{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123890,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123890,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3890","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ber\u00fccksichtigung der tats\u00e4chlichen Ressourcenst\u00e4rke der Geberkantone im NFA-Ressourcenausgleich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Anpassung der Bestimmungen \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich zu unterbreiten, sodass die Beitr\u00e4ge der Geberkantone ihrer eigenen tats\u00e4chlichen Ressourcenst\u00e4rke Rechnung tragen.</p>","ReasonText":"<p>Der Finanzierungsmechanismus des Ressourcenausgleichs ist in der heutigen Form so konstruiert, dass eine Reduktion der Ressourcenst\u00e4rke bei einem Geberkanton zu Zahlungsbelastungen bei anderen Geberkantonen f\u00fchrt. Grund daf\u00fcr ist, dass die Beitr\u00e4ge eines einzelnen Geberkantons nicht alleine von der Entwicklung seiner eigenen tats\u00e4chlichen Ressourcenst\u00e4rke abh\u00e4ngig sind, sondern auch von jener der anderen Geberkantone. Diese Art von \"Solidarhaftung\" unter den Geberkantonen entsteht durch die mittels Bundesbeschluss festgelegten Grundbeitr\u00e4ge. Die Gr\u00f6sse des Gebertopfes ist somit f\u00fcr vier Jahre unver\u00e4nderbar festgelegt.</p><p>Mit dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrisenjahre wurde der in absoluten Beitragszahlen gr\u00f6sste Geberkanton Z\u00fcrich stetig ressourcenschw\u00e4cher. Von \u00fcber 600 Millionen Franken im Ressourcenausgleich 2010 sank der Beitrag auf rund 430 Millionen Franken im aktuellen Ressourcenausgleich 2013. Die Tendenz ist weiter sinkend. Der geltende Mechanismus zwingt nun die anderen Geberkantone, einen solchen Ausfall zu kompensieren. Dies auch dann, wenn deren Ressourcenst\u00e4rke stagniert oder sich sogar reduziert. Konsequenz ist die groteske Situation, dass Geberkantone mit sinkendem Ressourcenindex steigende Beitragszahlungen haben (z. B. die Kantone Genf und Zug im aktuellen Ressourcenausgleich 2013).</p><p>Besonders problematisch wirkt sich dieser Mechanismus bei den kleineren Geberkantonen aus. Einerseits, weil dort die wirtschaftlichen Turbulenzen weniger sp\u00fcrbar und somit geringere Auswirkungen auf die Ressourcenst\u00e4rke zu gew\u00e4rtigen sind. Andererseits, weil bei den kleineren Geberkantonen die absolute Beitragszahlung in den Ressourcenausgleich eine v\u00f6llig andere Dimension erh\u00e4lt. Im Kanton Zug sind es mehr als 20 Prozent, im Kanton Schwyz mehr als 12 Prozent und in Nidwalden mehr als 5 Prozent des budgetierten Aufwands 2013. Im Kanton Z\u00fcrich liegt dieser Wert knapp unter 3 Prozent. Relativ gesehen kleine R\u00fcckg\u00e4nge im Kanton Z\u00fcrich l\u00f6sen somit grosse zus\u00e4tzliche finanzielle Belastungen bei den kleineren Geberkantonen aus, ohne dass der tats\u00e4chlichen Ressourcenst\u00e4rke Rechnung getragen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eines der Ziele der Neugestaltung des Finanzausgleichs war, diesen steuer- und planbar zu machen. Deshalb legt das Parlament alle vier Jahre einen f\u00fcr vier Jahre geltenden Grundbeitrag des Bundes (vertikaler Ressourcenausgleich) und der ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) fest. Der Grundbeitrag des Bundes wird in den Zwischenjahren gem\u00e4ss der Entwicklung der Ressourcenpotenziale aller Kantone fortgeschrieben, jener der ressourcenstarken Kantone gem\u00e4ss der Entwicklung ihrer Ressourcenpotenziale. Die Festlegung der erw\u00e4hnten Grundbeitr\u00e4ge im Interesse der Planbarkeit des Finanzausgleichs wie auch die Art und Weise ihrer j\u00e4hrlichen Fortschreibung waren nie bestritten.</p><p>Die Vorgabe eines Grundbeitrags der ressourcenstarken Kantone (wie auch des Bundes) f\u00fcr eine Periode von vier Jahren f\u00fchrte zur Frage, wie dieser Beitrag auf die einzelnen Geberkantone aufzuteilen ist. Dabei war unbestritten, dass ein Kanton umso mehr einzahlen soll, je bev\u00f6lkerungsreicher und ressourcenst\u00e4rker er ist. Mit diesem Grundsatz ist zwangsl\u00e4ufig ein Vergleich der Geberkantone untereinander verbunden. Anders ausgedr\u00fcckt: Soll aus Gr\u00fcnden der Planbarkeit des Finanzausgleichs ein bestimmter Gesamtbeitrag der Geberkantone (wie auch des Bundes) festgelegt und dieser insgesamt auch realisiert werden, kommt man um eine Umverteilung unter den Geberkantonen, wie sie vom Motion\u00e4r bem\u00e4ngelt wird, nicht herum. </p><p>Diese Umverteilungseffekte existieren auch im umgekehrten Fall. Wenn die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise im Kanton Z\u00fcrich \u00fcberwunden sind und sein Ressourcenpotenzial wieder steigt, dann profitieren die anderen ressourcenstarken Kantone von einem geringeren Anstieg bzw. sogar einem R\u00fcckgang ihrer Ausgleichszahlungen. Der Kanton Z\u00fcrich wird dann einen \u00fcberdurchschnittlichen Teil der Dotationszunahme \u00fcbernehmen. Somit neutralisieren sich bei konjunkturellen Schwankungen die Umverteilungseffekte mittelfristig.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a06 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) sollen die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons nach Ausgleich mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts entsprechen. Dieses Ziel wurde bisher nur zweimal (2010 und 2011) knapp verfehlt. W\u00fcrde man die Einzahlung gewisser ressourcenstarker Kantone beschr\u00e4nken, m\u00fcssten aufgrund von Artikel\u00a0135 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung auch die Beitr\u00e4ge des Bundes reduziert werden. Die Folge davon w\u00e4re, dass die ressourcenschw\u00e4chsten Kantone das Ziel einer Mittelausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts kaum mehr erreichen k\u00f6nnten, da nicht mehr gen\u00fcgend Mittel zur Verf\u00fcgung st\u00fcnden.</p><p>Im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichtes, welcher im Fr\u00fchjahr 2014 in die Vernehmlassung gehen soll, werden auch die Umverteilungseffekte innerhalb der ressourcenstarken Kantone im Konjunkturverlauf untersucht. Aufgrund dieser Ergebnisse kann festgestellt werden, ob ein Handlungsbedarf f\u00fcr die dritte Vierjahresperiode (2016-2019) besteht. Einzelne vorgezogene Massnahmen, welche nicht mit dem gesamten Ausgleichssystem koordiniert sind, erachtet der Bundesrat als nicht zielf\u00fchrend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352246400000)\/","SubmittedBy":"G\u00f6ssi Petra","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1410825600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489742750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}