{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123894,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123894,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3894","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unternehmensbesteuerung. Sicherstellen, dass der gesamte Gesch\u00e4ftsgewinn besteuert wird","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass der gesamte Gesch\u00e4ftsgewinn einer Gesellschaft besteuert wird. So soll verhindert werden, dass Gesellschaften missbr\u00e4uchlich von einem besonderen Status profitieren, der gar nicht gerechtfertigt ist.</p>","ReasonText":"<p>Zahlreiche Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz - seien es Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen von ausl\u00e4ndischen Gesellschaften - kommen in den Genuss von besonders vorteilhaften steuerlichen Bedingungen. So haben viele multinationale Gesellschaften besondere Vereinbarungen abgeschlossen oder verf\u00fcgen \u00fcber einen besonderen Status. Dadurch k\u00f6nnen sie ihre Steuerbelastung teilweise drastisch senken.</p><p>Jede Steuervereinbarung ist an gewisse Bedingungen und Zielvorgaben gekn\u00fcpft. Es zeigt sich aber, dass diese Zielvorgaben h\u00e4ufig nur schlecht eingehalten werden und dass es bei den Steueranpassungen f\u00fcr Unternehmen, wie sie heute praktiziert werden, zu zahlreichen Missbr\u00e4uchen kommt.</p><p>Ein besonderer Steuerstatus f\u00fcr Unternehmen hat h\u00e4ufig den Zweck, eine Mehrfachbesteuerung zu verhindern. Gleichzeitig macht er die Schweiz f\u00fcr Unternehmen, die sich hier niederlassen wollen, auch attraktiv. So profitieren Holdinggesellschaften von einer extrem tiefen Besteuerung, da die Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, schon besteuert wurden - zumindest theoretisch.</p><p>Gemischte Gesellschaften hingegen sind komplexer und daher schwieriger zu verstehen. Es sind Gesellschaften, die ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit (Aufwand und Ertrag) \u00fcberwiegend auslandsbezogen aus\u00fcben. Der schweizerische Anteil an der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit, der im \u00dcbrigen normal besteuert wird, darf h\u00f6chstens 20 Prozent ausmachen. Der ausl\u00e4ndische Anteil wird zu einem extrem tiefen Satz besteuert.</p><p>Es braucht nun Vorschriften, die sicherstellen, dass eine gemischte Gesellschaft nur dann Steuerrabatt auf den ausl\u00e4ndischen Aktivit\u00e4ten erh\u00e4lt, wenn die daraus erzielte Wertsch\u00f6pfung auch tats\u00e4chlich im Ausland besteuert wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen gest\u00fctzt auf die OECD-Grunds\u00e4tze f\u00fcr Verrechnungspreise ausgearbeitet werden und mit diesen im Einklang stehen. Denn es ist inakzeptabel, dass eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz auf den im Ausland erzielten Gewinnen sehr tiefe Steuern zahlt, wenn diese Gewinne dort gar nie besteuert worden sind. W\u00fcrde ein Unternehmen beispielsweise Milliarden von Franken aus dem Rohstoffhandel einnehmen, ohne dass der Gewinn irgendwo besteuert wird, so w\u00e4re dies ein klarer Fall von Missbrauch.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Juristische Personen mit Sitz oder tats\u00e4chlicher Verwaltung in der Schweiz sind hier unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig. Die Steuerpflicht umfasst den weltweiten Gewinn, auf kantonaler Ebene zus\u00e4tzlich auch das weltweite Kapital. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind Betriebsst\u00e4tten, Gesch\u00e4ftsbetriebe und Liegenschaften im Ausland. Weitere Ausnahmen k\u00f6nnen sich aus bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. F\u00fcr bestimmte juristische Personen gelten im schweizerischen Recht Sonderregelungen. Im vorliegenden Zusammenhang ist insbesondere von Bedeutung, dass f\u00fcr Holding- und Verwaltungsgesellschaften auf kantonaler Ebene eine reduzierte Bemessungsgrundlage Anwendung findet. Bei der direkten Bundessteuer gelten f\u00fcr diese Unternehmen die allgemeinen Regeln.</p><p>Diese Sonderregelungen lassen sich teilweise steuersystematisch begr\u00fcnden, teilweise tragen sie der Tatsache Rechnung, dass sich die Schweiz in einem intensiv gef\u00fchrten internationalen Wettbewerb befindet. Sonderregelungen f\u00fcr bestimmte Unternehmen bzw. Unternehmensaktivit\u00e4ten finden sich regelm\u00e4ssig auch in Konkurrenzstandorten. </p><p>Internationale Nichtbesteuerungen wie auch Missbr\u00e4uche lassen sich nie g\u00e4nzlich ausschliessen. Sie sind sowohl im Zusammenhang mit den genannten besonderen Unternehmenstypen als auch bei anderen Gesellschaften m\u00f6glich. Internationale Nichtbesteuerungen sind in erster Linie darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass die nationalen Steuersysteme Unterschiede aufweisen. Um dieses Thema anzugehen, sind multilaterale L\u00f6sungsans\u00e4tze erforderlich. Die Bestrebungen von Organisationen wie der OECD gehen dahin, sowohl internationale Doppel- als auch Nichtbesteuerungen zu vermeiden. Die Schweiz folgt beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen dem OECD-Musterabkommen, h\u00e4lt sich an den OECD-Standard in Sachen Informationsaustausch und wendet die von der OECD entwickelten Verrechnungspreisrichtlinien an.</p><p>In Bezug auf Missbr\u00e4uche ist es Aufgabe der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden einzuschreiten. Soweit die direkte Bundessteuer betroffen ist, f\u00fchrt die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung im Rahmen ihrer Aufsichtst\u00e4tigkeit Kontrollen durch. F\u00fcr die korrekte Anwendung des kantonalen Steuerrechts sind die Kantone verantwortlich.</p><p>Zusammenfassend sieht der Bundesrat derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf in Bezug auf die Vermeidung von internationalen Nichtbesteuerungen bzw. Missbr\u00e4uchen. Im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III sind indes Anpassungen an gewissen kantonalen Steuerstatus geplant, die geeignet sind, die internationale Akzeptanz des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts zu erh\u00f6hen und gleichzeitig den Unternehmensstandort Schweiz zu st\u00e4rken sowie die Finanzhaushalte von Kantonen und Bund im Lot zu behalten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352246400000)\/","SubmittedBy":"Amarelle Cesla","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1410825600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489506880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}