang zum Medikament nicht unn\u00f6tig verz\u00f6gert wird, doch sind diese L\u00f6sungen hersteller-, versicherer- und teilweise wohnortabh\u00e4ngig, was den Prinzipien der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit in einem wichtigen Bereich der Krankenversicherung krass widerspricht. Mit dem als Beispiel vorgeschlagenen L\u00f6sungsansatz sollen der Zugang und insbesondere hierzu entscheidende Verg\u00fctungsfrage so gel\u00f6st werden, dass die in keinem System ganz zu vermeidenden therapiefremden Faktoren in m\u00f6glichst kleinem Mass gehalten werden k\u00f6nnen, mit dem Ziel einer m\u00f6glichst breit geltenden Regelung f\u00fcr den Zugang von Patientinnen und Patienten zu Medikamenten, die noch nicht zugelassen, noch nicht bewilligt oder ausserhalb der Indikation indiziert sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grunds\u00e4tzlich werden Arzneimittel \u00fcber die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nur dann verg\u00fctet, wenn sie von Swissmedic zugelassen und in der Spezialit\u00e4tenliste aufgef\u00fchrt sind und somit die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erf\u00fcllen. Mit Inkrafttreten von den Artikeln 71a und 71b der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV) wurde per 1. M\u00e4rz 2011 die Verg\u00fctung von Arzneimitteln im Einzelfall ausserhalb der Fachinformation von Swissmedic oder ausserhalb der Spezialit\u00e4tenliste n\u00e4her geregelt. Damit wurden im Sinne der Rechtssicherheit die Bundesgerichtskriterien f\u00fcr die ausnahmsweise Verg\u00fctung eines Arzneimittels durch die OKP auf Verordnungsstufe festgeschrieben. Der Versicherer legt die H\u00f6he der Verg\u00fctung fest, und die Kosten m\u00fcssen in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zum therapeutischen Nutzen stehen. Von der Seite der Versicherer, Vertrauens\u00e4rzte und Fachpersonen wurden zudem Modelle entwickelt, um den Nutzen eines Arzneimittels in den F\u00e4llen der Artikel\u00a071a und 71b KVV zu bewerten. Der Umstand, dass jeder Patient individuell auf die verordnete Therapie anspricht, f\u00fchrt dazu, dass die Einzelfallbeurteilungen unterschiedlich ausfallen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Bruderer Wyss 12.3634, \"Ist der Zugang zu Krebsmedikamenten gef\u00e4hrdet?\", zur Frage der Verg\u00fctung von Arzneimitteln, die im Einzelfall ausserhalb der Fachinformation von Swissmedic oder ausserhalb der Spezialit\u00e4tenliste von der OKP erfolgt, ge\u00e4ussert. Er ist sich der Problematik von allenfalls ungleicher Kostenerstattung durch die Versicherer bewusst und hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) beauftragt, die Entwicklung in diesem Bereich laufend zu beobachten und bis Ende 2013 zu evaluieren.</p><p>Abzulehnen ist indessen eine Umstellung des Versicherungssystems, in dem die Versicherer jeweils den vom Hersteller geforderten Preis bezahlen und nur im Nachhinein die M\u00f6glichkeit haben, zu hohe Arzneimittelkosten gerichtlich einfordern zu k\u00f6nnen. Es widerspr\u00e4che dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung, w\u00fcrde ein Versicherer unbesehen vom Nutzen einer Leistung die Kosten tragen. Die Krankenversicherung basiert auf der R\u00fcckverg\u00fctung von Leistungen, welche die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit auch im Einzelfall zu erf\u00fcllen haben; diese Pr\u00fcfung obliegt den Krankenversicherern. Durch eine solche Anpassung der Artikel\u00a071a und 71b KVV ginge auch der Anreiz verloren, dass die Zulassungsinhaberinnen Indikationserweiterungen dem BAG melden oder daf\u00fcr sorgen, dass die Fachinformation des entsprechenden Arzneimittels stets den aktuellen klinischen Studien entspricht. Aus den vorstehend genannten Gr\u00fcnden ist der in der Motion dargelegte L\u00f6sungsansatz nicht zielf\u00fchrend. Der Bundesrat ist jedoch bereit, wie es die Motion verlangt, andere L\u00f6sungsans\u00e4tze zu pr\u00fcfen, wobei er sich auf die Resultate der erw\u00e4hnten Evaluation abst\u00fctzen wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1363305600000)\/","SubmittedBy":"Steiert Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1537747200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808417010)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}