{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123836,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123836,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3836","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gleichbehandlung bei der Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Spitzenforscher","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass im Zuge der Ann\u00e4herung von akademischer und privatwirtschaftlicher Forschung die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Zuzug ausl\u00e4ndischer Spitzenkr\u00e4fte f\u00fcr die Forschung harmonisiert werden m\u00fcssen? Und falls ja, was gedenkt er diesbez\u00fcglich zu unternehmen?</p><p>2. Wieso werden f\u00fcr ETH-Professoren Niederlassungsbewilligungen erteilt, obwohl Artikel\u00a023 AuG bzw. Artikel\u00a032 VZAE eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung vorsieht? Welche allf\u00e4llig andere Verordnung wurde zur Bewilligungserteilung herangezogen, und warum wurde dieser spezielle Fall nicht in der VZAE geregelt?</p><p>3. Falls die Genehmigungserteilung auf der Grundlage des Artikels 34 Absatz\u00a03 AuG erfolgt, wie sind dann \"wichtige Gr\u00fcnde\" definiert, und was ist in diesem Zusammenhang mit \"k\u00fcrzeren Aufenthalt\" gemeint? Inwieweit unterscheiden sich diese Gr\u00fcnde von den in Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 Buchstaben a und b VZAE genannten Gr\u00fcnden?</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz ist einer der wichtigsten Bildungs- und Wirtschaftspl\u00e4tze auf der Welt. Um diese Position zu halten bzw. weiter auszubauen, ist es erforderlich, Schl\u00fcsselpositionen mit Spitzenkr\u00e4ften zu besetzen. Mit der Zunahme der Spezialisierung und der fortschreitenden Globalisierung bedeutet dies, dass die Qualifikation eines Bewerbers/einer Bewerberin wichtiger ist als dessen/deren Herkunft. </p><p>Bei der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen f\u00fcr Spitzenforscher werden Einrichtungen des Bundes (insbesondere ETH) und Forschungseinrichtungen der freien Wirtschaft (z. B. IBM-Forschungslabor) ungleich behandelt. So erh\u00e4lt ein ausl\u00e4ndischer Professor an der ETH (sowie der Ehepartner und Kinder unter 12 Jahren) unmittelbar nach seiner Ernennung eine Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung). Vergleichbare Spitzenkr\u00e4fte der freien Wirtschaft bekommen diese C-Bewilligung allerdings nicht oder erst nach vielen Jahren, obwohl sie bez\u00fcglich Aufgabengebiet, Ausbildung und Sal\u00e4r \u00e4hnliche Arbeiten verrichten.</p><p>Diese Benachteiligung erschwert die Anstellung und Besch\u00e4ftigung von Spitzenkr\u00e4ften in der Forschung der freien Wirtschaft der Schweiz. Als Konsequenz ist der Standort Schweiz f\u00fcr privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen gef\u00e4hrdet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei der erstmaligen Zulassung Erwerbst\u00e4tiger werden Niederlassungsbewilligungen im Bildungs- und Forschungsbereich nur an die vom Bundes-, Regierungs- oder zust\u00e4ndigen Hochschulrat gew\u00e4hlten Professorinnen und Professoren erteilt. J\u00e4hrlich erhalten ungef\u00e4hr 80 ausl\u00e4ndische Professorinnen und Professoren diese Bewilligung. Alle anderen Spitzenkr\u00e4fte in der Forschung werden, je nach Einsatzdauer, entweder mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligungen geregelt. Mit diesen Personen werden an den Universit\u00e4ten und den Forschungsinstituten \u00f6fters nur befristete Arbeits- oder Projektvertr\u00e4ge abgeschlossen. Bei Professorinnen und Professoren dagegen ist von einer unbefristeten staatlichen Berufung und Wahl auszugehen. Dies rechtfertigt eine unbefristete Aufenthaltsregelung und eine ausl\u00e4nderrechtliche Besserstellung, die auf einer langj\u00e4hrigen und konstanten Verwaltungspraxis beruht. Ein Verzicht auf die sofortige Erteilung der Niederlassungsbewilligung an gew\u00e4hlte Professorinnen und Professoren h\u00e4tte einen grossen Attraktivit\u00e4tsverlust zur Folge und w\u00fcrde dem Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz Schaden zuf\u00fcgen. Diese Regelung auf alle ausl\u00e4ndischen Spitzenkr\u00e4fte in der Forschung auszudehnen, w\u00e4re demgegen\u00fcber nicht zielf\u00fchrend. Es besteht aufgrund der wachsenden internationalen Mobilit\u00e4t der Forschenden keine Notwendigkeit daf\u00fcr. Es w\u00e4re im Weiteren damit zu rechnen, dass andere Branchen oder Berufszweige eine vergleichbare Regelung f\u00fcr sich beanspruchen w\u00fcrden. Ausl\u00e4ndischen Spitzenkr\u00e4ften in der Forschung kann im Einzelfall zudem sofort die Niederlassungsbewilligung erteilt werden, wenn dies die kantonalen Beh\u00f6rden dem Bundesamt f\u00fcr Migration beantragen. Schliesslich d\u00fcrften bei ausl\u00e4ndischen Spitzenkr\u00e4ften nach f\u00fcnf Jahren Aufenthalt in der Schweiz die Voraussetzungen f\u00fcr eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung aufgrund der erfolgreichen Integration regelm\u00e4ssig erf\u00fcllt sein. \u00c4nderungen bei der Regelung des Zuzugs von ausl\u00e4ndischen Spitzenkr\u00e4ften f\u00fcr die Forschung sind daher nicht erforderlich.</p><p>2. Grundlage f\u00fcr die Erteilung der Niederlassungsbewilligung bildet Artikel\u00a034 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG; SR 142.20), welcher auch andere Tatbest\u00e4nde als die vorzeitige Wiedererteilung nach einem Auslandaufenthalt vorsieht (Art. 61 Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit; VZAE, SR 142.201). Die Niederlassungsbewilligung kann in jedem Fall nach einem k\u00fcrzeren Aufenthalt erteilt werden, wenn daf\u00fcr wichtige Gr\u00fcnde vorliegen. Der Gesetzgeber hat bewusst einen offenen Rechtsbegriff gew\u00e4hlt und auf eine n\u00e4here Umschreibung oder Nennung von Beispielen verzichtet. Aufgrund einer langj\u00e4hrigen und bew\u00e4hrten Praxis sind bei Professorinnen und Professoren solche Gr\u00fcnde gegeben. Sie rechtfertigen die sofortige Erteilung der Niederlassungsbewilligung, ohne dass zuvor eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung erteilt wird.</p><p>3. Bei den in Artikel\u00a032 Absatz\u00a01 Buchstaben a und b VZAE genannten wichtigen \u00f6ffentlichen Interessen handelt es sich um Ausnahmen von den ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen. Artikel\u00a034 Absatz\u00a03 AuG regelt dagegen nach der ausl\u00e4nderrechtlichen Zulassung die vorzeitige Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Artikel\u00a032 VZAE bezieht sich auf wichtige \u00f6ffentliche Interessen und ist damit enger als der offenere Begriff \"wichtige Gr\u00fcnden\" nach Artikel\u00a034 Absatz\u00a03 AuG auszulegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Schneider-Schneiter Elisabeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690523029273)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Wissenschaft und Forschung"}}