{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123938,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123938,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3938","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"J\u00e4hrliche Berechnung der Stilllegungskosten f\u00fcr Kernkraftwerke und der Entsorgungskosten f\u00fcr radioaktive Abf\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Betreiber von Kernkraftwerken zu verpflichten, die Kosten f\u00fcr die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung radioaktiver Abf\u00e4lle j\u00e4hrlich zu berechnen und die entsprechende Finanzierung nachzuweisen.</p>","ReasonText":"<p>Die Information \u00fcber die Finanzergebnisse des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke und Kernanlagen vom 24. Februar 2012 stellt fest, dass die voraussichtlichen Kosten seit der letzten Berechnung aus dem Jahr 2006 um 10 Prozent gestiegen sind. Dies bedeutet teuerungsbereinigte Mehrkosten von 1,872 Milliarden Franken. Dies ist ein stolzer Betrag. Die Kostensteigerung zeigt auf, dass eine Neuberechnung der Kosten lediglich alle f\u00fcnf Jahre ungen\u00fcgend ist. In Deutschland ist die Praxis wesentlich strenger. Dort muss der Entsorgungsvorsorgenachweis laut Paragraf 9a des Atomgesetzes j\u00e4hrlich erbracht werden respektive ist das Bekanntwerden gr\u00f6sserer Abweichungen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde jeweils sogar unverz\u00fcglich mitzuteilen.</p><p>Wir verlangen deshalb, dass der entsprechende Artikel\u00a04 der Verordnung \u00fcber den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung; SR 732.17) entsprechend angepasst wird und die Grundlagen f\u00fcr die Finanzierung der Ausstiegskosten mit j\u00e4hrlichem Nachweis bzw. unverz\u00fcglicher Meldepflicht f\u00fcr die Betreiber bei gr\u00f6sseren Abweichungen entsprechend verankert werden.</p><p>Zu pr\u00fcfen ist zudem, inwieweit der Finanzierungsnachweis der Betreiber f\u00fcr die Stilllegungs- und Entsorgungskosten der Revisionspflicht unterstellt werden kann, wie das in Deutschland der Fall ist.</p><p>Tschernobyl und Fukushima haben die Gefahren der Atomtechnologie aufgezeigt. Der Ausstieg aus dieser Technologie muss daher gew\u00e4hrleistet sein.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle ist in der Schweiz umfassend geregelt. Die Rechte und Pflichten rund um die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle gehen massgeblich aus dem Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1), insbesondere aus den Artikel, 31 und 77 bis 82, sowie aus der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV; SR 732.17) hervor.</p><p>Die vorliegende Motion verlangt, dass die SEFV dahingehend zu \u00e4ndern sei, dass die Kosten f\u00fcr die Stilllegung und Entsorgung statt alle f\u00fcnf Jahre k\u00fcnftig j\u00e4hrlich berechnet werden. Zus\u00e4tzlich soll gepr\u00fcft werden, ob der Finanzierungsnachweis der Revisionspflicht unterstellt werden kann.</p><p>Am aktuellen Beispiel der Kostenstudie 2011 zeigt sich, dass f\u00fcr die Erstellung der Kostenstudien durch die Betreiber und die anschliessende unabh\u00e4ngige \u00dcberpr\u00fcfung durch die Beh\u00f6rden rund zwei Jahre notwendig sind. Diese Studien sind aufwendig und ber\u00fccksichtigen aktuelle technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Praxiserfahrungen bez\u00fcglich der Stilllegung und Entsorgung. Die bisherigen erstellten Studien zeigen, dass ein Rhythmus von f\u00fcnf Jahren sinnvoll ist. Zudem fordert die SEFV, dass die voraussichtliche H\u00f6he der Stilllegungs- und Entsorgungskosten neu berechnet wird, wenn eine Kernanlage endg\u00fcltig ausser Betrieb genommen wird oder wenn infolge unvorhergesehener Umst\u00e4nde eine wesentliche \u00c4nderung der Kosten zu erwarten ist.</p><p>Die Fonds unterstehen bereits einer Revision nach den Bestimmungen des Aktienrechts (Art. 27 SEFV). Die Jahresberichte mit den revidierten Jahresrechnungen und den Fondsbest\u00e4nden werden j\u00e4hrlich vom Bundesrat genehmigt und ver\u00f6ffentlicht. Die Revisionsgesellschaften der Betreiber haben zudem zu pr\u00fcfen, ob die R\u00fcckstellungen f\u00fcr die vor der Ausserbetriebnahme der Kernanlage anfallenden Entsorgungskosten gem\u00e4ss dem von der Kommission des Entsorgungsfonds genehmigten R\u00fcckstellungsplan gebildet und verwendet wurden. Dar\u00fcber hinaus schreibt die SEFV vor, dass die Jahresbeitr\u00e4ge neu festgelegt werden, wenn das angesammelte Kapital aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzm\u00e4rkten ausserhalb einer von der Kommission festgelegten Bandbreite liegt. Im Sinne der Transparenz werden die Fondsbest\u00e4nde quartalsweise im Internet ver\u00f6ffentlicht (<a href=\"http://www.stilllegungsfonds.ch\">www.stilllegungsfonds.ch</a>; www.entsorgungsfonds.ch).</p><p>Der Bundesrat hat sich aufgrund der aktuellen energiepolitischen sowie wirtschaftspolitischen Entwicklungen im In- und Ausland bereiterkl\u00e4rt, eine Revision der SEFV zu pr\u00fcfen (vgl. dazu Motion Fetz 11.4213, \"Atomfonds. Schluss mit mehrj\u00e4hrigen Unterdeckungen und mit R\u00fcckzahlungen\"). Insbesondere folgende Punkte sind Gegenstand der Pr\u00fcfung: Dauer der zu finanzierenden Beobachtungsphase von geologischen Tiefenlagern, Anlagerendite von 5 Prozent, Kostenteuerung von 3 Prozent und die daraus resultierende Nettorendite von 2 Prozent, die Bandbreiten der Fondsbest\u00e4nde und die Ausgleichsmechanismen bei Unter- resp. \u00dcberschreitung der Bandbreite sowie die Form der Beitr\u00e4ge in die Fonds inkl. W\u00e4hrungsmix.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1402963200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484912427)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}