{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123956,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123956,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3956","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Grundwasserschutz. Schutz der Trinkwasserressourcen vor Fremdstoffen aus der Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie wird gew\u00e4hrleistet, dass die Forderungen von Gew\u00e4sserschutz- und Lebensmittelrecht umgesetzt und die Trinkwasserressourcen wirksam gegen Fremdstoffe (unabh\u00e4ngig von deren toxischer Wirkung) gesch\u00fctzt werden? Weshalb orientiert sich die Zulassungsstelle nicht an den gew\u00e4sserschutzrechtlichen Vorgaben?</p><p>2. Gegenw\u00e4rtig zeigen nur sechs der \u00fcber 240 zugelassenen PSM-Wirkstoffe problematische Auswirkungen auf die Grundwasserressourcen (Dichlobenil, Chloridazon, Metolachlor, Atrazin, Propachlor, Tolylfluanid). Was w\u00e4ren die Auswirkungen eines Verzichts auf diese sechs Problemsubstanzen?</p><p>3. Die Schutzzonen von Trinkwasserfassungen machen weniger als 4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che aus, sind aber f\u00fcr die Qualit\u00e4t und die Sicherheit des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung. Was w\u00e4ren die Auswirkungen eines PSM-Verbots in diesen sensiblen Zonen, und welche automatisierten Regulierungsmechanismen w\u00e4ren bei festgestellten PSM-Belastungen in Schutzzonen denkbar?</p>","ReasonText":"<p>Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Dank einem vorausschauenden Gew\u00e4sserschutz der letzten Jahrzehnte k\u00f6nnen heute 80 Prozent unseres Trinkwassers naturnah und ohne aufwendige Aufbereitung aus dem Grundwasser gewonnen werden. Allerdings werden seit wenigen Jahren bislang unentdeckte Stoffe dank neuen Analysemethoden in bedenklichen Konzentrationen nachgewiesen. So konnten in 70 Prozent der Grundwassermessstellen im Landwirtschaftsgebiet Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Konzentrationen \u00fcber 0,1 Mikrogramm pro Liter nachgewiesen werden. Die Gew\u00e4sserschutzverordnung fordert, dass im Grundwasser keine k\u00fcnstlichen, langlebigen Stoffe enthalten sein d\u00fcrfen. Und auch das Lebensmittelrecht kennt das Vorsorgeprinzip, das \u00fcber eine direkte Gesundheitsgef\u00e4hrdung hinausgeht. Die Zulassungsstelle f\u00fcr Pflanzenschutzmittel hingegen toleriert H\u00f6chstwerte f\u00fcr Abbauprodukte, die 100-fach \u00fcber dem H\u00f6chstwert f\u00fcr Pflanzenschutzmittel liegen. Damit werden Stoffe zugelassen, die nicht nur dem Gew\u00e4sserschutz-, sondern auch dem Lebensmittelrecht widersprechen. F\u00fcr kommende Generationen ist einwandfreies Trinkwasser zentral, daher ist Rechtssicherheit wichtig.</p><p>Die problematischen Wirkstoffe und deren Abbauprodukte sind:</p><p>Dichlobenil -&gt; 2,6-Dichlorbenzamid</p><p>Chloridazon -&gt; Desphenyl-Chloridazon, Methyl-desphenyl-Chloridazon</p><p>Metolachlor -&gt; Metolachlor ESA und Metolachlor OXA</p><p>Atrazin -&gt; Desethylatrazin und Desisopropyl</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Gew\u00e4sserschutzrecht zielt darauf ab, dass das Grundwasser, die Hauptressource f\u00fcr Trinkwasser, keine k\u00fcnstlichen, langlebigen Stoffe enthalten soll, unabh\u00e4ngig von ihrer toxikologischen Wirkung. Wenn im \u00f6ffentlichen Interesse liegende Grundwasserfassungen durch Stoffe, die nicht gen\u00fcgend abgebaut oder zur\u00fcckgehalten werden, verunreinigt sind oder wenn die konkrete Gefahr einer solchen Verunreinigung besteht, m\u00fcssen die Vollzugsbeh\u00f6rden Zustr\u00f6mbereiche (Gebiet, aus dem der Hauptanteil des Wassers stammt, das einer Grundwasserfassung entnommen wird) bezeichnen und darin die erforderlichen Massnahmen, wie z. B. Verwendungseinschr\u00e4nkungen f\u00fcr bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM), festlegen. Als Verunreinigung gilt dabei jede nachteilige physikalische, chemische oder biologische Ver\u00e4nderung des Gew\u00e4ssers. So kann es vorkommen, dass ein PSM zwar allgemein zugelassen wird, zum Schutz einer Grundwasserfassung vor Verunreinigungen jedoch im Einzelfall stand\u00f6rtliche Anwendungseinschr\u00e4nkungen n\u00f6tig sind. Mit den entsprechenden Massnahmen wird sichergestellt, dass das Grundwasser nicht durch PSM und deren Abbauprodukte verunreinigt wird. </p><p>Das schweizerische Lebensmittel- und Pflanzenschutzmittelrecht unterscheidet bei den PSM zwischen den Wirkstoffen, den als relevant und den als nichtrelevant beurteilten Metaboliten (Abbauprodukten), das Gew\u00e4sserschutzrecht f\u00fchrt nur die PSM-Wirkstoffe als summarische Parametergruppe auf, verweist aber f\u00fcr nutzbares Grundwasser bez\u00fcglich numerischer Anforderungen f\u00fcr in der GSchV nicht explizit geregelte Fremdstoffe subsidi\u00e4r auch auf das Lebensmittelrecht. Die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelrechts wird im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die durch die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) geregelt ist, dadurch sichergestellt, dass eine Bewilligung nicht erteilt wird, wenn die Konzentration des Wirkstoffs oder dessen relevanter Metabolite im Grundwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter gem\u00e4ss Modellrechnungen \u00fcberschreiten k\u00f6nnte. Bei nichtrelevanten Metaboliten wird eine Bewilligung nicht erteilt, wenn deren Konzentration 10 Mikrogramm pro Liter im Grundwasser \u00fcberschreiten k\u00f6nnte. Ebenso wird die Bewilligung nicht erteilt, wenn die toxikologische Beurteilung der vorausgesagten Konzentration des Stoffes ergibt, dass ein Risiko f\u00fcr die Gesundheit besteht. Wird der Toleranzwert der FIV (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung) von 0,1 Mikrogramm pro Liter f\u00fcr Pestizide durch einen als nichtrelevant eingestuften Metaboliten im Trinkwasser \u00fcberschritten, bedeutet dies, dass die zust\u00e4ndige kantonale Vollzugsbeh\u00f6rde auf der Basis von Artikel\u00a01 FIV den Einzelfall pr\u00fcfen muss.</p><p>In der Pflanzenschutzmittelverordnung ist die Zulassung f\u00fcr PSM geregelt. Dabei gelten f\u00fcr die Wirkstoffe selber und die als relevant eingestuften Metaboliten die numerischen Werte der GSchV (vgl. oben). Bei deren voraussichtlicher \u00dcberschreitung wird ein PSM nicht zugelassen oder mit einem Verbot f\u00fcr den Einsatz in der engeren Grundwasserschutzzone S2 belegt. F\u00fcr die als nichtrelevant eingestuften Metaboliten lehnt sich die Zulassungsstelle (Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft) in Anwendung von Artikel\u00a072 Absatz\u00a08 PSMV (\"Die Beurteilungsstellen ber\u00fccksichtigen bei der Beurteilung von Pflanzenschutzmitteln die technischen Dokumente und andere Leitlinien, die in der EU verabschiedet wurden\") an das in der EU angewandte Verfahren an. Dieses Vorgehen stellt nach heutigem Kenntnisstand sicher, dass die Konzentrationen von nichtrelevanten Metaboliten, die man aufgrund von Modellrechnungen im Grundwasser erwarten kann, kein inakzeptables Risiko f\u00fcr die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.</p><p>2. Grunds\u00e4tzlich ist festzuhalten, dass die erw\u00e4hnten Stoffe und deren Abbauprodukte nicht in den gesamten schweizerischen Grundwasserfassungen nachgewiesen werden. Werden sie nachgewiesen, ist dies aus lebensmittelrechtlicher Sicht meist nicht problematisch, das heisst, das daraus gewonnene Trinkwasser stellt kein Risiko f\u00fcr die Gesundheit dar.</p><p>Von den sechs erw\u00e4hnten Substanzen sind deren drei in der Schweiz nicht bzw. nicht mehr zugelassen: Propachlor, Atrazin und Tolylfluanid. Dichlobenil wurde reevaluiert, was dazu f\u00fchren sollte, dass die Bewilligung f\u00fcr diesen Wirkstoff zur\u00fcckgezogen wird, da nicht gen\u00fcgend Informationen vorliegen, um ein inakzeptables Umweltrisiko ausschliessen zu k\u00f6nnen. Weitere zwei Substanzen, n\u00e4mlich Bentazon und Isoproturon, \u00fcberschreiten nach aktuellem Kenntnisstand in gewissen Grundwasserfassungen den Anforderungswert der GSchV von 0,1 Mikrogramm pro Liter. In der Schutzzone S2 ist der Einsatz von Produkten mit diesen Wirkstoffen verboten. Das Herbizid Chloridazon wird vor allem im R\u00fcbenanbau verwendet, infolge einer Reevaluation wurde ein noch nicht publiziertes S2-Verbot f\u00fcr Chloridazon verf\u00fcgt. Metolachlor wird vor allem im Maisanbau eingesetzt, ist aber auch f\u00fcr eine Reihe anderer Nutzpflanzen zugelassen. Dichlobenil wird vor allem in Ziergeh\u00f6lzen, in forstlichen Pflanzg\u00e4rten, im Weinbau und auf Wiesen und Weiden (hier vor allem gegen Blacken) verwendet. F\u00fcr diese drei erw\u00e4hnten PSM-Wirkstoffe bestehen zahlreiche Ersatzsubstanzen. Aus der Sicht des Grund- und Trinkwasserschutzes ist zu erwarten, dass bei einem Verzicht auf einzelne Stoffe fr\u00fcher oder sp\u00e4ter die entsprechenden R\u00fcckst\u00e4nde aus dem Grundwasser verschwinden. Wie jedoch das Beispiel Atrazin deutlich macht, kann es bei persistenten Substanzen Jahrzehnte dauern, bis die letzten Spuren eliminiert sind.</p><p>3. Von der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che (LN) werden weniger als 30 Prozent f\u00fcr Ackerbau und Dauerkulturen (z. B. Obst- und Rebbau) ben\u00f6tigt, die grosse Mehrheit wird als Gr\u00fcnland genutzt. Viele Grundwasserschutzzonen befinden sich zudem eher in weniger intensiv genutzten Gebieten, und zahlreiche Wasserversorgungen unternehmen seit L\u00e4ngerem Anstrengungen, zumindest in der engeren Schutzzone S2 eine Gr\u00fcnlandnutzung zu f\u00f6rdern. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass ein generelles PSM-Verbot in der gesamten Grundwasserschutzzone deutlich weniger als 4 Prozent der heute intensiv genutzten LN betreffen w\u00fcrde.</p><p>F\u00fcr den Schutz des gefassten Grundwassers sind vor allem die Grundwasserschutzzonen S1 und S2 (sch\u00fctzen die Trinkwasserfassung bzw. das Grundwasser auf den letzten 10 Tagen, bevor es in die Fassung gelangt) entscheidend, weshalb hier jede Nutzung, welche das Trinkwasser beeintr\u00e4chtigen kann, verboten ist. Die Landwirtschaft ist heute die einzige Nutzerin, welche innerhalb der Schutzzone S2 fl\u00e4chendeckend Pflanzenschutzmittel einsetzen darf. Ein aufgrund des Schutzzwecks an sich angezeigtes PSM-Anwendungsverbot w\u00fcrde weniger als 1,2 Prozent der gesamten LN betreffen.</p><p>75 Prozent der Schutzzonen S2 von \u00f6ffentlichen Trinkwasserfassungen umfassen weniger als 2,1 Hektaren LN. Im gesamtschweizerischen Durchschnitt werden rund 70 Prozent der LN in der Zone S2 als Gr\u00fcnland bewirtschaftet, womit bei 75 Prozent der Zonen S2 eine Fl\u00e4che von durchschnittlich weniger als 0,7 Hektaren von PSM-Beschr\u00e4nkungen wesentlich betroffen ist. Bei gr\u00f6sseren Schutzzonen S2 k\u00f6nnen allerdings gewisse Landwirtschaftsbetriebe in erh\u00f6htem Masse betroffen sein.</p><p>Ein ausnahmsloses PSM-Verbot w\u00fcrde eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung beim Schutz der Kulturen gegen Krankheiten und Sch\u00e4dlinge bedeuten. Daraus erg\u00e4ben sich f\u00fcr die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe strukturelle und finanzielle Auswirkungen, die proportional zur in der Schutzzone S2 liegenden und f\u00fcr Acker- oder Spezialkulturen genutzten Fl\u00e4che w\u00e4ren. F\u00fcr allf\u00e4llige Entsch\u00e4digungen der betroffenen Landwirte m\u00fcssen die Inhaber der Grundwasserfassungen aufkommen. Bereits heute besteht ein \"automatisierter Regulierungsmechanismus\" bei festgestellten PSM-Belastungen. Anhang 2.5 Ziffer 1.1 Absatz\u00a04 der ChemRRV schreibt vor, dass die Kantone die Verwendung eines PSM im Zustr\u00f6mbereich einschr\u00e4nken, wenn dieses PSM oder ein als relevant eingestufter Metabolit in einer Trinkwasserfassung festgestellt wird und wiederholt die numerische Anforderung von 0,1 Mikrogramm pro Liter \u00fcberschritten wird. Bei den als nichtrelevant eingestuften Metaboliten muss im Einzelfall beurteilt werden, ob deren Pr\u00e4senz gem\u00e4ss Gew\u00e4sserschutzrecht das Grundwasser verunreinigt, also nachteilig ver\u00e4ndert. Wird dies bejaht, sind auch hier Massnahmen zu treffen (s. Frage 1). Von den zust\u00e4ndigen Bundes\u00e4mtern wird derzeit gepr\u00fcft, ob auch f\u00fcr nichtrelevante Metaboliten der Mechanismus mittels eines Wertes automatisiert werden soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1354233600000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544365890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}