{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123875,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123875,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3875","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Orts- und branchen\u00fcbliche L\u00f6hne bei internationalen Gesch\u00e4ftsreisenden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Internationale Konzerne mit Sitz oder Gesellschaften in der Schweiz besch\u00e4ftigen in ihren Gesellschaften im Ausland Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit Gesch\u00e4ftsreisen absolvieren und somit gelegentlich auch in der Konzerngesellschaft in der Schweiz arbeiten (Business Meetings, Workshop usw.). Der Aufenthalt in der Schweiz erfolgt regelm\u00e4ssig auf der Grundlage einer sogenannten 120-Tage-Bewilligung. Die Erteilung dieser Bewilligung setzt bei der aktuellen Rechtslage voraus, dass den betroffenen Mitarbeitenden w\u00e4hrend ihres Aufenthalts in der Schweiz der orts-, berufs- und branchen\u00fcbliche Lohn bezahlt werden muss.</p><p>Durch die zwingende Einhaltung der Regelung der orts- und branchen\u00fcblichen L\u00f6hne werden die Kosten f\u00fcr die Konzerngesellschaft je nach Fall enorm erh\u00f6ht. So m\u00fcssen die betroffenen Mitarbeitenden f\u00fcr die Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz nicht nur nach Schweizer Massst\u00e4ben entl\u00f6hnt werden, sondern es m\u00fcssen ihnen gleichzeitig auch die Kosten f\u00fcr den Lebensunterhalt (Reise, Hotel, Mahlzeiten usw.) bezahlt werden. Paradoxerweise werden diese Mitarbeitenden dadurch vor\u00fcbergehend oft bessergestellt gegen\u00fcber Schweizer Mitarbeitenden in derselben Position. Als Folge davon schrecken Konzerngesellschaften vermehrt davor zur\u00fcck, aus L\u00e4ndern mit tieferem Lohnniveau Gesch\u00e4ftsreisen in die Schweiz zu erm\u00f6glichen. Dadurch werden Projekte in der Schweiz gef\u00e4hrdet bzw. vermehrt ins Ausland verlagert.</p><p>Die heutigen rechtlichen Bestimmungen im Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) sowie in der entsprechenden Verordnung wollen zu Recht Lohndumping verhindern. Bei internationalen Gesch\u00e4ftsreisen (innerhalb desselben Konzerns) liegt jedoch wie dargelegt ein Sachverhalt vor, der nichts mit Lohndumping zu tun hat. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der obengenannten Probleme bewusst, und hat er diesbez\u00fcglich bereits Handlungsbedarf ausgemacht?</p><p>2. Ist er bereit, mit einer Anpassung der VZAE (Verordnung vom 24. Oktober 2007 \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit) Abhilfe zu schaffen und die Konzerngesellschaften im Falle von konzerninternen internationalen Gesch\u00e4ftsreisen von der Einhaltung der orts- und branchen\u00fcblichen Lohnzahlung zu befreien?</p><p>3. Sieht er andere M\u00f6glichkeiten, das Problem zu l\u00f6sen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Mobilit\u00e4t f\u00fcr Gesch\u00e4ftsreisende ist f\u00fcr den international vernetzten Wirtschaftsstandort Schweiz von zentraler Bedeutung. Der Bundesrat teilt in dieser Hinsicht die Anliegen der Interpellantin.</p><p>Im Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) werden im Grundsatz zwei Arten von Aufenthalten unterschieden: der Aufenthalt mit Erwerbst\u00e4tigkeit und der Aufenthalt ohne Erwerbst\u00e4tigkeit. Die im Zentrum der Interpellation stehenden Aufenthalte zur Teilnahme an Sitzungen, gesch\u00e4ftlichen Besprechungen oder an Workshops gelten nicht als Erwerbst\u00e4tigkeit. Wenn Gesch\u00e4ftsreisende in der Schweiz lediglich an Sitzungen teilnehmen und nicht erwerbst\u00e4tig werden, ben\u00f6tigen sie gem\u00e4ss Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) keine Bewilligung. Ein solcher Aufenthalt ohne Erwerbst\u00e4tigkeit kann insgesamt bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen umfassen. Je nach Staatsangeh\u00f6rigkeit wird ein Einreisevisum ben\u00f6tigt. Bei Aufenthalten ohne Erwerbst\u00e4tigkeit finden folglich keine Lohnpr\u00fcfungen statt. Entsprechend fallen auch keine zus\u00e4tzlichen Kosten infolge Einhaltung orts- und branchen\u00fcblicher L\u00f6hne f\u00fcr inl\u00e4ndische Firmen an. Aufgrund einer analogen Regelung im Freiz\u00fcgigkeitsabkommen gilt dies im Ergebnis auch f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der EU-/Efta-L\u00e4nder.</p><p>Hingegen besteht gem\u00e4ss Ausl\u00e4ndergesetz (AuG) bei Aufenthalten mit Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr Personen aus Drittstaaten eine Bewilligungspflicht. Eine solche liegt etwa bei Projekteins\u00e4tzen, Wartungs- oder Reparaturarbeiten vor. In diesen F\u00e4llen gelangen die Bestimmungen zu orts- und branchen\u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen des Ausl\u00e4ndergesetzes zur Anwendung. Nach dem Willen des Gesetzgebers sowie des Bundesrates und zur Wahrung der Sozialpartnerschaft sollen in der Schweiz inl\u00e4ndische und ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte die gleichen Bedingungen vorfinden.</p><p>1. Im Rahmen der Visa-Regelungen erachtet der Bundesrat die von der Interpellantin genannten Probleme f\u00fcr Personen, welche f\u00fcr eine gesch\u00e4ftliche Besprechung in die Schweiz reisen, als nicht zutreffend. Auch sieht der Bundesrat keine Besserstellung von ausl\u00e4ndischen Spezialisten, die im Rahmen von Entsendungen in der Schweiz t\u00e4tig werden. Inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte, die innerhalb der Schweiz entsendet werden, haben ebenfalls Anspruch auf die Abgeltung der entstandenen Spesen.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Anpassung der Verordnung \u00fcber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst\u00e4tigkeit (VZAE) in diesem Sinne nicht angezeigt ist. Den Bed\u00fcrfnissen der inl\u00e4ndischen Unternehmen wird im Rahmen der Visa-Regelung umfassend Rechnung getragen, zumal Gesch\u00e4ftsreisende ohne Erwerbst\u00e4tigkeit sich in der Schweiz bewilligungsfrei aufhalten k\u00f6nnen, wenn ihr Aufenthalt nicht l\u00e4nger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dauert. Der Bundesrat sieht also keinen Handlungsbedarf auf Gesetzes- respektive Verordnungsstufe. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass f\u00fcr die Unternehmen nicht immer nachvollziehbar ist, ob es sich beim Einsatz ihrer Mitarbeitenden in der Schweiz um eine Erwerbst\u00e4tigkeit handelt. Aus diesem Grund hat das Bundesamt f\u00fcr Migration Weisungen mit konkreten Beispielen ausgearbeitet und erweitert diese bei Bedarf. Ferner wurde im Rahmen eines interdepartementalen Projektes (EJPD-EDA) k\u00fcrzlich ein breitangelegtes Projekt zur Optimierung des Visa-Verfahrens gestartet. Dieses Projekt hat zum Ziel, mit den Kantonen die aktuellen Visa-Verfahren zu \u00fcberpr\u00fcfen, um allf\u00e4llige administrative H\u00fcrden abzubauen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352851200000)\/","SubmittedBy":"Markwalder Christa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105760060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}