{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123881,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123881,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3881","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsnetzes \u00fcber eine Lastenverteilung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wird so vervollst\u00e4ndigt, dass</p><p>a. f\u00fcr Projekte f\u00fcr bodenverlegte Leitungen in den Plangenehmigungsverfahren ein beschleunigtes Verfahren erm\u00f6glicht wird (u. a., um Zeitr\u00fcckst\u00e4nde zu kompensieren, wenn Versp\u00e4tungen bei Verfahren f\u00fcr Freileitungsvarianten kompensiert werden sollen).</p><p>b. die nationale Netzgesellschaft allf\u00e4llige Mehrkosten f\u00fcr die Boden(teil)verlegung einzelner Hochspannungsleitungen \u00fcber einen Zuschlag auf die \u00dcbertragungskosten der Hochspannungsnetze abgelten kann, u. a. analog zu Artikel\u00a09 Absatz\u00a04 StromVG, mit m\u00f6glichen Sonderbedingungen f\u00fcr Unternehmungen mit sehr hohem Strombedarf.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat die besondere Situation der Schweiz bei der Stromproduktion aufgrund erneuerbarer Energietr\u00e4ger hervorgehoben - unter anderem unter Ber\u00fccksichtigung der Tatsache, dass auf europ\u00e4ischer Ebene das gr\u00f6sste Potenzial in der Windenergie liegt, was starke Produktionsschwankungen impliziert und der Schweiz dank ihres Pumpspeicherkraftwerk-Systems eine besondere Rolle zukommen l\u00e4sst. Deutschland allein hat t\u00e4gliche Schwankungen bis zu 20 000 Megawatt, was der zwanzigfachen Produktion des Kraftwerkes von Beznau entspricht. Deutschland muss deshalb regelm\u00e4ssig Produktionsanlagen herunterfahren, weil es an Kapazit\u00e4ten zur \u00dcbertragung zu den Pumpspeicherkraftwerken fehlt.</p><p>In seiner Antwort auf das Postulat Wehrli 10.3269 hat der Bundesrat erkl\u00e4rt, er wolle das Schweizer Pumpspeicherkraftwerk-System ausbauen, um die starken Schwankungen in der europ\u00e4ischen Stromproduktion zu kompensieren. Diese Strategie setzt einen Um- und Ausbau des Hochspannungsnetzes voraus, was gem\u00e4ss Postulat Wehrli zumindest teilweise mittels bodenverlegter Leitungen entlang bestehender oder geplanter Infrastrukturen (Autobahnen, Bahntunnels usw.) erfolgen soll. Gem\u00e4ss Bundesgericht (BGE 137 II 266ff.) reduzieren die geringeren Stromverluste die Mehrkosten einer Verkabelung im gegebenen Fall global auf zwischen 0,66- und 1,83-mal die Kosten einer Freileitung - ein Faktor, der je nach lokalen Voraussetzungen variieren kann.</p><p>Um die Kompatibilit\u00e4t zwischen der Notwendigkeit der Anpassung des Hochspannungsnetzes an die neuen Gegebenheiten, der Nutzung des Energiesparpotenzials auch bei der Strom\u00fcbertragung sowie der Bed\u00fcrfnisse der betroffenen Bev\u00f6lkerung zu gew\u00e4hrleisten, sollen die Verfahren f\u00fcr bodenverlegte Leitungen zumindest so vereinfacht werden, dass allf\u00e4llige Versp\u00e4tungen gegen\u00fcber dem entsprechenden Verfahren f\u00fcr eine Freileitungsvariante kompensiert werden k\u00f6nnen. Zudem muss vermieden werden, dass die vom Um- oder Ausbau von Hochspannungsleitungen betroffenen Regionen alleine f\u00fcr die Kosten aufkommen m\u00fcssten, die bei der Bodenverlegung von Leitungen zum Zweck der Minderung der \u00dcbertragungsverluste oder zum Schutz der Bev\u00f6lkerung gegen die Folgen von Freileitungen entstehen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Stromnetze sind als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch ein Schl\u00fcsselelement bei der Energieversorgung, gerade auch mit Blick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Zur Bew\u00e4ltigung der wachsenden Herausforderungen in diesem Bereich erarbeitet das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrates zurzeit eine Strategie Stromnetze, welche klare Rahmenbedingungen f\u00fcr den zeit- und bedarfsgerechten Aus- und Umbau der Stromnetze schaffen soll. Im Fr\u00fchjahr 2013 soll dem Bundesrat eine entsprechend bereinigte Vorlage unterbreitet werden. Im Rahmen dieser Vorlage werden denn auch die Fragen der Beschleunigung des Netzausbaus und der Anrechenbarkeit von Aus- und Umbaukosten einer vertieften Pr\u00fcfung unterzogen. Eine vorgezogene Pr\u00fcfung einzelner Aspekte w\u00e4re hingegen nicht sachdienlich. Die Stossrichtung der einseitigen Privilegierung einer einzelnen Technologie erscheint dar\u00fcber hinaus aus heutiger Sicht aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht sachgerecht.</p><p>Zu den konkret gestellten Anliegen kann Folgendes ausgef\u00fchrt werden:</p><p>a. Im Rahmen der Neuausrichtung seiner Energiepolitik sieht der Bundesrat Massnahmen vor, mit welchen die Verfahren zum Bau oder Umbau der Stromnetze beschleunigt werden k\u00f6nnen. Diese sollen unabh\u00e4ngig von der eingesetzten Technologie (Freileitung oder Erdverkabelung) zur Anwendung gelangen. Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren sollen deshalb generell beschleunigt und Rechtsmittelverfahren verk\u00fcrzt werden. Ein beschleunigtes resp. vereinfachtes Verfahren ist allerdings nur dort angebracht, wo die Auswirkungen eines Vorhabens beschr\u00e4nkt und die Betroffenen eindeutig bestimmbar sind. F\u00fcr eine technologiespezifische Differenzierung der Verfahren bestehen aus heutiger Sicht hingegen keine ausreichenden sachlichen Gr\u00fcnde.</p><p>b. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Kosten h\u00e4lt bereits das geltende Recht fest, dass die Betriebs- und Kapitalkosten f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung eines sicheren, leistungsf\u00e4higen und effizienten Netzes als anrechenbare - und damit an Endverbraucherinnen und Endverbraucher \u00fcberw\u00e4lzbare - Netzkosten gelten, und zwar unabh\u00e4ngig von der eingesetzten \u00dcbertragungstechnologie. Dies ergibt sich aus Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) in Verbindung mit Artikel\u00a013 Absatz\u00a02 der Stromversorgungsverordnung vom 14. M\u00e4rz 2008 (StromVV; SR 734.71). Allf\u00e4llige begr\u00fcndete Mehrkosten f\u00fcr die Erdverkabelung k\u00f6nnen somit schon heute \u00fcberw\u00e4lzt werden. Beim Um- oder Ausbau des \u00dcbertragungsnetzes erfolgt die \u00dcberw\u00e4lzung der Kosten auf nationaler Ebene, bei Verteilnetzen dagegen auf regionaler Ebene. Im Fall unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger regionaler Unterschiede zwischen den verschiedenen Netznutzungstarifen ergreifen die Kantone in ihrem Gebiet Ausgleichsmassnahmen. Sofern diese nicht ausreichen, kann der Bundesrat weiter gehende geeignete Massnahmen treffen (Art. 14 Abs. 4 StromVG). Ein Zuschlag auf die \u00dcbertragungskosten der Hochspannungsnetze f\u00fcr lediglich eine einzelne Technologie erschiene systemfremd, insbesondere da die Kostenfrage stets gesamtheitlich betrachtet werden sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352851200000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1417046400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556888070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}