{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123904,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123904,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3904","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Massnahmen gegen Straflosigkeit von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltsch\u00e4den","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 25. September 2012 legten Amnesty International und Greenpeace einen internationalen Untersuchungsbericht zum Fall Trafigura von 2006 vor. Gem\u00e4ss einem niederl\u00e4ndischen Gericht hat der Konzern in einem wohl einmaligen Akt Schiffe in schwimmende Raffinerien umfunktioniert und dort stark schwefelhaltige \u00d6l-R\u00fcckst\u00e4nde verarbeitet. Im Wissen, dass die Entsorgung des anfallenden Sonderm\u00fclls in Europa teuer w\u00e4re, versuchte die Firma sie als \"Tankwaschwasser\" deklariert zu entsorgen. Da europ\u00e4ische H\u00e4fen ablehnten oder Sonderm\u00fclltarife verlangten, exportierte die Firma die Abf\u00e4lle in die Elfenbeink\u00fcste. Dort offerierte eine unerfahrene Firma die \"Entsorgung\" in Akou\u00e9do in Abidjan, der offenen st\u00e4dtischen M\u00fcllgrube. Trafigura erteilte den Auftrag - mit katastrophalen Folgen f\u00fcr \u00fcber 100 000 Menschen. Im Rahmen eines Vergleichs stellten die Beh\u00f6rden aber alle zivilrechtlichen Schritte ein und kurz darauf auch die Strafuntersuchung \"mangels Beweisen\". Auch mit Betroffenen schloss die Firma einen Vergleich (in Grossbritannien). Einzig in den Niederlanden wurde die Firma in zweiter Instanz f\u00fcr den Entsorgungsversuch in Amsterdam verurteilt. Sechs Jahre danach ist damit festzustellen: Nirgends wurde die Firma f\u00fcr die katastrophalen Ereignisse in der Elfenbeink\u00fcste strafrechtlich belangt.</p><p>1. Soweit bekannt, kam es in der Schweiz zu keiner Untersuchung (obwohl 2006 einer der wichtigsten Firmenstandorte und heute operativer Hauptsitz). F\u00fchrt der Bundesrat dies auf L\u00fccken im Vollzug oder im (Unternehmens-)Strafrecht zur\u00fcck?</p><p>2. Wie beabsichtigt er solch stossende F\u00e4lle von Straffreiheit bei juristischen Personen zu verhindern?</p><p>3. Wie der Fall zeigt, ist Sorgfalt - gerade im intransparenten Rohstoffhandel - nicht f\u00fcr alle selbstverst\u00e4ndlich. Wie beabsichtigt der Bundesrat zu gew\u00e4hrleisten, dass auch solche Firmen eine Sorgfaltspr\u00fcfung bez\u00fcglich Menschenrechten und Umwelt durchf\u00fchren und danach handeln?</p><p>4. Wie der Fall zeigt, kann es multinationalen Unternehmen gelingen, sich in fragilen Staaten mit der Regierung auf eine De-facto-Immunit\u00e4t zu verst\u00e4ndigen. Welche Rolle kommt Konzern-Heimatstaaten zu, um internationale Straflosigkeit zu verhindern?</p><p>5. Welche M\u00f6glichkeiten sieht der Bundesrat auf internationaler Ebene, um zu verhindern, dass sich bei transnationalen Delikten durch multinationale Unternehmen, wie hier geschehen, ein Staat nach dem anderen aus der Verantwortung stiehlt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat stellt fest, dass der durch die Interpellantin genannte Bericht keine Vorw\u00fcrfe an die Schweiz oder an die zur fraglichen Zeit in der Schweiz domizilierte Tochterfirma enth\u00e4lt. Soweit keine Hinweise auf einen entsprechenden Tatverdacht vorliegen, kann weder von L\u00fccken im Vollzug noch von solchen im (Unternehmens-)Strafrecht gesprochen werden.</p><p>Dar\u00fcber hinaus erm\u00f6glicht die schweizerische Rechtsordnung bereits jetzt ein rechtliches Vorgehen gegen schweizerische Muttergesellschaften wegen im Ausland begangener unerlaubter Handlungen ihrer Tochtergesellschaften oder Zulieferer. Auf der Grundlage von Artikel\u00a0102 des Strafgesetzbuches (Verantwortlichkeit des Unternehmens) in Verbindung mit den Artikeln 3 und 8 StGB (Verbrechen oder Vergehen im Ausland, Begehungsort) ist seit Oktober 2003, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, ein strafrechtliches Vorgehen in der Schweiz gegen international t\u00e4tige Unternehmen m\u00f6glich. Zum Beispiel wurde ein gegen zwei Gesellschaften des Alstom-Konzerns gef\u00fchrtes Strafverfahren nach zweij\u00e4hriger Untersuchung 2011 rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen.</p><p>2. Im fraglichen Fall wurde, wie die Interpellantin feststellt, die Firma bislang in zweiter Instanz in Amsterdam strafrechtlich verurteilt. Zudem schloss sie je einen Vergleich in der Elfenbeink\u00fcste sowie in England ab. Generell ist der Bundesrat der Meinung, dass die Zust\u00e4ndigkeit jeweils bei den Gerichten liegen sollte, die den engsten Bezug zum Sachverhalt aufweisen. Bei Sachverhalten ohne gen\u00fcgende Beziehungspunkte zur Schweiz erachtet der Bundesrat eine extraterritoriale Zust\u00e4ndigkeit grunds\u00e4tzlich als bedenklich. Im \u00dcbrigen enth\u00e4lt der geschilderte Fall keine Hinweise auf stossende F\u00e4lle von Strafbarkeit bei juristischen Personen in der Schweiz. Die bereits bestehenden M\u00f6glichkeiten eines rechtlichen Vorgehens bei unerlaubten Handlungen im Ausland werden in der Antwort auf Frage 1 er\u00f6rtert. Bez\u00fcglich der Anstrengungen seitens der Schweiz im Bereich der Verantwortung der Staaten und Unternehmen bei Menschenrechts- und Umweltvergehen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.</p><p>3. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf das Postulat F\u00e4ssler Hildegard 11.3803 sowie in seiner Antwort auf die Interpellation Sommaruga Carlo 12.3517 festgehalten, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich Rohstoffunternehmen, allen Gesetzen der Schweiz und weiterer Staaten, in welchen sie t\u00e4tig sind, unterstellt sind. Von multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erwartet der Bund zudem, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im In- und Ausland auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Das neue Kapitel zu den Menschenrechten der OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen, an deren Entwicklung sich die Schweiz beteiligte, enth\u00e4lt Empfehlungen der 44 Unterzeichnerstaaten an ihre weltweit t\u00e4tigen Unternehmen. Diese werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Menschenrechte entlang der gesamten Wertsch\u00f6pfungskette respektiert und Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen wirksam verhindert werden. Die praktische Umsetzung dieser Empfehlungen ist in erster Linie Aufgabe der Unternehmen und Unternehmensverb\u00e4nde. Teilnehmerstaaten sind hingegen verpflichtet, die Anwendung der Leits\u00e4tze zu f\u00f6rdern und einen nationalen Kontaktpunkt (NKP) einzurichten. Der Schweizer NKP steht bei konkreten Anwendungsproblemen als Dialogplattform und informelle Schlichtungsstelle zwischen Unternehmen und ihren Stakeholdern zur Verf\u00fcgung. Mit der geplanten Reorganisation des Schweizer NKP soll dieser innerhalb und ausserhalb der Verwaltung st\u00e4rker abgest\u00fctzt und dessen Vermittlungst\u00e4tigkeit gest\u00e4rkt werden. Diese Fragen werden auch im Rahmen der Umsetzung der Uno-Leitlinien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte des ehemaligen Sonderbeauftragten des Uno-Generalsekret\u00e4rs zu Unternehmensverantwortung und Menschenrechten, Professor John Ruggie, behandelt.</p><p>4./5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine ganzheitliche Perspektive unter Einschluss politischer Bem\u00fchungen wie rechtlicher Massnahmen auf internationaler und nationaler Ebene sowie Branchen- und Unternehmensstandards n\u00f6tig sind, um Missbr\u00e4uche zu verhindern und ihnen entgegenzutreten. Dabei stehen drei Aktionslinien im Zentrum: erstens die F\u00f6rderung der Rechtsstaatlichkeit in den betroffenen L\u00e4ndern, zweitens die Unterst\u00fctzung von internationalen Initiativen, Standards und Instrumenten zur F\u00f6rderung der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung (z. B. Voluntary Principles on Security and Human Rights, die OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen, dreigliedrige Grundsatzerkl\u00e4rung \u00fcber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der ILO, UN Global Compact oder die Extractive Industries Transparency Initiative, Uno-Leitlinien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte) und drittens die F\u00f6rderung der Sorgfaltspflicht der Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Dadurch kann bei Menschenrechts- und Umweltvergehen die Verantwortung sowohl der Staaten als auch der Unternehmen gef\u00f6rdert bzw. eine allf\u00e4llige Straflosigkeit verringert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1352851200000)\/","SubmittedBy":"Wyss Ursula","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532248710)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft|Umwelt"}}