{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123869,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123869,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3869","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesundheitskosten von Asylsuchenden. Kostentransparenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Akut- und Psychiatriespit\u00e4ler, \u00c4rzte, Zahn\u00e4rzte und weitere Institutionen des Gesundheitswesens klagen zunehmend \u00fcber stark steigende Fallzahlen von Asylanten, darunter auch viele Personen mit abgewiesenen Asylgesuchen und solche mit NEE. Ein Forschungsbericht \"Gesundheitsversorgung und -kosten von Asylsuchenden in Basel\" aus dem Jahr 2005 zuhanden des Bundesamtes f\u00fcr Migration erhob die Kosten und die Krankheitsf\u00e4lle f\u00fcr die Jahre 2000 bis 2003 detailliert. Es geht um hohe Millionenbetr\u00e4ge alleine in einem einzelnen Kanton. Darin werden auch die betroffenen Krankenkassen zitiert, nach welchen die Gruppe der Asylsuchenden rund 40 Prozent h\u00f6here Kosten als der Durchschnitt gleichaltriger Versicherter verursache. Die Eidgenossenschaft verteilt in den Asylzentren sogar Brosch\u00fcren \"Der Zugang zur Gesundheitsversorgung f\u00fcr undokumentierte Migranten in der Schweiz\".</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis \u00fcber die heute effektiv durch Asylbewerber verursachten gesamten direkten und indirekten Gesundheitskosten? Wie hoch sind diese Kosten insgesamt pro Jahr und pro Asylbewerber?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es wertvoll w\u00e4re, detailliert Kenntnis davon zu haben, wie viel das Asylwesen insgesamt und wie viel die medizinische Versorgung der Asylbewerber kostet?</p><p>3. Erachtet er die Produktion von Brosch\u00fcren \"Der Zugang zur Gesundheitsversorgung f\u00fcr undokumentierte Migranten in der Schweiz\" als sinnvoll? Wird dadurch der Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen gesichert oder nicht eher die Nachfrage nach diversen Gesundheitsleistungen stimuliert?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die steigenden Kosten im Gesundheitsbereich durch Asylsuchende zu senken oder mindestens zu stabilisieren?</p><p>5. Nach Artikel\u00a03 KVG unterstehen abgewiesene Asylsuchende und Personen mit NEE der Krankenversicherung, solange sie sich in der Schweiz aufhalten, da sie im Sinne von Artikel\u00a024 des Zivilgesetzbuches hier Wohnsitz haben. Ist dies noch zeitgem\u00e4ss? W\u00e4re es nicht einfacher und kosteng\u00fcnstiger, f\u00fcr diese Personen die notwendigen medizinischen Leistungen direkt zu bezahlen, statt sie obligatorisch zu versichern und f\u00fcr sie den Krankenkassen die Pr\u00e4mien zu bezahlen?</p><p>6. Was unternimmt der Bundesrat dagegen, dass psychische und psychosomatische Gr\u00fcnde vorgeschoben werden k\u00f6nnen, um entsprechende medizinische Leistungen zu beanspruchen und um den Ausschaffungsvollzug zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zu den effektiv verursachten Gesundheitskosten der Asylsuchenden verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber kein Zahlenmaterial.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch Kenntnis \u00fcber den Umfang der Bundessubventionen f\u00fcr die Gesundheitskosten der Asylsuchenden und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen. Diese beliefen sich in den Jahren 2008-2011 im Durchschnitt auf 3796 Franken pro Person und Jahr. Dieser Betrag diente im Wesentlichen zur Begleichung der Krankenkassenpr\u00e4mien.</p><p>Die vom Interpellanten erw\u00e4hnte Studie kommt nach Kenntnis des Bundesrates zum Resultat, dass asylsuchende Personen weniger Gesundheitskosten verursachen als die Personen in der Vergleichsgruppe.</p><p>2. Es ist dem Bund aufgrund der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und wegen der Vielzahl der involvierten Akteure (Kantone, Gemeinden, Betroffene, medizinische Dienstleister, Krankenversicherungen) nicht m\u00f6glich, die gesamten Kosten der medizinischen Versorgung von Asylsuchenden zu erheben. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) f\u00fchrt zudem keine Vollkostenrechnung im Asylbereich. Zu Kosten in finanzieller Zust\u00e4ndigkeit von Kantonen, Gemeinden oder weiteren Akteuren ohne Abgeltung seitens Bund kann der Bund keine Aussage machen. Eine Erhebung der Kosten im Asyl- und Fl\u00fcchtlingsbereich, welche nicht in finanzieller Zust\u00e4ndigkeit des Bundes und somit nicht Bestandteil der Staatsrechnung des BFM sind, w\u00fcrde bei s\u00e4mtlichen betroffenen Akteuren (insbesondere Kantonen und Gemeinden) einen enormen administrativen Aufwand generieren. Zudem m\u00fcsste bei einer Vollkostenrechnung auch der volkswirtschaftliche Nutzen (L\u00f6hne, Steuerertr\u00e4ge usw.) ber\u00fccksichtigt werden, welcher im Zusammenhang mit dem Asylbereich entsteht.</p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates ist es sinnvoll, zur Information der Gesundheitsfachleute, die mit Gesundheitsfragen von Sans-Papiers in der Schweiz konfrontiert sind, eine Brosch\u00fcre zum Thema des Zugangs zur Gesundheitsversorgung f\u00fcr undokumentierte Migranten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Forschungsarbeiten, die im Rahmen einer europ\u00e4ischen Studie geleistet wurden, f\u00fchrten zu einer genauen Beschreibung der Situation der Sans-Papiers in der Schweiz auf politischer und rechtlicher Ebene. Sie zeigte auf, wie die Gesundheitsdienste f\u00fcr Sans-Papiers organisiert sind und welche Bed\u00fcrfnisse und Strategien der Sans-Papiers in der Schweiz im Bereich der Gesundheit bestehen.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass diese Forschungsarbeit dazu beitr\u00e4gt, auf die Versicherungspflicht aufmerksam zu machen. Seiner Meinung nach wird die Nachfrage der Sans-Papiers nach Gesundheitsleistungen durch diese Brosch\u00fcre nicht stimuliert, da diese f\u00fcr die Gesundheitsfachleute bestimmt ist.</p><p>4. Der Bund hat durch Erlass von Artikel\u00a082a des Asylgesetzes (SR 142.31) die ihm im Rahmen der geltenden Zust\u00e4ndigkeitsordnung m\u00f6glichen Massnahmen getroffen. Diese Bestimmung stellt den f\u00fcr die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zust\u00e4ndigen Kantonen das notwendige Instrumentarium zu Verf\u00fcgung, um die Wahl der Versicherer und Leistungserbringer einzuschr\u00e4nken und die entsprechenden Kosten im Griff zu behalten.</p><p>Um der speziellen Situation der Nothilfeempf\u00e4nger gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 1. August 2011 Artikel\u00a092d in die Krankenversicherungsverordnung (KVV; SR 832.102) aufgenommen. Diese Bestimmung erm\u00f6glicht es den Kantonen, die Wahl der Leistungserbringer einzuschr\u00e4nken und mit dem Versicherer ein an diese Personengruppe angepasstes Versicherungsmodell abzuschliessen. Sie sieht im \u00dcbrigen auch die M\u00f6glichkeit vor, die Pr\u00e4mienzahlung f\u00fcr diejenigen Personen zu sistieren, die die Schweiz wahrscheinlich verlassen haben. Damit wird einerseits der Zugang zu Gesundheitsleistungen sichergestellt und andererseits werden wirkungsvoll Steuergelder geschont.</p><p>5. Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach zur Frage der Krankenversicherung von abgewiesenen Asylsuchenden und Personen mit einem Nichteintretensentscheid ge\u00e4ussert (Interpellation Heim 09.4122, \"Menschenw\u00fcrde f\u00fcr Papierlose\"; Motion Kuprecht 10.3203, \"Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht f\u00fcr Sans-Papiers\"; dringliche Anfrage Goll 10.1053, \"Krankenversicherung. Wird das Obligatorium ausgeh\u00f6hlt?\"). Er hat insbesondere auf die zentrale Bedeutung der Tatsache hingewiesen, dass es vorrangig ist, dass allen in der Schweiz wohnhaften Personen - unabh\u00e4ngig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus - dieselbe medizinische Versorgung zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Erst k\u00fcrzlich hat er in Beantwortung der Frage Geissb\u00fchler 12.5238 daran erinnert, dass nicht versicherte Personen sehr hohe soziale Kosten verursachen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die unter Ziffer 4 erw\u00e4hnte Bestimmung von Artikel\u00a092d KVV ausreichend ist, um der besonderen Situation der Nothilfeempf\u00e4nger Rechnung zu tragen, und dass man nun deren weitere Wirkung beobachten muss. Personen von der Krankenversicherung auszuschliessen ist nicht geeignet, um das angestrebte Ziel zu erreichen.</p><p>6. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Asylbereich allgemein und auch w\u00e4hrend des Wegweisungsvollzuges liegt in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Durch die analoge Anwendung von Artikel\u00a082a des Asylgesetzes auch auf ausreisepflichtige Personen stehen den Kantonen Instrumente zur Verf\u00fcgung, um dem Anliegen des Interpellanten Rechnung tragen zu k\u00f6nnen.</p><p>Psychische oder psychosomatische Probleme werden von ausreisepflichtigen Personen in der Regel im Rahmen eines Wiedererw\u00e4gungsgesuches vorgebracht. Das zust\u00e4ndige BFM pr\u00fcft in solchen F\u00e4llen umgehend, ob eine Behandlung im Heimatland m\u00f6glich ist und folglich der Vollzug nicht ausgesetzt werden muss, oder ob die geltend gemachte Krankheit den Vollzug der Wegweisung hindert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354233600000)\/","SubmittedBy":"Reimann Lukas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492436803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration|Gesundheit"}}