{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123916,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123916,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3916","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Studie NFP 59 \u00fcber gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen. 12 Millionen f\u00fcr nichts?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der Debatte \u00fcber den Umgang mit gentechnisch ver\u00e4nderten Mechanismen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Hat er von den Schlussfolgerungen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 Kenntnis genommen? Was h\u00e4lt er davon?</p><p>2. Der Schlussbericht des NFP 59 wurde ver\u00f6ffentlicht und folgert, dass die mit den gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen verbundenen Risiken gering sind und dass deren Potenzial noch nicht ausgesch\u00f6pft ist. W\u00e4re dies nicht Grund genug f\u00fcr eine Parlamentsdebatte?</p><p>3. Das Parlament hat das Moratorium - ohne zu widersprechen und ohne die Schlussfolgerungen je anzusprechen - verl\u00e4ngert. Dient die NFP-59-Studie einem bestimmten Zweck? Wenn ja, welchem, wenn das Parlament nicht einmal deren Schlussfolgerungen zur Sprache bringt? Haben wir 12 Millionen Franken (und f\u00fcnf Jahre Forschung) verschwendet?</p>","ReasonText":"<p>Am 2. Dezember 2005 lancierte der Bundesrat, kurz nach der Annahme des Moratoriums f\u00fcr eine Landwirtschaft ohne gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen (GVO), das NFP 59 \"Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen\". Der Bundesrat hat den Schweizerischen Nationalfonds mit der Durchf\u00fchrung des Nationalen Forschungsprogramms beauftragt. Am 28. August 2012 hat das NFP 59 einen Schlussbericht vorgelegt. Das NFP 59 kam zu folgendem Ergebnis: Die GVO w\u00fcrden weder f\u00fcr die Gesundheit noch f\u00fcr die Umwelt ein Risiko darstellen. Unter den gegenw\u00e4rtigen Umst\u00e4nden sei der wirtschaftliche Nutzen, den die Schweizer Landwirtschaft aus dieser Biotechnologie ziehen kann, gering. Dies d\u00fcrfte sich mit der Einf\u00fchrung von Sorten, die verschiedene Eigenschaften vereinen - beispielsweise eine kombinierte Herbizid- und Krankheitsresistenz -  jedoch \u00e4ndern. Der Bericht wurde im Rahmen der Debatte \u00fcber das Moratorium in Auftrag gegeben. Die Schlussfolgerungen, die seri\u00f6se Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der NFP-59-Studie zogen, wurden im Parlament jedoch nicht zur Sprache gebracht. Werden die NFP-Studien als unglaubw\u00fcrdig erachtet? H\u00e4lt man sie f\u00fcr parteiisch? Oder f\u00fcr nutzlos?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat die Ergebnisse und Schlussfolgerungen im abschliessenden Bericht des NFP 59 zur Kenntnis genommen. In \u00dcbereinstimmung mit dem Beschluss des Parlamentes vom 19. M\u00e4rz 2010 zu Artikel\u00a037a des Gentechnikgesetzes (GTG) hat er den Auftrag erteilt, bis zum Ende des geltenden Moratoriums (27. November 2013) eine Regelung \u00fcber die Koexistenz - den gleichzeitigen Anbau von GVO und herk\u00f6mmlichen Nutzpflanzen - auszuarbeiten. Diese Regelung soll die Ergebnisse des NFP 59 ber\u00fccksichtigen. Da alle Projekte des NFP 59 im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen wurden, waren die Ergebnisse bereits einige Zeit vor der Ver\u00f6ffentlichung des Synthese-Berichts verf\u00fcgbar. So konnte die Bundesverwaltung die Ergebnisse mit den Projektverantwortlichen und Forschenden er\u00f6rtern. Dies geschah unter anderem im Zusammenhang mit der rechtswissenschaftlichen Analyse, die Prof. Dr. Rainer Schweizer im Rahmen des NFP 59 durchgef\u00fchrt hat und die den Regelungsentwurf massgeblich pr\u00e4gte. Die Analyse gelangte zum Schluss, dass eine tragf\u00e4hige Koexistenzregelung \u00c4nderungen im GTG erfordert. Die zust\u00e4ndigen \u00c4mter (Bafu und BLW) erarbeiten gegenw\u00e4rtig einen Entwurf f\u00fcr eine Koexistenzregelung, welche eine Verordnung \u00fcber Koexistenzmassnahmen sowie eine Reihe von Gesetzes\u00e4nderungen umfasst. Der Entwurf wird demn\u00e4chst in die Vernehmlassung geschickt.</p><p>2. Nach Auffassung des Bundesrates gew\u00e4hrleistet das GTG auf der Basis fallweiser Beurteilungen insbesondere die Sicherheit von GVO und schliesst den Einsatz von Biotechnologie, insbesondere in der Umwelt, nicht grunds\u00e4tzlich aus. Das GTG regelt die Bewilligung von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen und legt Kriterien zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt fest, die diese Organismen unabh\u00e4ngig von ihrem wirtschaftlichen oder \u00f6kologischen Nutzen erf\u00fcllen m\u00fcssen. Die Frage des agro\u00f6konomischen Potenzials von GVO hingegen ist durch das Gesetz nicht abgedeckt, sondern muss im Rahmen der Landwirtschaftspolitik gekl\u00e4rt werden.</p><p>3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Parlament befugt ist, die Frage des Moratoriums in die Debatte \u00fcber die Agrarpolitik aufzunehmen oder in deren Rahmen neue Fragen zur Sprache zu bringen. Indessen ist er auch der Meinung, dass die betroffenen Kreise Gelegenheit erhalten sollten, sich zu einer Verl\u00e4ngerung des Moratoriums zu \u00e4ussern. Die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 bot diese Gelegenheit nicht. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die zust\u00e4ndigen \u00c4mter (Bafu und BLW) mit der Ausarbeitung eines Entwurfes f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung des Moratoriums beauftragt, welcher als integrierender Bestandteil des Gesetzgebungspakets \u00fcber die Koexistenz in die Vernehmlassung geschickt wird. Dabei will er seine Argumente f\u00fcr eine massvolle Verl\u00e4ngerung des Moratoriums darlegen. Der Bundesrat bef\u00fcrwortet eine Verl\u00e4ngerung des Moratoriums und verweist dabei auf eine der Schlussfolgerungen des NFP 59, welche besagt, dass \u00c4nderungen im GTG f\u00fcr eine rechtlich abgesicherte Koexistenzregelung unverzichtbar sind. Diese \u00c4nderungen ben\u00f6tigen Zeit, und die Dauer des Moratoriums soll zur Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen genutzt werden. Dass der Bundesrat eine weitere Verl\u00e4ngerung des Moratoriums bef\u00fcrwortet, bedeutet nicht, dass die Schlussfolgerungen des NFP 59 betreffend die Sicherheit von gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen infrage gestellt werden. Hingegen ist f\u00fcr seinen Entwurf einer Verl\u00e4ngerung des Moratoriums ein vorg\u00e4ngiger Entscheid des Parlamentes erforderlich.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Derder Fathi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533092830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}