{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123843,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123843,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3843","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wird wie folgt erg\u00e4nzt:</p><p>a. Im Plangenehmigungsverfahren sollen die Projekte zur unterirdischen Verlegung der Hochspannungsleitungen beschleunigt behandelt werden.</p><p>b. Die nationale Netzgesellschaft erhebt zur Deckung der Mehrkosten, die durch eine unterirdische Verlegung der Hochspannungsleitungen anfallen k\u00f6nnten, im Sinn von Artikel\u00a09 Absatz\u00a04 StromVG einen Zuschlag auf den \u00dcbertragungskosten von Hochspannungsleitungen. Dabei m\u00fcssen Sonderkonditionen f\u00fcr Grossverbraucher vorgesehen werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Schweiz, was die Produktion von Strom aus erneuerbarer Energie anbelangt, in einer besonderen Situation befindet. Diese ist vor allem darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass europaweit das gr\u00f6sste Entwicklungspotenzial f\u00fcr diese Energien in der Windkraft steckt. Die Windenergie ist aber starken Schwankungen unterworfen. F\u00fcr den Ausgleich dieser Schwankungen verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber ein erhebliches Ausbaupotenzial bei den Pumpspeicherkraftwerken. Allein schon Deutschland hat Tagesschwankungen von \u00fcber 20 000 Megawatt. Dies entspricht dem 20-Fachen der Stromproduktion von G\u00f6sgen. In Deutschland m\u00fcssen regelm\u00e4ssig Windanlagen abgestellt werden, weil die Kapazit\u00e4t der Transportnetze zu gering ist.</p><p>In seiner Antwort auf das Postulat Wehrli 10.3269 sagt der Bundesrat, er wolle die Pumpspeicherkapazit\u00e4t ausbauen, damit die Schwankungen durch Speicherung grosser Energiemengen ausgeglichen werden k\u00f6nnten. Daf\u00fcr sind aber die Netze anzupassen. Das Postulat Wehrli sagt dazu, die Leitungen sollten unterirdisch entlang von bestehenden Infrastrukturen (Autobahnen, Eisenbahntunnels usw.) verlegt werden.</p><p>Laut Bundesgericht (BGE 137 II, S. 266ff.) w\u00fcrden die geringeren Stromverlustkosten die Gesamtkosten einer Verkabelung, die sich auf das 0,66-Fache bis auf das 1,8-Fache der Kosten einer oberirdischen Verlegung belaufen, verringern. Dass die Zahlen so weit auseinanderliegen, ist auf die unterschiedlichen \u00f6rtlichen Gegebenheiten zur\u00fcckzuf\u00fchren. Es ist notwendig, das Hochspannungsnetz rasch den neuen Gegebenheiten anzupassen und Strom auch beim Transport zu sparen und gleichzeitig den Bed\u00fcrfnissen und den Anliegen der betroffenen Bev\u00f6lkerung Rechnung zu tragen. Damit sich diese beiden Seiten besser vereinbaren lassen, m\u00fcssen die Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr Verkabelungsprojekte erleichtert werden. Dank der unterirdischen Verlegung der Hochspannungsleitungen l\u00e4sst sich Strom sparen. Zudem wird die Bev\u00f6lkerung vor den Nachteilen einer Luftleitung gesch\u00fctzt. Es ist aber zu vermeiden, dass die vom Bau oder Ausbau der Hochspannungsleitungen betroffenen Regionen allein f\u00fcr die Kosten der unterirdischen Verlegung der Leitungen aufkommen m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Stromnetze sind als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch ein Schl\u00fcsselelement bei der Energieversorgung, gerade auch mit Blick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Zur Bew\u00e4ltigung der wachsenden Herausforderungen in diesem Bereich erarbeitet das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Auftrag des Bundesrates zurzeit eine Strategie Stromnetze, welche klare Rahmenbedingungen f\u00fcr den zeit- und bedarfsgerechten Aus- und Umbau der Stromnetze schaffen soll. Im Fr\u00fchjahr 2013 soll dem Bundesrat eine entsprechend bereinigte Vorlage unterbreitet werden. Im Rahmen dieser Vorlage werden denn auch die Fragen der Beschleunigung des Netzausbaus und der Anrechenbarkeit von Aus- und Umbaukosten einer vertieften Pr\u00fcfung unterzogen. Eine vorgezogene Pr\u00fcfung einzelner Aspekte w\u00e4re hingegen nicht sachdienlich. Die Stossrichtung der einseitigen Privilegierung einer einzelnen Technologie erscheint dar\u00fcber hinaus aus heutiger Sicht aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht sachgerecht.</p><p>Zu den konkret gestellten Anliegen kann Folgendes ausgef\u00fchrt werden:</p><p>a. Im Rahmen der Neuausrichtung seiner Energiepolitik sieht der Bundesrat Massnahmen vor, mit welchen die Verfahren zum Bau oder Umbau der Stromnetze beschleunigt werden k\u00f6nnen. Diese sollen unabh\u00e4ngig von der eingesetzten Technologie (Freileitung oder Erdverkabelung) zur Anwendung gelangen. Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren sollen deshalb generell beschleunigt und Rechtsmittelverfahren verk\u00fcrzt werden. Ein beschleunigtes resp. vereinfachtes Verfahren ist allerdings nur dort angebracht, wo die Auswirkungen eines Vorhabens beschr\u00e4nkt und die Betroffenen eindeutig bestimmbar sind. F\u00fcr eine technologiespezifische Differenzierung der Verfahren bestehen aus heutiger Sicht hingegen keine ausreichenden sachlichen Gr\u00fcnde.</p><p>b. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Kosten h\u00e4lt bereits das geltende Recht fest, dass die Betriebs- und Kapitalkosten f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung eines sicheren, leistungsf\u00e4higen und effizienten Netzes als anrechenbare - und damit an Endverbraucherinnen und Endverbraucher \u00fcberw\u00e4lzbare - Netzkosten gelten, und zwar unabh\u00e4ngig von der eingesetzten \u00dcbertragungstechnologie. Dies ergibt sich aus Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) in Verbindung mit Artikel\u00a013 Absatz\u00a02 der Stromversorgungsverordnung vom 14. M\u00e4rz 2008 (SR 734.71). Allf\u00e4llige begr\u00fcndete Mehrkosten f\u00fcr die Erdverkabelung k\u00f6nnen somit schon heute \u00fcberw\u00e4lzt werden. Beim Um- oder Ausbau des \u00dcbertragungsnetzes erfolgt die \u00dcberw\u00e4lzung der Kosten auf nationaler Ebene, bei Verteilnetzen dagegen auf regionaler Ebene. Im Fall unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger regionaler Unterschiede zwischen den verschiedenen Netznutzungstarifen ergreifen die Kantone in ihrem Gebiet Ausgleichsmassnahmen. Sofern diese nicht ausreichen, kann der Bundesrat weiter gehende geeignete Massnahmen treffen (Art. 14 Abs. 4 StromVG). Ein Zuschlag auf die \u00dcbertragungskosten der Hochspannungsnetze f\u00fcr lediglich eine einzelne Technologie erschiene systemfremd, insbesondere da die Kostenfrage stets gesamtheitlich betrachtet werden sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352851200000)\/","SubmittedBy":"Fournier Jean-Ren\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1496102400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750809109137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}