{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123955,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123955,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3955","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gef\u00e4hrlichkeit von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen und von Glyphosat","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine am 20. September 2012 in Frankreich publizierte Studie zeigt, dass die F\u00fctterung mit gentechnisch ver\u00e4ndertem Mais bei Ratten zu schweren Krankheiten mit Geschw\u00fcren und Organver\u00e4nderungen und fr\u00fchzeitigem Tod f\u00fchrt. Die Studie wurde in der renommierten Fachzeitschrift \"Food and Chemical Toxicology\" publiziert.</p><p>Der Molekularbiologe Gilles-Eric S\u00e9ralini, Professor an der franz\u00f6sischen Universit\u00e4t Caen, und sein Team hatten zehn Versuchsgruppen, insgesamt 200 Ratten, jeweils mit verschiedenen Futtermischungen ern\u00e4hrt. Die ersten drei Gruppen bekamen den gentechnisch ver\u00e4nderten Mais NK603 des Monsanto-Konzerns in verschiedenen Mengen zu fressen (in unterschiedlichen prozentualen Anteilen am Futter). Drei weiteren Gruppen wurde ebenfalls dieser Mais in denselben Dosen verabreicht, zus\u00e4tzlich wurde er vor der Verf\u00fctterung mit Glyphosat bespr\u00fcht. Drei Gruppen erhielten konventionellen Mais und dazu mit Glyphosat belastetes Wasser. Die Kontrollgruppe erhielt gew\u00f6hnlichen Futtermais und unbelastetes Wasser. W\u00e4hrend des zweij\u00e4hrigen F\u00fctterungsversuches starben die Nager, die Gentechnik-Mais gefressen hatten, deutlich fr\u00fcher als jene aus den Gruppen ohne Gentechnik. Ebenfalls eine erh\u00f6hte Mortalit\u00e4t wurde bei den mit konventionellem, glyphosatbehandeltem Mais gef\u00fctterten Tieren festgestellt. Krebs war die h\u00e4ufigste Todesursache.</p><p>Die Ergebnisse dieser neuen Studie stehen im Widerspruch zu den Aussagen des NFP 59, welches feststellt, dass von gentechnisch ver\u00e4nderten Pflanzen kein erh\u00f6htes Risiko ausgeht.</p><p>Es ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. M\u00fcssen Teile des NFP 59 aktualisiert werden?</p><p>2. M\u00fcssen die Schlussfolgerungen aus dem NFP 59 nochmals durch eine unabh\u00e4ngige Kommission \u00fcberpr\u00fcft werden unter dem Einbezug neuer unabh\u00e4ngiger Studien?</p><p>3. Muss die Risikobeurteilung durch gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen neu definiert werden, und m\u00fcssen Langzeitf\u00fctterungsversuche von zwei Jahren vorgeschrieben werden?</p><p>4. M\u00fcssen alle erteilten und h\u00e4ngigen Bewilligungen f\u00fcr gentechnisch ver\u00e4nderte Pflanzen neu beurteilt werden?</p><p>5. M\u00fcssen die Grenzwerte f\u00fcr Glyphosat neu definiert werden?</p><p>6. Das Bewilligungsverfahren f\u00fcr alle Pestizide basiert auf einer Risikobeurteilung mit kurzen Zeitperioden. Es stellt sich daher die Frage, ob das Zulassungsverfahren generell neu definiert werden muss.</p><p>7. W\u00e4re es nicht notwendig, ein Monitoring \u00fcber den Einsatz von Pestiziden in der Schweiz zu implementieren oder gesetzlich vorzuschreiben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Studie der Forschergruppe um Professor S\u00e9ralini, die unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Verabreichung von gentechnisch ver\u00e4ndertem Mais der Linie NK603 an Ratten untersucht, wurde international wissenschaftlichen Bewertungen unterzogen. In ersten kritischen Analysen der Studie durch Beh\u00f6rden verschiedener L\u00e4nder, namentlich auch die Europ\u00e4ische Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (Efsa), wurden erhebliche L\u00fccken und M\u00e4ngel aufgezeigt. Die Schlussfolgerungen der Autoren wurden als nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die Beh\u00f6rden des Bundes k\u00f6nnen sich diesen Bewertungen anschliessen. Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Schweizerische Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung konnte bei der Erstellung des Ausf\u00fchrungsplans des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 59 (NFP 59), \"Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen\", kein Forschungsprojekt ber\u00fccksichtigen, das sich mit den m\u00f6glichen Gesundheitsrisiken durch gentechnisch ver\u00e4nderte Organismen oder Lebensmittel befasst, da kein solches Projekt die Auswahlkriterien des NFP 59 erf\u00fcllte. Die Studie von S\u00e9ralini und Mitarbeitenden gibt keinen Anlass, das soeben abgeschlossene NFP 59 zu aktualisieren oder die ver\u00f6ffentlichten Schlussfolgerungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Ausserhalb der NFP-Forschungsf\u00f6rderung haben die Forschenden aber weiterhin die M\u00f6glichkeit, entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der Normalf\u00f6rderung des Schweizerischen Nationalfonds einzureichen.</p><p>3. Nach Vorgaben des Schweizer Rechts sind f\u00fcr eine Bewilligung von GVO-Erzeugnissen keine F\u00fctterungsversuche erforderlich. Auch in der EU sind gegenw\u00e4rtig keine F\u00fctterungsstudien vorgeschrieben. Die Europ\u00e4ische Kommission pr\u00fcft aber die Einf\u00fchrung einer Pflicht zur Durchf\u00fchrung von F\u00fctterungsstudien von 90 Tagen Dauer. Diese Vorschrift soll auf drei Jahre befristet sein und w\u00e4hrend dieser Zeit durch ein begleitendes Forschungsprojekt auf ihren Nutzen untersucht werden. Falls diese Regelung in der EU eingef\u00fchrt wird, werden die zust\u00e4ndigen Stellen des Bundes die Erkenntnisse des Forschungsprojektes ebenfalls pr\u00fcfen.</p><p>In vielen F\u00e4llen werden jedoch bereits heute F\u00fctterungsversuche freiwillig durchgef\u00fchrt und die Resultate ver\u00f6ffentlicht. Die Beh\u00f6rden des Bundes nehmen solche Resultate selbstverst\u00e4ndlich zur Kenntnis und ber\u00fccksichtigen sie bei der Sicherheitsbewertung.</p><p>4. Das Inverkehrbringen eines GVO-Erzeugnisses wird bewilligt, wenn nach dem Stand der Wissenschaft eine Gef\u00e4hrdung von Mensch, Tier und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Die Bewilligung wird widerrufen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse der begr\u00fcndete Verdacht auf eine Gef\u00e4hrdung der Gesundheit oder der Umwelt besteht. Gegenw\u00e4rtig sind in der Schweiz eine gentechnisch ver\u00e4nderte Sojalinie und drei gentechnisch ver\u00e4nderte Maislinien bewilligt. Mais NK603 ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht bewilligt. Nichtvermehrungsf\u00e4hige Pflanzenteile dieses Maises d\u00fcrfen jedoch als Futtermittel aufgrund eines vereinfachten Verfahrens in die Schweiz eingef\u00fchrt werden. Diese M\u00f6glichkeit wird zurzeit von der schweizerischen Futtermittelbranche nicht genutzt. Aufgrund der Studie von S\u00e9ralini und Mitarbeitenden kann nicht auf eine generelle Gef\u00e4hrdung der Gesundheit oder der Umwelt durch in der Schweiz bewilligte GVO geschlossen werden. Eine \u00dcberpr\u00fcfung ist deshalb nicht angezeigt.</p><p>5./6. Pflanzenschutzmittel geh\u00f6ren zu den toxikologisch am besten gepr\u00fcften Chemikalien \u00fcberhaupt. In Pr\u00fcf- und Bewertungsverfahren nach international harmonisierten Richtlinien werden die gesetzlich erlaubten H\u00f6chstkonzentrationen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln so tief festgelegt, dass auch bei einer lebensl\u00e4nglichen t\u00e4glichen Aufnahme dieser Menge keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auftreten k\u00f6nnen. Aus Langzeitversuchen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, und der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten w\u00fcrde dadurch nicht erh\u00f6ht. Die Studie von S\u00e9ralini und Mitarbeitenden lieferte keine neuen Daten, die eine \u00dcberpr\u00fcfung der Grenzwerte f\u00fcr Glyphosat rechtfertigen w\u00fcrden oder wonach sich eine \u00c4nderung des Bewilligungsverfahrens aufdr\u00e4ngen w\u00fcrde.</p><p>7. Das BAG baut gegenw\u00e4rtig ein System auf, das erlauben wird, alle in den Kantonen produzierten Daten zu R\u00fcckst\u00e4nden von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln zu sammeln und zu analysieren. Nach der abgeschlossenen Pilotphase werden die kantonalen Daten ab 2013 gesammelt und ausgewertet. Gegenw\u00e4rtig basiert die Datenbereitstellung der Kantone auf freiwilliger Basis. Mit der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes, das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, soll f\u00fcr diesen wichtigen Datentransfer jedoch eine verbindliche rechtliche Basis geschaffen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354838400000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534766810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}