{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20123992,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20123992,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.3992","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"K\u00fcrzung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr das Tessin. Die Ungerechtigkeiten des Finanzausgleichs","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Was der Bundesrat f\u00fcr den Finanzausgleich 2013 vorschl\u00e4gt, l\u00e4sst einen ziemlich ratlos, wenn man die Auswirkungen f\u00fcr das Tessin betrachtet.</p><p>So soll das Tessin 2013 Ausgleichszahlungen von nur 23 Millionen Franken erhalten und damit ganze 9 Millionen weniger als 2012.</p><p>Unser Kanton ist offenbar 2012 st\u00e4rker geworden. Rein objektiv gibt es daf\u00fcr keinen Grund. Insbesondere die N\u00e4he zu Italien und die Personenfreiz\u00fcgigkeit haben sich weiterhin negativ ausgewirkt: Lohndumping, Verdr\u00e4ngung der ortsans\u00e4ssigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger aus Italien usw.</p><p>Erst seit 2011 wird beim interkantonalen Finanzausgleich moderat ber\u00fccksichtigt, dass das Tessin ein Grenzkanton ist. Hinzu kommen die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, dass im Tessin viele Siedlungen hochgelegen sind, bzw. damit, dass der H\u00f6henunterschied zwischen den tiefst- und den h\u00f6chstgelegenen Siedlungen \u00fcber tausend Meter ausmacht. Diese Schwierigkeiten werden nach wie vor nicht in Betracht gezogen, wogegen andere Kantone gerade aufgrund der H\u00f6he des Siedlungsgebiets namhafte Betr\u00e4ge erhalten, was schon einige Fragezeichen aufwirft.</p><p>So ist es wenig verst\u00e4ndlich, dass Kantone wie Bern astronomische Beitr\u00e4ge erhalten, w\u00e4hrend das Tessin nicht nur nicht mehr bekommt, sondern geradezu mit einer erklecklichen K\u00fcrzung bestraft wird, und dies, obwohl im Tessin der Durchschnittslohn deutlich geringer ist und die Arbeitslosenquote klar \u00fcber dem schweizerischen Mittel liegt.</p><p>\u00dcber den Finanzausgleichsmechanismus klagen schon seit einiger Zeit die bezahlenden Kantone, die angesichts der Tatsache, dass sie in der Minderheit sind, in den Abstimmungen in den R\u00e4ten immer unterliegen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. H\u00e4lt der Bundesrat die gegenw\u00e4rtige Situation beim Finanzausgleich f\u00fcr gerecht?</p><p>2. Ist er bereit, \u00c4nderungen in Erw\u00e4gung zu ziehen, die es erlauben, Situationen zu verhindern, die objektiv wenig sinnvoll sind, wie die massive K\u00fcrzung des ohnehin schon bescheidenen Ausgleichsbetrags f\u00fcr das Tessin?</p><p>3. Warum wird neben der H\u00f6he nicht auch der H\u00f6henunterschied zwischen den Siedlungen ber\u00fccksichtigt? Denn ein grosser H\u00f6henunterschied f\u00fchrt zu Schwierigkeiten beim Angebot von Infrastrukturen und Dienstleistungen und nat\u00fcrlich auch zu h\u00f6heren Kosten.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Finanzausgleich im engeren Sinn beruht auf zwei Instrumenten: dem Ressourcenausgleich, um die Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit zwischen den Kantonen zu verringern, und dem Lastenausgleich, der zum Ziel hat, Sonderlasten der Kantone geografisch-topografischer (GLA) oder soziodemografischer Art (SLA) auszugleichen. Zu den Fragen des Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Grund f\u00fcr die geringeren Zahlungen an den Kanton Tessin liegt in der Verbesserung seines Ressourcenpotenzials 2013 gegen\u00fcber 2012 sowie einem leichten absoluten und relativen R\u00fcckgang bei zwei der drei SLA-Indikatoren des Kantons, dem Armuts- und dem Altersstrukturindikator. Die Entwicklung der Ausgleichszahlungen ist somit das Ergebnis der klaren Regeln des aktuellen Ausgleichssystems. In diesem Rahmen hat der Bundesrat keinerlei Handlungsspielraum.</p><p>Bei der Erarbeitung des NFA-Projekts war die Bestimmung eines Indikators zur Messung der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Kantone von gr\u00f6sster Bedeutung, und das Ressourcenpotenzial als zentrales Element zur Berechnung der kantonalen Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Ressourcenausgleichs wurde von den Kantonen breit akzeptiert. Um \u00fcberm\u00e4ssige j\u00e4hrliche Schwankungen zu vermeiden, basiert das Ressourcenpotenzial eines Referenzjahrs auf dem Durchschnitt der letzten drei verf\u00fcgbaren steuerlichen Bemessungsjahre, den Jahren sechs bis vier vor dem Referenzjahr. Im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich hat das Institut BAK Basel untersucht, inwieweit das Ressourcenpotenzial die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit eines Kantons abbildet, und ist zum Schluss gekommen, dass das vom Bund berechnete Ressourcenpotenzial und die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit gut \u00fcbereinstimmen.</p><p>Die zur Bestimmung der Ausgleichszahlungen verwendeten Parameter sind nicht nur sachgerecht, sondern auch zweckm\u00e4ssig. So werden L\u00f6hne unter dem schweizerischen Durchschnitt, um auf die Anliegen des Interpellanten zur\u00fcckzukommen, beim Einkommen der nat\u00fcrlichen Personen ber\u00fccksichtigt, das ein Element des Ressourcenpotenzials bildet. Dieses tr\u00e4gt auch den zus\u00e4tzlichen Lasten von Grenzkantonen Rechnung, indem das Bruttoeinkommen der quellenbesteuerten Personen seit 2012 nur noch zu 75 Prozent einbezogen wird. Ausserdem beinhalten zwei der drei SLA-Indikatoren der Kernst\u00e4dte die erwerbst\u00e4tigen Personen und tragen somit sowohl den Pendlern als auch den Grenzg\u00e4ngern Rechnung. Beim Kanton Tessin liegt das Einkommen der nat\u00fcrlichen Personen effektiv unter dem schweizerischen Durchschnitt, hingegen fallen die Gewinne der juristischen Personen und die Einkommen bei der Quellenbesteuerung \u00fcberdurchschnittlich aus.</p><p>2. Seit der Finanzausgleichsreform 2008 beruhen der Ressourcen- und der Lastenausgleich auf pr\u00e4zisen und objektiven Elementen und Indikatoren, die nicht mehr von der Finanzpolitik des Kantons beeinflusst werden k\u00f6nnen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das aktuelle Ausgleichssystem zweckm\u00e4ssig ist.</p><p>Der Bund nimmt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen f\u00fcr jede Vierjahresperiode eine detaillierte Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz des nationalen Finanzausgleichs vor.</p><p>3. Im Rahmen des GLA gleicht der Bund geografisch-topografische Sonderlasten der Kantone aus. Nach Artikel\u00a029 der Verordnung \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich bildet die Steilheit einen der vier Teilindikatoren f\u00fcr den GLA. Bei der Erarbeitung des NFA-Projekts waren die Projektgremien und der Bundesrat der Ansicht, die Steilheit des Gel\u00e4ndes lasse sich am besten mit dem H\u00f6henmedian der produktiven Fl\u00e4che abbilden. Der Bundesrat ist nach wie vor dieser Auffassung. Die H\u00f6henlage verursacht effektiv geografisch-topografische Sonderlasten wie beispielsweise Kosten f\u00fcr den Winterdienst, den Schutz vor Naturgefahren (z. B. Lawinen) oder die Waldwirtschaft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1359504000000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485911410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1353888000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}