{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123959,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123959,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3959","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Katastrophenhilfe im Falle schwerer AKW-Unf\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Was geschieht, wenn ein mit Fukushima vergleichbarer Atomunfall im AKW M\u00fchleberg stattfindet? Eine Studie zeigt, dass etwa 80 000 Menschen, so auch die Bundesstadt Bern, sofort evakuiert und rund 200 000 Menschen langfristig umgesiedelt werden m\u00fcssten.</p><p>Bedenklich w\u00e4ren auch die Folgen des Austritts von radioaktivem Wasser: Innert k\u00fcrzester Zeit erreicht es den Bielersee, aus dem 50 000 Menschen ihr Trinkwasser beziehen. Der See m\u00fcsste aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden auf Jahrzehnte hinaus abgesperrt werden.</p><p>Meine Fragen:</p><p>1. Stimmen die Konsequenzen, wie sie f\u00fcr einen schweren Atomunfall im AKW M\u00fchleberg dargestellt werden?</p><p>2. Angesichts der schweren M\u00e4ngel beim Katastrophenschutz, wie sie Ida Nomex dem Bundesrat berichtet hat - wie kann der Bundesrat den vom Kernenergiegesetz verlangten Katastrophenschutz gew\u00e4hrleisten, wenn ein solcher Unfall in einem Schweizer AKW geschieht? Entspricht die gegenw\u00e4rtige Situation dem Gesetz, obwohl gewisse schwerwiegende M\u00e4ngel gem\u00e4ss Ida Nomex erst in Jahren behoben sein werden?</p><p>3. Wie soll Bern evakuiert werden, und wie soll die Katastrophenhilfe organisiert werden, wenn das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (Babs) und der Bundesrat selbst evakuiert werden m\u00fcssen?</p><p>4. In welchen Notfallszenarien f\u00fcr Schweizer AKW kommt ein Austritt von radioaktivem Wasser aus einem havarierten AKW vor?</p><p>5. Stimmt es, dass bisher keine Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung vorgesehen sind? Wenn ja: Wie und in welcher Frist will der Bundesrat dies beheben?</p><p>6. Tritt das verseuchte Wasser in M\u00fchleberg aus, ist der Bielersee verloren. Was geschieht, wenn bei einem vergleichbaren Unfall radioaktives Waser aus den AKW G\u00f6sgen, Beznau und Leibstadt in die Aare bzw. den Rhein austritt? Welche Konsequenzen hat dies f\u00fcr die mit Rheinwasser betriebene Trinkwasserversorgung in den St\u00e4dten und Gemeinden am Rhein?</p><p>7. Wie lange m\u00fcssten diese Trinkwasserversorgungen abgeschaltet werden, und wie sind sie zu ersetzen?</p><p>8. Welche Folgen w\u00e4ren f\u00fcr die 230 000 Menschen von Basel und Umgebung zu erwarten, deren Trinkwasserversorgung vollst\u00e4ndig aus dem Rhein gespiesen wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Interpellation bezieht sich auf die Studie \"M\u00f6gliche Folgen eines Unfalls im KKW M\u00fchleberg bei \u00e4hnlichen Freisetzungen radioaktiver Stoffe wie aus einem Block des KKW Fukushima Daiichi\" des \u00d6ko-Instituts Darmstadt vom 31. August 2012. Diese Studie geht von einer extrem unwahrscheinlichen Unfallsequenz aus und \u00fcbersch\u00e4tzt die m\u00f6glichen radiologischen Auswirkungen.</p><p>Die schweizerischen Kernkraftwerke verf\u00fcgen im Gegensatz zu den Fukushima-I-Reaktoren \u00fcber eine Reihe von Sicherheitseinrichtungen zur Verhinderung von Kernschmelzunf\u00e4llen sowie \u00fcber zus\u00e4tzliche Barrieren zur R\u00fcckhaltung von Radioaktivit\u00e4t und Systeme zur Beherrschung und Linderung der Folgen von Kernschmelzunf\u00e4llen. Diese wurden in der erw\u00e4hnten Studie nicht ber\u00fccksichtigt. Der EU-Stresstest, der nach dem schweren nuklearen Unfall in Fukushima durchgef\u00fchrt wurde, hat gezeigt, dass die Schweizer Kernkraftwerke im europ\u00e4ischen Vergleich und auch im Vergleich zu den Anlagen in Fukushima einen hohen Schutz gegen externe Auswirkungen bieten.</p><p>Gem\u00e4ss den aktuellen Referenzszenarien w\u00e4re bei einem schweren Unfall in der Schweiz eine vorbeugende Evakuierung der Zone 1 (maximal 5 Kilometer) in Erw\u00e4gung zu ziehen. Bei dem in der Interpellation unterstellten Extremereignis wird das Flusswasser stark kontaminiert. Wird dieses als Trinkwasser aufbereitet, so ist mit \u00dcberschreitungen von Grenzwerten nach Lebensmittelgesetzgebung zu rechnen. Dies w\u00fcrde dosisreduzierende Massnahmen implizieren. In Anlehnung an das im Dosismassnahmenkonzept vorgesehene Ernte- und Weideverbot w\u00e4ren als Sofortmassnahmen die Trinkwasseraufbereitung stromabw\u00e4rts zu unterbinden und das Fischen zu verbieten.</p><p>2. Das Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) verlangt in Artikel\u00a05 die Vorbereitung von Notfallschutzmassnahmen f\u00fcr den Fall, dass gef\u00e4hrliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden. Der Bundesrat wird in Artikel\u00a05 Absatz\u00a04 verpflichtet, die erforderlichen Notfallschutzmassnahmen zu regeln.</p><p>Mit Erlass der Notfallschutzverordnung vom 20. Oktober 2010 (NFSV; SR 732.33) hat der Bundesrat den Notfallschutz f\u00fcr Ereignisse in schweizerischen Kernanlagen geregelt. Die Gew\u00e4hrleistung des Notfallschutzes obliegt den verschiedenen in der Verordnung genannten Akteuren.</p><p>3. Entsprechend den heutigen Planungen ist eine Evakuierung Berns nicht vorgesehen. Beim Kernkraftwerkunfall in Fukushima wurde die Bev\u00f6lkerung in den ersten Tagen schrittweise bis zu einem Radius von 20 Kilometer um die Anlage evakuiert. Gem\u00e4ss dem st\u00e4rksten bisher zugrunde gelegten Referenzszenario f\u00fcr den schweizerischen Notfallschutz sind Evakuierungsmassnahmen ausserhalb der Zone 1 hingegen nicht erforderlich. Die G\u00fcltigkeit der Referenzszenarien und des Zonenkonzepts werden derzeit unter Federf\u00fchrung des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) im Rahmen der Umsetzung des Berichtes der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur \u00dcberpr\u00fcfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (Ida Nomex) \u00fcberpr\u00fcft. Hierzu werden die schweizerische Strahlen- und Notfallschutzgesetzgebung, das Sicherheitsniveau der schweizerischen Kernkraftwerke und die topografischen Eigenschaften der Umgebung der Werke ber\u00fccksichtigt.</p><p>Bereits seit drei Jahren f\u00fchrt das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (Babs) mit der ETH ein Projekt zur Simulation von grossr\u00e4umigen Evakuierungen anhand von Computermodellen durch. Zus\u00e4tzlich werden seit Herbst 2011 vom Babs in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen und den Kantonen Evakuierungsvorgaben erarbeitet. Diese betreffen die notwendigen Massnahmen in den Bereichen Evakuierungsgebiet, Transport, Aufnahmegebiet, besondere Einrichtungen (Spit\u00e4ler, Heime, Gef\u00e4ngnisse usw.) und kritische Infrastrukturen. Die Evakuierungsvorgaben sollen bis Ende 2012 vorliegen. Darauf basierend k\u00f6nnen die Kantone und Notfallschutzpartner ihre Einsatzplanungen erstellen.</p><p>Die F\u00fchrung durch Beh\u00f6rden und Bundesrat im Ereignisfall ist durch gesch\u00fctzte redundante F\u00fchrungsstandorte gew\u00e4hrleistet.</p><p>Was die Koordination der internationalen Hilfe im Rahmen der Krisenbew\u00e4ltigung des Bundes bei Grosskatastrophen betrifft, \u00fcbernimmt die Humanit\u00e4re Hilfe der Direktion f\u00fcr Zusammenarbeit und Entwicklung neu die Aufgabe der Ansprechstelle.</p><p>4. In den aktuellen Notfall- beziehungsweise Referenzszenarien ist der Austritt von grossen Mengen an radioaktivem Wasser aus einem schweizerischen Kernkraftwerk nicht ber\u00fccksichtigt. Das Ensi hat deshalb im Oktober 2011 aufgrund seines Berichtes \"Lessons Learned und Pr\u00fcfpunkte aus den kerntechnischen Unf\u00e4llen in Fukushima\" entschieden, dass der Umgang mit grossen Mengen kontaminierten Wassers oder umweltgef\u00e4hrdenden Stoffen analysiert werden soll. Es ist zu pr\u00fcfen, wie die erforderlichen technischen Mittel im Einsatzfall bereitgestellt werden k\u00f6nnen und ob Mittel vorzuhalten sind. Dieser Pr\u00fcfpunkt soll im Rahmen des Aktionsplans 2013 des Ensi bearbeitet werden.</p><p>5. Der Bundesrat hat mit der Verordnung \u00fcber die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen vom 20. November 1991 (SR 531.32) die n\u00f6tigen Vorschriften erlassen f\u00fcr den Fall, dass die Wasserversorgung erheblich eingeschr\u00e4nkt oder verunm\u00f6glicht sein sollte. Diese Vorschriften legen unter anderem fest, dass auch bei grossen Sch\u00e4den an der Wasserversorgung jederzeit auf geeignete Weise mindestens der zum \u00dcberleben notwendige Trinkwasserbedarf bereitgestellt werden muss. Damit Wasserversorgungsbetriebe ihre Aufgaben auch bei radioaktiver Verstrahlung erf\u00fcllen k\u00f6nnen, ist das Werkpersonal mit AC-Schutzmaterial auszur\u00fcsten. Des Weiteren haben die Inhaber der Wasserversorgungsanlagen eine Notfallplanung sowie eine Dokumentation f\u00fcr Notlagen zu erarbeiten.</p><p>Das Ensi orientiert bei jedem Vorkommnis die Nationale Alarmzentrale (NAZ), das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG), den Standortkanton und weitere Stellen per Fax. Darin werden auch die radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung angesprochen. Im Falle eines schweren Unfalls w\u00fcrde im Rahmen der von der NAZ einberufenen Telefonkonferenzen mit dem kantonalen F\u00fchrungsstab \u00fcber m\u00f6gliche Sofortmassnahmen, wie z. B. die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, entschieden.</p><p>6. Die Antwort zu Ziffer 1 trifft auch f\u00fcr die anderen Kernkraftwerkstandorte zu.</p><p>7. Sofortmassnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Trinkwasserversorgung, w\u00fcrden anhand von Messergebnissen laufend neu beurteilt und gegebenenfalls aufgehoben.</p><p>8. Gem\u00e4ss Hardwasser AG (regionales Wasserwerk, welches Trinkwasser f\u00fcr diverse Gemeinden aus Basel-Landschaft und die Stadt Basel aufbereitet) kann die Trinkwassergewinnung durch die Versickerung von Filtratwasser bis zu einer Woche gew\u00e4hrleistet werden (siehe auch Internetseite der Hardwasser AG, Stand 10. Oktober 2012).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1353456000000)\/","SubmittedBy":"Jans Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487195147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1348790400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4905,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}