{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123878,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123878,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3878","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Revision der L\u00e4rmschutz-Verordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im gemeinsamen Interesse der Armee und des Wallis die \u00fcberzogenen Grenzwerte in Anhang 8 der L\u00e4rmschutz-Verordnung (LSV) zu \u00fcberdenken und dahingehend anzupassen, dass die M\u00f6glichkeit, rund um den Flughafen Sitten und selbstverst\u00e4ndlich auch im Bereich anderer schweizerischer Milit\u00e4rflugpl\u00e4tzen zu bauen, zu wohnen und zu arbeiten, nicht ohne zwingende Notwendigkeit erschwert wird.</p>","ReasonText":"<p>Abgesehen von den unvermeidlichen L\u00e4rmbelastungen ist die Pr\u00e4senz des Milit\u00e4rflugplatzes Sitten in erster Linie ein Thema f\u00fcr die Raumplanung und das Baurecht. Tats\u00e4chlich aber sind - oder werden in Zukunft - durch die Bestimmungen in der LSV, insbesondere durch deren Anhang 8, in dem die Belastungsgrenzwerte f\u00fcr den L\u00e4rm von Milit\u00e4rflugpl\u00e4tzen festgelegt werden, grosse Fl\u00e4chen in Bauzonen, die oftmals bereits stark \u00fcberbaut sind, betr\u00e4chtlichen Einschr\u00e4nkungen unterworfen, was massive Eingriffe in die Eigentumsrechte mit sich bringt. </p><p>Festzuhalten ist jedenfalls, dass nicht wenige der betroffenen Hausbesitzerinnen und -besitzer oder Mieterinnen und Mieter im Wissen um die \u00e4usseren Umst\u00e4nde in dieser Zone eine Immobilie erstellt haben oder bewohnen. Sie tun dies, ohne sich dar\u00fcber zu beklagen, dass der L\u00e4rm das Wohnen oder das Betreiben von Gesch\u00e4ftslokalen v\u00f6llig verunm\u00f6gliche. Gewiss, der L\u00e4rm, der durch den Flugbetrieb in Sitten entsteht, stellt zu gewissen Zeiten im Jahreslauf und zu bestimmten Tageszeiten eine ziemliche Beeintr\u00e4chtigung dar. Aber es ist nicht dem L\u00e4rm geschuldet, dass eine Mehrheit der Sittener B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger und der Menschen im Zentralwallis allen Ernstes erw\u00e4gt, von unserer Armee zu verlangen, dass sie den Flugplatz Sitten verl\u00e4sst (was eine Einstellung des Flugbetriebs mit Milit\u00e4rjets bedeuten w\u00fcrde). Weder in Sitten noch im Zentralwallis, noch im Wallis im Allgemeinen wird sich - insbesondere in diesen Zeiten - eine Mehrheit finden lassen, die den \u00e4usserst grossen volkswirtschaftlichen Nutzen, den die Anwesenheit der Luftwaffe bringt, aufs Spiel setzen will.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Umweltschutzgesetz (USG) und die L\u00e4rmschutz-Verordnung (LSV) haben zum Ziel, die Bev\u00f6lkerung vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen zu sch\u00fctzen. Das Gesetz beauftragt den Bundesrat, diesen Schutz mittels Belastungsgrenzwerten (Planungswerte, Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte) zu konkretisieren. Gem\u00e4ss Artikel\u00a015 USG sind die Immissionsgrenzwerte (IGW) so festzulegen, dass die Bev\u00f6lkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gest\u00f6rt ist. Die Planungswerte liegen im Sinne der Vorsorge unterhalb und die Alarmwerte oberhalb der IGW. Das Gesetz gibt dem Bundesrat ausschliesslich gesundheitliche Kriterien zur Festlegung der IGW vor. Raumplanerische, wirtschaftliche oder andere Kriterien spielen erst bei der Festlegung von konkreten Massnahmen zur L\u00e4rmbegrenzung bei den Quellen eine zentrale Rolle. So k\u00f6nnen bei Milit\u00e4rflugpl\u00e4tzen die Grenzwerte aus Gr\u00fcnden der Landesverteidigung \u00fcberschritten werden, was beispielsweise beim Milit\u00e4rflugplatz Sion auch der Fall ist. Das Gesetz nimmt so R\u00fccksicht auf \u00f6ffentliche Interessen, die den L\u00e4rmschutz \u00fcberwiegen k\u00f6nnen.</p><p>Die Belastungsgrenzwerte sind auch massgebend f\u00fcr die raumplanerische Vorsorge. Indem das USG l\u00e4rmm\u00e4ssige Anforderungen an die Ausscheidung, Erschliessung und Bebauung von Bauzonen stellt, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die neu dort wohnende Bev\u00f6lkerung vor sch\u00e4dlichem L\u00e4rm gesch\u00fctzt wird.</p><p>F\u00fcr den L\u00e4rm von Milit\u00e4rflugpl\u00e4tzen hat der Bundesrat im Jahre 1995 in der LSV Grenzwerte verankert. Die Grenzwerte st\u00fctzen sich auf Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr die Beurteilung von L\u00e4rm-Immissionsgrenzwerten. Diese Kommission hat die St\u00f6rwirkung von Milit\u00e4rflugl\u00e4rm eingehend untersucht. Sie kam zum Schluss, dass Milit\u00e4rflugl\u00e4rm bei gleichem L\u00e4rmpegel wesentlich weniger st\u00f6rend ist als ziviler Flugl\u00e4rm. Sie w\u00fcrdigte dabei insbesondere die begrenzte t\u00e4gliche Dauer des Milit\u00e4rflugbetriebs, welcher in aller Regel nur an Werktagen und zu Arbeitszeiten vorkommt und damit f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung vorhersehbar ist und in den Ruhezeiten wegf\u00e4llt. Aus diesem Grunde geniesst der Milit\u00e4rflugl\u00e4rm im Vergleich zum zivilen Flugl\u00e4rm einen Bonus von 8 Dezibel.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass L\u00e4rmgrenzwerte die Siedlungsentwicklung mitsteuern und in gewissen Gebieten zu einem Interessenkonflikt zwischen Siedlungsentwicklung und L\u00e4rmschutz f\u00fchren k\u00f6nnen. Deshalb hat er, ebenfalls gest\u00fctzt auf die Empfehlungen seiner Expertenkommission, f\u00fcr Milit\u00e4rflugl\u00e4rm die Gleichsetzung der IGW f\u00fcr Wohngebiete (Empfindlichkeitsstufe II) mit den IGW von Mischzonen (Empfindlichkeitsstufe III) beschlossen. So gelten f\u00fcr Milit\u00e4rflugl\u00e4rm in Wohngebieten, zus\u00e4tzlich zu der im vorherigen Abschnitt erw\u00e4hnten W\u00fcrdigung des Milit\u00e4rflugbetriebs, um 5 Dezibel weniger strenge Grenzwerte als f\u00fcr zivilen Flugl\u00e4rm.</p><p>Der Bundesrat ist insgesamt der Ansicht, dass die heutigen L\u00e4rmgrenzwerte die spezielle Situation der Milit\u00e4rflugpl\u00e4tze und der Standortgemeinden ber\u00fccksichtigen und keiner Anpassung bed\u00fcrfen. Die bestehenden Vorschriften erlauben, dass die Interessen am milit\u00e4rischen Flugbetrieb, an der Siedlungsentwicklung und am L\u00e4rmschutz im Umfeld der Flugh\u00e4fen situationsgerecht aufeinander abgestimmt werden k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Freysinger Oskar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1399334400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549795010)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Umwelt"}}