{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123921,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123921,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3921","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"CO2-Kompensationsvertrag im Sinne des Klimaschutzes oder des Gaskraftwerkbetreibers?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 26. September 2012 hat das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) den gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Kompensationsvertrag mit dem Antragssteller, die Centrale thermique de Vouvry SA (CTV), Projektant des Gaskraftwerkes Chavalon, unterschrieben. Damit wurde der CTV ein weiterer Schritt hin zu einer m\u00f6glichen Baubewilligung erm\u00f6glicht. Aufgrund der bisher \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Unterlagen stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. M\u00fcsste der Vertrag nicht ebenfalls \u00f6ffentlich gemacht werden (\u00d6ffentlichkeitsprinzip)?</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a der CO2-Kompensationsverordnung muss der Kompensationsvertrag die Massnahmen bereits enthalten. Dies scheint der abgeschlossene Vertrag nicht zu liefern. Wie konnte somit das Bafu feststellen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen geeignet sind, die erforderliche Kompensationsmenge zu liefern?</p><p>3. Der Kompensationsvertrag fordert, dass erst nach zehn Betriebsjahren gezeigt werden muss, dass die bis dann angefallenen CO2-Emissionen vollst\u00e4ndig kompensiert wurden. Somit w\u00e4re es m\u00f6glich, dass im 11. Betriebsjahr festgestellt wird, dass die Kompensation de facto nur 10 Prozent statt 100 Prozent betrug. Wie kann das Bafu dies verhindern? Was sind die konkreten Sanktionsmassnahmen?</p><p>4. Weshalb vereinbart der Kompensationsvertrag nicht, dass jeweils Anfang Jahr die Kompensationsbescheinigungen f\u00fcr das ganze Jahr beigebracht werden m\u00fcssen und allenfalls nichtbeanspruchte Bescheinigungen auf das Folgejahr \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen?</p><p>5. Das neue CO2-Gesetz enth\u00e4lt Mindestreduktionsziele von 20 Prozent bis 2020 f\u00fcr alle in der Schweiz ausgestossenen Treibhausgase (einzige Ausnahme: internationaler Flugverkehr). Das Bafu schreibt, dass \"sich die Parteien auf einen Mechanismus\" einigen, um auch die Emissionsreduktionsziele der Schweiz einhalten zu k\u00f6nnen. Wie soll dies konkret f\u00fcr das Jahr 2020 sichergestellt werden, und welche Sanktionen sind hier vorgesehen, falls dies nicht erf\u00fcllt wird?</p><p>6. Art und H\u00f6he der Sanktionen sind generell nicht ersichtlich aus den vorhandenen Unterlagen (siehe auch Anforderungen gem\u00e4ss Art. 4 Abs. 2 Bst. d der Kompensationsverordnung). Sieht der Vertrag vor, dass f\u00fcr nichtreduzierte CO2-Emissionen entsprechend hohe Sanktionszahlungen n\u00f6tig sind, damit Drittanbieter die n\u00f6tigen Reduktionen in anderen Klimaschutzprojekten beibringen k\u00f6nnen?</p><p>7. Die vorhandenen Unterlagen zum Vertrag sehen keine M\u00f6glichkeit vor, dass die Betriebsbewilligung bei Vertragsmissachtung entzogen wird. Weshalb?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Weitreichende Teile des Vertrages wurden anl\u00e4sslich der Pressekonferenz vom 26. September 2012 bereits bekanntgemacht. Eine Pflicht zur vollst\u00e4ndigen Offenlegung bestand nicht. Im Nachgang zur Pressekonferenz ging beim Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) ein Gesuch um vollst\u00e4ndige Offenlegung des Vertrages ein. Nach Anh\u00f6rung des Vertragspartners wurde der Vertrag dem Gesuchsteller zug\u00e4nglich gemacht.</p><p>2. Die CO2-Kompensationsverordnung (SR 641.713) verlangt in Artikel\u00a04 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a, dass der Kompensationsvertrag die Massnahmen enth\u00e4lt, die der Betreiber im Hinblick auf die Anrechnung vorschl\u00e4gt. Auf Basis dieser Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden beurteilen, ob der Betreiber in der Lage ist, die voraussichtlich n\u00f6tige Kompensationsleistung zu erbringen. Die vorgeschlagenen Kompensationsprojekte sind nicht verbindlich. Das Kraftwerk kann zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt auch andere als die vorgeschlagenen Massnahmen zur Einhaltung seiner Kompensationspflicht ergreifen.</p><p>Die Centrale thermique de Vouvry SA (CTV), die Betreibergesellschaft des geplanten fossil-thermischen Kraftwerks Chavalon, hat zusammen mit langj\u00e4hrigen Partnern von Energie Schweiz ein Kompensationsprogramm entwickelt, von dem sie inl\u00e4ndische CO2-Reduktionen im Umfang von 1,2 Millionen Tonnen pro Jahr erwartet. Das fossil-thermische Kraftwerk Chavalon wird voraussichtlich ungef\u00e4hr 0,75 bis 1,2 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. F\u00fcr die Einhaltung der Kompensationspflicht, die gem\u00e4ss heutigen Bestimmungen zu 70 Prozent im Inland erbracht werden muss, sind inl\u00e4ndische Reduktionen im Umfang von 0,5 bis 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr zu leisten.</p><p>3. Die CTV muss ein Monitoring betreiben und dem Bund j\u00e4hrlich Bericht erstatten \u00fcber die CO2-Emissionen und die ergriffenen Kompensationsmassnahmen. Der Monitoringbericht zu den Massnahmen wird von einer unabh\u00e4ngigen Kontrollstelle gepr\u00fcft. Erst gest\u00fctzt auf diese Pr\u00fcfung entscheidet das Bafu \u00fcber die Anrechnung. Inwieweit die im Vorjahr emittierten Mengen CO2 kompensiert wurden, ist daher nicht erst nach zehn Jahren bekannt. Hingegen soll erst nach zehn Betriebsjahren eine allf\u00e4llige Sanktion verh\u00e4ngt werden, die sich an den kumulierten Unterdeckungen bemisst.</p><p>4. Die tats\u00e4chlichen CO2-Emissionen variieren in Abh\u00e4ngigkeit von den Betriebsstunden des Kraftwerks erheblich und sind erst im Nachhinein bekannt. Dieses Problem w\u00fcrde eine Abgabe von Bescheinigungen im Voraus nicht beheben. Die CTV will denn auch in erster Linie auf ihr eigenes Kompensationsprogramm setzen, dessen Aufbau eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, und nicht auf Bescheinigungen von Dritten. Die emittierten und die kompensierten Mengen CO2 k\u00f6nnen daher sinnvollerweise nur \u00fcber eine l\u00e4ngere Betrachtungsperiode ausgeglichen werden.</p><p>5. Das Parlament hat im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes beschlossen, dass die Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke die verursachten CO2-Emissionen weiterhin vollst\u00e4ndig kompensieren m\u00fcssen. Bei der Kompensationspflicht f\u00fcr fossil-thermische Kraftwerke handelt es sich nicht um eine Reduktionsmassnahme, die einen Beitrag zur Erreichung des Reduktionsziels leistet, sondern um eine Stabilisierungsmassnahme (Regelung sui generis), die einen Anstieg der CO2-Emissionen der Schweiz verhindert. Aus diesem Grund ist es den Betreibern fossil-thermischer Kraftwerke trotz Inlandziel von minus 20 Prozent bis 2020 gegen\u00fcber 1990 weiterhin erlaubt, einen Teil ihrer Kompensationspflicht durch den Zukauf ausl\u00e4ndischer Emissionsminderungszertifikate zu erbringen. Die durch den Betrieb fossil-thermischer Kraftwerke verursachten CO2-Emissionen sowie die im Rahmen der Kompensationsvertr\u00e4ge erbrachten Kompensationsleistungen werden bei der Beurteilung der Zielerreichung nicht ber\u00fccksichtigt.</p><p>Auf internationaler Ebene muss im Fall eines internationalen Abkommens post Kyoto ein Mechanismus f\u00fcr das Stichjahr 2020 gefunden werden, weil gem\u00e4ss Kompensationsvertrag mit der CTV erst nach zehn Betriebsjahren Bilanz gezogen wird. Falls die CTV die in diesem Jahr ausgestossenen Mengen CO2 nicht vollumf\u00e4nglich kompensiert hat, m\u00fcssen die fehlenden Leistungen zum Beispiel durch ausl\u00e4ndische Zertifikate oder inl\u00e4ndische Bescheinigungen ausgeglichen werden.</p><p>6. Die Sanktionszahlungen sind so bemessen, dass f\u00fcr die fehlenden Kompensationsleistungen Ersatzmassnahmen ergriffen werden k\u00f6nnen. Infrage kommen auch der Kauf von Bescheinigungen oder Massnahmen von Drittanbietern.</p><p>7. Nach Artikel\u00a011c Absatz\u00a02 des CO2-Gesetzes (SR 641.71) schuldet ein Kraftwerkbetreiber, der seine Verpflichtung nicht einh\u00e4lt, eine im Vertrag festgesetzte Konventionalstrafe. Die Konventionalstrafe wird dabei in Form einer Geldleistung festgesetzt (Art. 4 Abs. 2 Bst. d der CO2-Kompensationsverordnung). Weiter gehende Sanktionen, wie der Entzug der Betriebsbewilligung, sind im CO2-Gesetz nicht vorgesehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354838400000)\/","SubmittedBy":"Girod Bastien","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492767090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}