{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123897,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123897,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3897","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Nichterwerbst\u00e4tige Personen, die ein Gesuch an die IV stellen. Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise der Versicherten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Arbeitgeber und die Lohnausfallversicherer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. die Versicherten umfassend informieren, damit diese entsprechend handeln und sich davor sch\u00fctzen k\u00f6nnen, dass ihnen Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.</p>","ReasonText":"<p>In seiner Antwort auf die Anfrage 12.1040 best\u00e4tigt der Bundesrat, dass im ordentlichen Anschlussverfahren die versicherte Person, die ein Gesuch um IV-Leistungen stellt, sich zwingend bei der Ausgleichskasse anmelden muss, damit sie keine Verzugszinsen zahlen muss. Meldet die versicherte Person sich bei einem Unterbruch (oder der Beendigung) der Erwerbst\u00e4tigkeit wegen Krankheit oder Unfall sofort bei ihrer Ausgleichskasse an, so l\u00e4uft sie nicht Gefahr, Verzugszinsen zahlen zu m\u00fcssen. Erfolgt n\u00e4mlich der Anschluss im Beitragsjahr, sind die Voraussetzungen nach Artikel\u00a041bis Buchstabe\u00a0b AHVV nicht erf\u00fcllt. Meldet sich die versicherte Person aber nicht oder zu sp\u00e4t bei der Ausgleichskasse - was nach der Einreichung eines Gesuchs um IV-Leistungen tats\u00e4chlich h\u00e4ufig vorkommt -, kann die Kasse einen r\u00fcckwirkenden Anschluss (d. h. einen Anschluss vor dem laufenden Beitragsjahr) geltend machen und gest\u00fctzt auf Artikel\u00a041bis Buchstabe\u00a0b AHVV Verzugszinsen in Rechnung stellen.</p><p>Solche Verzugszinsen k\u00f6nnen vermieden werden, wenn der Anschluss rechtzeitig erfolgt. Deshalb m\u00fcssen die Versicherten wesentlich besser informiert werden. Sie m\u00fcssen \u00fcber ihre gesetzlichen Pflichten ab Ende des Lohnanspruchs und Beginn des Anspruchs auf Taggelder (aufgrund von Krankheit oder Unfall) aufmerksam gemacht werden. Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht richtig informiert, so sind sie sich vielleicht gar nicht bewusst, dass sie nicht mehr einen Lohn erhalten, sondern Taggelder, die nicht der parit\u00e4tischen Beitragspflicht unterliegen; dies umso mehr, als die Verg\u00fctung ja weiterhin vom Arbeitgeber kommt, der sie sich von seinem Versicherer r\u00fcckerstatten l\u00e4sst. Diese Tatsache erkl\u00e4rt sicher, warum so h\u00e4ufig Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden.</p><p>Diese Situation kann sich noch versch\u00e4rfen, wenn Arbeitgeber die Abrechnungen erst nach Abschluss des Falls \u00e4ndern. In diesem Fall ist es unm\u00f6glich, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer \u00fcberhaupt etwas von einer \u00c4nderung der Verg\u00fctungh\u00f6he (Lohn vs. Taggeld) merkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nichterwerbst\u00e4tige Personen haben sich zur Erf\u00fcllung ihrer Beitragspflicht von Gesetzes wegen bei den Ausgleichskassen anzumelden. Dies gilt beispielsweise f\u00fcr Personen, die eine l\u00e4ngere Zeit Unfall- oder Krankentaggelder beziehen und kein beitragspflichtiges Einkommen mehr erzielen. Erfolgt in solchen Situationen die Anmeldung nicht oder zu sp\u00e4t, m\u00fcssen die betroffenen Personen auf den nachzuzahlenden Beitr\u00e4gen Verzugszinsen entrichten. Um dies zu verhindern, fordert die Motion\u00e4rin eine verbesserte Information der betroffenen Personen durch die Arbeitgeber oder die Taggeldversicherer.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Information der Versicherten verbessert werden sollte. Die Verankerung einer Informationspflicht der Taggeldversicherer und der Arbeitgeber bei Beginn des Taggeldbezuges (z. B. im Versicherungsvertragsgesetz, im Krankenversicherungsgesetz oder allenfalls in den Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen) h\u00e4lt er jedoch nicht f\u00fcr sachgerecht, weil weder die Versicherer noch die Arbeitgeber in der Lage sind, die betroffenen Versicherten gezielt zu informieren. In den meisten F\u00e4llen m\u00fcssen Bez\u00fcger von Taggeldern der Kranken- oder Unfallversicherung n\u00e4mlich gar keine Beitr\u00e4ge als Nichterwerbst\u00e4tige entrichten, weil die Arbeitsunf\u00e4higkeit nicht lange andauert oder nur eine Teilarbeitsunf\u00e4higkeit vorliegt. Nur bei Personen in guten Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen kann es in solchen F\u00e4llen ausnahmsweise zu einer Beitragspflicht als Nichterwerbst\u00e4tige kommen. Ausserdem kann die nichterwerbst\u00e4tige Person allenfalls durch ihren erwerbst\u00e4tigen Ehegatten von der Beitragspflicht befreit werden. Wesentlich sind somit nicht nur die Dauer des Erwerbsunterbruchs, sondern verschiedene weitere Umst\u00e4nde (Lohnh\u00f6he, Verm\u00f6genssituation, Erwerbseinkommen und Verm\u00f6genssituation des Ehegatten usw.), welche den Arbeitgebern und Versicherern meist nicht bekannt sind und aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes regelm\u00e4ssig auch nicht bekannt gemacht werden k\u00f6nnen. Eine allgemeine Informationspflicht w\u00e4re unter diesen Umst\u00e4nden nicht nur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand verbunden, sondern sie k\u00f6nnte sich auch als verwirrend und kontraproduktiv erweisen.</p><p>Demgegen\u00fcber kann mit einer gezielten Information der Versicherten, die ein Leistungsgesuch bei der Invalidenversicherung stellen, die grosse Mehrheit der betroffenen Personen erreicht werden. Mit der im Rahmen der 5. IVG-Revision eingef\u00fchrten Fr\u00fcherfassung und Fr\u00fchintervention sowie mit der parallel aufgebauten interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ plus) zwischen Taggeldversicherern und IV-Stellen konnte die fr\u00fchzeitige Kontaktaufnahme mit den IV-Stellen sichergestellt werden. In diesem Rahmen k\u00f6nnen die betroffenen Personen gezielt auch auf eine allf\u00e4llige Pflicht zur Anmeldung bei der Ausgleichskasse hingewiesen werden. Die IV wird ihre Merkbl\u00e4tter f\u00fcr die versicherten Personen entsprechend \u00fcberarbeiten und erg\u00e4nzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354233600000)\/","SubmittedBy":"Amarelle Cesla","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545683797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348704000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}